Endfassung 03.09.2010

Prüfungsordnung

des Verbandes  für das deutsche Hundewesen (VDH)

 

Gültig ab 1. Januar 2011

VVDDHH   Prüfungsordnungen  2011

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Präambel

Seit mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die

Domestikation ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen

und in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem Menschen aber auch eine

besondere Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen.

Gerade bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit

oberste Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und

gewaltfreier Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des

Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem

regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die

Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur

Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.

Im Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des

Menschen zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die

Technik übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund

entsprechend dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend

Bewegung und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu

ermöglichen. Auch unter diesen Gesichtspunkten sind die Begleithundeprüfung, die

Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, die Fährtenhundprüfung und die Stöberprüfung

einzuordnen. Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend

beschäftigt werden. Hierzu gehört neben ausreichendem Auslauf auch die intensive Beschäftigung

mit Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen des Hundes

berücksichtigen. Die verschiedenen Formen des Hundesportes sind hierfür hervorragend geeignet.

Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu Beanstandungen in

der Öffentlichkeit.

Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat

sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel

die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller Ausbildungen ist

das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische

Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im

Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur

gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt.

Es besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und ausreichend

auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der

Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des

Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive

Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind

abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz).

Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem

Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des

Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den

Menschen ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes

erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann,

widerspricht jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste

Hundefreund wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen,

Wettkämpfen und am Training teilnehmen.

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Allgemeiner Teil

1. Allgemeine Kurzbezeichnungen

AKZ = Ausbildungskennzeichen

VDH-MV = VDH-Mitgliedsvereine/-verbände

FL = Fährtenleger/Fährtenlegerin

HF = Hundeführer/Hundeführerin

HL = Helfer/Helferin

HZ = Hörzeichen

LR = Leistungsrichter/Leistungsrichterin

PL = Prüfungsleiter/Prüfungsleiterin

PO = Prüfungsordnung

VDH = Verband für das Deutsche Hundewesen

VPG = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde

Hinweis :

Soweit im Folgenden aus Vereinfachungsgründen die männliche Form der Kurzbezeichnungen

verwandt wird, ist selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint.

2. Gültigkeit

Diese Prüfungsordnung wurde vom Fachausschuss für das Gebrauchshundwesen ausgearbeitet und

vom VDH-Vorstand am ............ genehmigt und beschlossen. Sie tritt am 01.Januar 2011 in Kraft

und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.

Die Prüfungsordnung gilt für alle Mitgliedsvereine/-verbände des VDH. Alle Prüfungsveranstaltungen

(Prüfungen und Turniere) innerhalb des Wirkungsbereiches des VDH unterliegen den

folgenden Regelungen.

Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung verlieren alle bisherigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

3. Allgemeines

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer

Prüfung sollen einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als geeignet

herausgestellt werden, andererseits sollen die Prüfungen in der Leistungszucht dazu beitragen, die

Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu

Generation zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und Erhaltung der

Gesundheit und Fitness.

Alle Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe unterliegen in Bezug auf Durchführung und

Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätze. Die Vorschriften der Prüfungsordnung sind für

alle Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.

Die Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter, Ort und Beginn sind den Mitgliedern

öffentlich bekannt zu geben.

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe müssen den kompletten Prüfungsstufen oder einzelnen

kompletten Abteilungen der jeweiligen Prüfungsstufen entsprechen. Eine im Rahmen einer

Veranstaltung erfolgreich abgelegte komplette Prüfungsstufe gilt in jedem Fall als

Ausbildungskennzeichen. Die Ausbildungskennzeichen werden von allen VDH-MV anerkannt.

Für Veranstaltungen ohne Prüfungscharakter gelten ebenfalls die Bestimmungen der jeweils

gültigen Prüfungsordnung.

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4. Prüfungssaison

Prüfungsveranstaltungen können das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden, wenn die

Witterungsverhältnisse es zulassen und die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier nicht

gefährdet ist. Ansonsten muss von der Durchführung einer Prüfungsveranstaltung Abstand genommen

werden. Die Entscheidung darüber trifft der Leistungsrichter.

