Fährtenfähiger Untergrund
Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind so weit wie möglich zu vermeiden.
Fährtengegenstände
Innerhalb der Fährte müssen unterschiedliche Gegenstäde verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten.
Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz
Bei SchH 2, SchH 3 und FH sind die Gegenstände dem Fährtenleger so auszuhändigen, dass er sie mindestens 30 Minuten am Körper tragen kann.
Bei SchH 1 sind führereigene Gegenstände vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, dass diese ebenfalls gut verwittert sind.
Der Hundeführer hat sie vor dem Fährtenlegen dem LR zu zeigen.
DAS LEGEN DER FÄHRTE
Der HF hat vor dem Legen der Fährte dem LR die Gegenstände zu zeigen. Es sind nur die vorgeschriebenen Gebrauchsgegenstände zu verwenden.
Dem LR obliegt:
das Festlegen des Fährtenverlaufes das Einweisen der Fährtenleger
Beim Legen der Fährten der SchH Stufen 2, 3 und FH dürfen die HF nicht anwesend sein. Beim Legen der SchH 1 muss der Hd außer Sicht bleiben.
ANSATZ:
Abgangsstelle:
Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß.
Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt).
Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart.
Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet.
Schenkel
Die Anzahl der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.
Winkel
Die Winkel (ca. 90°) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, dass eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hd möglich sein muss. Ein Fährtenabriß darf nicht erfolgen.
Das Ablegen der Gegenstände
Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen.
Stufe 1: Erster Gegenstand ist auf die Entscheidung des HF wahlweise auf die Mitte des ersten oder zweiten Schenkels, zweiter Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Stufe 2: Erster Gegenstand ist auf der Mitte des zweiten Schenkels, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. Stufe 3: Erster Gegenstand ist frühestens nach 100 Schritten (evt. auf zweiten Schenkel), der zweite Gegenstand ungefähr auf der Mitte des zweiten oder dritten Schenkels und der dritte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. FH1: Erster Gegenstand ist frühestens nach 250 Schritten (erster oder zweiter Schenkel), Gegenstände zwei und drei auf RA und der vierte Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen. FH2: Das Ablegen der Gegenstände erfolgt auf RA.
Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung
Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende Führmöglichkeiten zugelassen:
Halsband
Suchgeschirr
Freisuche
Zu a) Halsband
Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim befestigen der Leine ist es
gestattet, diese
-über den Rücken
-seitlich oder
-zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen.
Zu b) Suchgeschirr
Zugelassen sind folgende Suchgeschirre:
Brustgeschirr
Das Böttger-Suchgeschirr
Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband (ausgenommen Böttger-Suchgeschirr).
Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, dass die Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist.
Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.
Die Fährtenleine muss mindestens 10 Meter lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht zulässig.
Zu c) Freisuche
Der Abstand von mindestens 10 Metern zwischen HF und Hd muss eingehalten werden.
AUSARBEITUNG UND BEURTEILUNG DER FÄHRTENARBEIT
Die Reihenfolge der Teilnehmer nach SchH, Stufe 2, 3 und FH wird nach Beendigung des Legens durch den LR oder PL ausgelost.
Die Meldung des HF erfolgt in Grundstellung.
Der HF gibt an, ob der Hd die Gegenstände aufnimmt oder verweist.
Ansatz
Der Hd ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen. Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muss am Hd erfolgen.
Ein gewisser Spielraum an der Leine muss dem HF ermöglicht werden.
Der Hd hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer Hörzeichen "Such"). Der Ansatz ist nicht Zeitabhängig.
Der Hd muss nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend das Ausarbeiten der Fährte beginnen.
Nach dem 4. erfolglosen Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden.
Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt.
Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hd bei Fuß nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt.
Bei FH 1 kann innerhalb der ersten 15 Schritte nach dem Ansatz der Hd unter Abzug bis zu vier Punkte noch einmal angesetzt werden.
Hat der Hd die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der Hf am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die erforderliche Distanz von 10 Meter erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen ist fehlerhaft.
Suchleistung
Der Hd hat mit tiefer Nase intensiv den Fährtenverlauf gleichmäßig zu folgen.
Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird.
Die Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der Distanz zum Hd entstehen. Bodenberühung ist nicht fehlerhaft.
Winkel
Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hd im gleichen Tempo weiterzuarbeiten.
Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände
Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Suchrichtung und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.
Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches Verweisen des Gegenstands oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände , die mit starker Hilfe erwiesen oder aufgenommen werden, gelten als nicht gefunden.
Das Verweisen der Gegenstände kann stehend, sitzend, liegend oder im Wechsel
erfolgen.
Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft.
Nimmt der Hd den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches vorgehen mit dem Gegenstand oder aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hd den Gegenstand, hat der HF dem Hd nicht entgegen zu gehen. Sobald der Hd einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Aufnehmen und
Verweisen ist fehlerhaft. Der HF läßt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hd.
Gefundene Gegenstände sind durch Hochheben dem LR anzuzeigen.
Beim Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muss sich der HF neben seinem Hd stellen.
Der Hd hat bis zum Wiederansatz ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren und wird aus
Verweist ein Hd einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die Fährtenarbeit z.B. durch Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet. Arbeitet der Hd auf Hörzeichen des HF auf zehn Meter Distanz weiter, so werden nur zwei Punkte entwertet. Es wird nicht als falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an den Hund, so wird dies als
falsches Verweisen ausgelegt und mit vier Punkten entwertet.
Verlassen der Fährte
Hindert der HF den Hd am Verlassen des Fährtenverlaufes, so ergeht die RA an denHF zum nachgehen. Der HF hat diese RA zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hd die Fährte um mehr als eine Leinenlänge (über zehn Meter bei dem freisuchenden Hd) oder der HF die RA zum Nachgehen nicht befolgt.
FH-Verleitung:
Der Hd kann der Verleitung bis zu einer Leinenlänge folgen (Punktabzug). Verläßt der Hd um mehr als eine Leinenlänge (über zehn Meter beim freisuchenden Hd) die Fährte, so muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden.
Wild
Geht der Hd während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtriebnach, so kann der HF mit dem Hörzeichen "Platz" versuchen, den Hd in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dies nicht, ist die Fährtenarbeit zu beenden.
Loben
Gelegentliches Loben und Geben des Hörzeichen "Such" ist in allen Prüfungsstufen statthaft.
Ausnahme:
am Winkel und am Gegenstand.
Abmelden
Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor dem Abmelden ist nicht gestattet.
Das Abmelden des Hd hat in der Gst zu erfolgen.