5. Prüfungstage

Für die von den VDH-MV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen durch den

jeweiligen Verband bestimmt werden.

a) Samstag, Sonntag und Feiertag.

Prüfungstage sind im Regelfall das Wochenende sowie die gesetzlichen Feiertage.

BH/VT- Prüfungen können ebenfalls nur an „Prüfungstagen“ durchgeführt werden.

Es ist möglich, die BH/VT- und VPG 1/FH 1-Prüfung anlässlich einer 2 Tagesprüfung (Freitag-

Samstag, Samstag-Sonntag) bei einem oder zwei verschiedenen MV abzulegen. Eine Wartefrist

zwischen der BH/VT- und VPG 1/FH 1 besteht nicht.

Beispiel: Freitag BH, Samstag VPG 1 oder FH 1.

b) Freitagsprüfungen

Der Freitag darf nur in Verbindung mit Samstag geschützt werden.

Anmerkung: Der Freitag kann nur geschützt werden, wenn am Samstag mehr Hunde gemeldet

sind, als vorgeführt werden können. Der Beginn darf nicht vor 12.00 Uhr liegen. Die

Teilnehmerzahl im VPG/FH- Bereich ist auf die Hälfte begrenzt.

Bei reinen BH/VT- Prüfungen können bis zu 7 Hunde geprüft werden.

Eine am Freitag in Verbindung mit Samstag geschützte VPG/FH- Prüfung kann nur am Samstag

beendet werden.

Einzelne Hunde können jedoch die Prüfung auch am Freitag beenden.

Ausnahme: Haben Teilnehmer mit ihren Hunden die BH/VT- Prüfung abzulegen, so können sie

auch am Freitag starten, wenn am Samstag die VPG 1 oder FH 1 abgelegt werden soll und keine

„Überzahl“ vorliegt (Terminschutzregelungen der einzelnen AZG-MV beachten).

c) Feiertagsregelung

An Feiertagen kann analog obiger Ausführung verfahren werden.

Ausnahme: Feiertagsregelungen der jeweiligen Bundesländer bzw. Sonderbestimmungen der

VDH-MV sind zu beachten.

Halbe Tage, vor Feiertagen, die innerhalb der Woche fallen, können nicht geschützt werden.

6. Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter

Für den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der PL verantwortlich. Er erledigt und

überwacht alle erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer

Prüfungsveranstaltung. Er muss den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsveranstaltung

gewährleisten und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der Prüfungsveranstaltung zur

Verfügung stehen.

Der PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm obliegt u.a.:

Einholen sämtlicher

Veranstaltungsgenehmigungen.

Einholen des Terminschutzes.

Bereitstellung von PO entsprechendem

Fährtengelände für alle Prüfungsstufen.

Bereitstellung der erforderlichen POgerechten

Gerätschaften und sicherer

Helfer Schutzbekleidung.

Absprache mit den Eigentümern des Bereitstellung schriftlicher Unterlagen wie

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Fährtengeländes und den jeweiligen

Jagdausübungsberechtigten.

Richterblätter und Bewertungslisten für alle

Prüfungsstufen.

Bereitstellung von fachkundigem

Hilfspersonal wie z.B. Helfer im

Schutzdienst, Fährtenleger,

Personengruppe usw.

Bereithaltung der Leistungshefte,

Ahnentafeln, Impfnachweise und falls

erforderlich Nachweis einer

Haftpflichtversicherung.

Der PL muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem Leistungsrichter Beginn,

Anfahrtsbeschreibung, Art der Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben. Wird

dies versäumt, so hat der Leistungsrichter das Recht, von seiner Verpflichtung zurückzutreten.

Die Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem Leistungsrichter vorzulegen.

7. Leistungsrichter

Zu den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung die Leistungsrichter nach

den Regelungen des jeweiligen VDH-Verbandes/Vereine selbst einzuladen, oder nach den Regelungen

der Verbände/Vereine zu bestimmen. Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter ist dem

Veranstalter überlassen, jedoch dürfen von einem Leistungsrichter pro Tag maximal 36

Einzelabteilungen gerichtet werden.

BH/VT mit Sachkundeprüfung entspricht drei Abteilungen

BH/VT ohne Sachkundeprüfung entspricht zwei Abteilungen

IPO-V entspricht jeweils drei Abteilungen

IPO- ZTP entspricht jeweils drei Abteilungen

VPG-1, VPG-2, VPG-3 entspricht jeweils drei Abteilungen

VPG A1, VPG A2, VPG A3 entspricht jeweils zwei Abteilungen

FH 1, FH 2, IPO-FH entspricht drei Abteilungen pro Fährte

FPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung

UPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung

SPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung

StPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung

Für die von den VDH-MV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen durch den

jeweiligen Verband bestimmt werden.

Der Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz stehen oder deren

Halter er ist; Hunde, deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher Gemeinschaft

leben; Hunde die von Personen vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Veranstaltungen bei denen die Leistungsrichter durch die VDH-MV oder dem Fachausschuss für

Gebrauchshunde selber zugeteilt werden, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Der Leistungsrichter darf durch sein Verhalten die Arbeit des Hundes weder stören noch

beeinflussen.

Der Leistungsrichter ist für die Einhaltung und korrekte Beachtung der Bestimmungen der geltenden

PO verantwortlich. Er ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der PO und seiner Anweisungen, die Prüfung

abzubrechen. Der Leistungsrichter hat in diesen Fällen einen Bericht an die zuständige Stelle des ihn

berufenden Vereines/Verbandes zu geben.

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Der Leistungsrichter ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund,

auch gegen die Einsicht des Hundeführers aus der Prüfung zu nehmen.

8. Prüfungsteilnehmer

Der Prüfungsteilnehmer muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten. Mit Abgabe

der Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte ein Teilnehmer

aus irgendwelchen Gründen am Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich dem PL

mitteilen. Der Teilnehmer muss die für den Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und

Tierschutzbestimmungen einhalten.

Bei Prüfungsbeginn hat sich jeder Teilnehmer nach Aufruf in sportlicher Haltung mit angeleintem

bzw. frei bei Fuß sitzendem Hund unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes dem

amtierenden Leistungsrichter zu melden. Der Teilnehmer muss sich den Anweisungen des

Leistungsrichters und des PL fügen. Der Prüfungsteilnehmer muss seinen Hund in sportlich

einwandfreier Weise vorführen und hat ungeachtet des Ergebnisses in einer Abteilung, seinen Hund

in allen Abteilungen einer Prüfungsstufe vorzuführen. Das Ende der Prüfung ist mit der

Verlautbarung des Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) und der Übergabe des Leistungsheftes

gegeben.

Wird vom Leistungsrichter in einer Abteilung eine Disqualifikation (betrifft nicht Abbruch) ausgesprochen,

ist eine weitere Vorführung in anderen Abteilungen ausgeschlossen.

Ein Hundeführer darf während einer termingeschützten Prüfung nicht mehr als zwei Hunde

vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen.

Eine über mehrere Tage fristgeschützte Veranstaltung gilt als Ein-Tages-Veranstaltung.

9. Körperliche Behinderung

Körperlich behinderte Hundeführer, die ihren Hund wegen Behinderung nicht links führen können,

dürfen ihren Hund rechts bei Fuß führen. In diesem Falle gelten die in der vorliegenden

Prüfungsordnung aufgeführten Bestimmungen über das Führen des Hundes am linken Fuß analog

für die rechte Seite.

10. Schrittlänge

In der PO werden Längenmaße im Regelfall in Schritten bemessen. Dabei kann von einer

Schrittlänge von sechzig bis siebzig Zentimetern ausgegangen werden.

11. Hörzeichen

Die in der Prüfungsordnung verankerten Hörzeichen sind im Regelfall normal gesprochene, kurze,

aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch immer

gleich sein (gilt für alle Abteilungen).

12. Maulkorbzwang

Die in den einzelnen Ländern bzw. auf Bundesebene ergangenen Verordnungen zum Führen der

Hunde in der Öffentlichkeit sind zu beachten. Hundeführer, die mit ihren Hunden an entsprechende

Regelungen gebunden sind, dürfen diese z. B. im Verkehrsteil der BH/VT- Prüfung auch mit

Maulkorb vorführen.

13. Halsbandpflicht/Mitführen der Leine

Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten

Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein

Halsband zu tragen hat. Der Leistungsrichter sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen

insbesondere auch auf die Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband) richten. Dieses

Kettenhalsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker

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umgelegt sein. So genannte „Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. Für die Vorführung In

der BH/VT- Prüfung sind Sonderreglungen zugelassen.

Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von der

handelsüblichen Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann

der Leistungsrichter einen Halsbandwechsel fordern. Dieses hat jedoch vor dem Beginn der

jeweiligen Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o. ä.) muss

der Leistungsrichter den Teilnehmer von der weiteren Prüfung ausschließen. In solchen Fällen ist

ein entsprechender Bericht zu fertigen und der zuständigen Stelle des jeweiligen VDH-MV zur

weiteren Veranlassung zu übersenden.

Eintragung: „Disqualifikation wegen Unsportlichkeit“

Bei der Fährtenarbeit darf zusätzlich zum erforderlichen Kettenhalsband ein Suchgeschirr oder eine

Kenndecke angelegt werden.

Der Hundeführer hat bei allen Prüfungsstufen in allen Abteilungen (z.B. Freifolge, Schutzdienst) die

Führleine mitzuführen. Sie ist umgehängt (Schloss auf der dem Hund abgewandten Seite) oder nicht

sichtbar mitzuführen.

14. Zulassungsbestimmungen

Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es

dürfen keine Ausnahmen gemacht werden.

Voraussetzung zum Start nach den Regeln der nationalen VDH-Prüfungsordnung ist eine erfolgreich

abgelegte VDH-Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest

Der HF hat im Vorfeld einer BH/VT- Prüfung insbesondere die erforderliche Sachkunde

nachzuweisen. Ggfs. ist vor Beginn der Unterordnungsleistungen noch eine theoretische

Sachkundeprüfung durchzuführen.

Die erforderliche Sachkunde kann u. a. nachgewiesen werden durch:

VDH-Sachkundenachweis; VDH-Hundeführerschein; Bescheinigung einer Diensthunde haltenden

Behörde; Bescheinigung durch amtliche Stellen (z. B. Amtstierarzt); LR- Ausweis; bereits

bestandene BH-Prüfung.

Der Hund muss am Veranstaltungstag das folgende Alter vollendet haben:

BH/VT 15 Monate VPG-1 18 Monate

IPO-VO 15 Monate VPG-2 19 Monate

IPO-ZTP 18 Monate VPG-3 20 Monate

FPr 1 – 3 15 Monate FH-1 18 Monate

UPr 1 - 3 15 Monate FH-2 18 Monate

SPr 1 – 3 18 Monate IPO-FH 20 Monate

VPG - A1 18 Monate StPr 1 – 3 15 Monate

VPG - A2 19 Monate

VPG - A3 20 Monate

Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder

Abstammungsnachweis teilnehmen.

Der Hund muss in der Lage sein, die Anforderungen der VPG zu erfüllen.

Ein Hund darf an einem Tag nur zu einer Prüfung geführt werden.

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Die Mindestteilnehmerzahl wird auf vier Hundeführer festgelegt. Eine Einzelabnahme ist nicht

zulässig.

Jede Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden. Mit Ausnahme der Fährtenprüfung (FPr),

Unterordnungsprüfung (UPr) und Schutzdienstprüfung (SPr) sind in allen Prüfungsarten die

Prüfungsstufen der Reihe nach (Stufe 1 – 2 – 3) abzulegen. Zur nächst höheren Prüfungsstufe darf

der Hund erst nach bestandener niedrigerer Prüfungsstufe vorgeführt werden. Der Hund muss

immer in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden, ausgenommen wenn keine Reihung

oder Qualifikation („Wiederholer“) mit der Prüfung verbunden ist.

Hitzige Hündinnen sind zu allen Prüfungsveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch gesondert von

den übrigen Prüfungsteilnehmern gehalten werden, d.h. in der Startfolge in den Abteilungen „B“ und

„C“ müssen sie dann an das Ende gesetzt werden. Sie werden in der Abteilung A nach Zeitplan, in

den übrigen Abteilungen als letzte Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind also:

- trächtige und säugende Hündinnen ( ab Decktag bis 12 Wochen nach Wurftag),

- kranke und ansteckungsverdächtige Tiere.

Auch kupierte Hunde dürfen an Leistungsveranstaltungen der VDH- MV teilnehmen. Dies gilt bis

ein eindeutiges Verbot ausgesprochen und veröffentlicht ist.

15. Abbruch wegen Krankheit/Verletzung

Hat der Hund sich während der Prüfung verletzt und/oder ist in seinem Leistungsvermögen

eingeschränkt, hat der Leistungsrichter das Recht, auch gegen die Einsicht des Hundeführers, die

Prüfung für diesen Hund zu beenden.

Werden bei Prüfungen Hunde krank gemeldet, ist wie folgt zu verfahren:

Meldet der Hundeführer seinen Hund nach einer bereits abgelegten Disziplin krank, so hat er einen

Tierarzt aufzusuchen und dies attestieren zu lassen. Eintrag in die Prüfungsunterlagen: „Abbruch

durch Krankheit“ Weigert sich der Hundeführer, den Hund dem Tierarzt vorzustellen so erhält er

den Eintrag: z.B.: „Mangelhaft wegen Abbruch“. Ein Nachreichen des Attestes ist möglich. Legt

der Hundeführer in diesem Fall das Attest nicht innerhalb von 4 Tagen vor, so wird in die/das vom

Leistungsrichter mitgenommene LU/BB-Heft ebenfalls der Eintrag z.B. „Mangelhaft wegen

Abbruch“ eingetragen. Die LU bzw. das BB-Heft wird dem Hundeführer zurückgesandt.

Verweigert der Hundeführer dem Leistungsrichter die Mitnahme der LU/des BB-Heftes, so wird der

Eintrag z. B. „Mangelhaft durch Abbruch“ sofort eingetragen. Bei der Mitnahme der Unterlagen

hat der Hundeführer die Kosten des Rückversandes zu übernehmen.

Anmerkung: Es bleibt dabei unberührt, dass der Leistungsrichter von sich aus abbrechen kann,

wenn er feststellt, dass der Hund nach seinem Ermessen erkrankt oder verletzt ist. Gleiches muss

auch zutreffen, wenn Hunde vorgeführt werden, die wegen ihres Alters offensichtlich aus

tierschützerischen Gesichtspunkten nicht mehr vorgeführt werden dürfen. Eintrag z. B. „Abbruch

wegen Verletzung“ Bricht ein Hundeführer die Prüfung ohne Genehmigung des Leistungsrichters

ab, so ist der zuständigen Stelle des VDH-MV Mitteilung zu geben.

16. Siegerehrung, Vergabe von Ehrenpreisen

Siegerehrungen sind getrennt nach den verschiedenen Prüfungsarten durchzuführen:

VPG 1 – 3, FH 1, FH 2, StPr 1 – 3, BH/VT- Prüfungen, VPGA 1 - 3, FPr 1 – 3, UPr 1 – 3, SPr 1 –

3. Auf Wunsch des Veranstalters kann bei BH/VT- Prüfungen eine Reihung vorgenommen werden,

eine Punktbekanntgabe erfolgt nicht.

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Bei gleicher Gesamtpunktzahl in der VPG- Stufe 1 – 3 entscheidet das Ergebnis in der Abteilung

„C“. Ist auch hier Punktgleichheit vorhanden, entscheidet die Punktzahl aus der Abteilung „B“. Bei

Punktgleichheit in allen drei Abteilungen werden gleiche Platzierungen (unabhängig von der

Prüfungsstufe) vergeben. Wiederholer werden in der Wertung nicht berücksichtigt und in der

Platzierung hinten angestellt. Grundsätzlich nehmen alle Prüfungsteilnehmer an der Siegerehrung

teil. Das Ende der Prüfung ist erst mit der Siegerehrung und der Überreichung der

Prüfungsunterlagen gegeben.

17. Bewertung

Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und Punkten. Die Note

(Qualifikation) und die dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen.

18. Punktetabelle

Höchstpunktzahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend mangelhaft

5,0 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 - 0

10,0 10,0 9,5 - 9,0 8,5 - 8,0 7,5 - 7,0 6,5 - 0

15,0 15,0 - 14,5 14,0 - 13,5 13,0 - 12,0 11,5 - 10,5 10,0 - 0

20,0 20,0 - 19,5 19,0 - 18,0 17,5 - 16,0 15,5 - 14,0 13,5 - 0

30,0 30,0 - 29,0 28,5 - 27,0 26,5 -24,0 23,5 - 21,0 20,5 - 0

35,0 35,0 – 33,0 32,5 – 31,5 31,0 - 28,0 27,5 - 24,5 24,0 - 0

70,0 70,0 - 66,5 66,0 - 63,0 62,5 - 56,0 55,5 - 49,0 48,5 - 0

80,0 80,0 - 76,0 75,5 -72,0 71,5 - 64,0 63,5 - 56,0 55,5 - 0

100,0 100,0 - 96,0 95,5 - 90,0 89,5 - 80,0 79,5 - 70,0 69,5 - 0

19. Prozentrechnung

Bewertung Vergabe Entwertung

Vorzüglich = mindestens 96 % oder bis minus 4 %

Sehr Gut = 95 bis 90 % oder minus 5 bis 10 %

Gut = 89 bis 80 % oder minus 11 bis 20 %

Befriedigend = 79 bis 70 % oder minus 21 bis 30 %

Mangelhaft = unter 70 % oder minus 31 bis 100 %

Bei der Gesamtbewertung einer Abteilung sollen nur ganze Punkte vergeben werden. Bei den

einzelnen Übungen kann dagegen mit Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim Endergebnis

einer Abteilung rechnerisch keine volle Punktezahl ergeben, so wird diese, je nach Gesamteindruck

der Abteilung, auf- oder abgerundet.

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20. Hilfen

Zu berücksichtigen sind die in der PO vorgegebenen Pflichtentwertungen.

Werden seitens des Hundeführers dem Hund Hilfen gegeben, sind diese zu unterscheiden und zu

entwerten.

21. Disqualifikation

Stellt der Leistungsrichter Wesensmängel des Hundes, unsportliches Verhalten des Hundeführers (z.

B. Alkoholgenuss, Mitführen von Motiviergegenständen und/oder Futter), Verstöße gegen die PO,

Verstöße gegen die Bestimmungen des Tierschutzes oder Verstöße gegen die guten Sitten fest, ist

das Team für den weiteren Prüfungsverlauf zu disqualifizieren.

Bei Disqualifikationen werden alle bis dahin vergebenen Punkte (auch die Punkte der

anderen Abteilungen) aberkannt. In den Leistungsunterlagen sind weder Noten

(Qualifikationen) noch Punkte einzutragen.

Steht der Hund nicht in der Hand des Hundeführers (z.B. Seiten-/Rückentransport; der Hund verlässt

während der Prüfung den Hundeführer oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht

zurück, der Hund lässt nicht ab; der Hund fasst den Helfer absichtlich an anderen Stellen als am

Schutzarm) ist das Team ebenfalls für den weiteren Prüfungsverlauf zu disqualifizieren.

Bei einer vom LR ausgesprochenen Disqualifikation ist ein weiteres Vorführen in anderen

Abteilungen nicht zugelassen.

Verhalten für Disqualifikationen

- Unsportliches Verhalten des Hundeführers,

z. B.

-Mitführen von Motivationsgegenständen und/

oder Futter

- Verstoß gegen die PO, Tierschutz oder guten

Sitten

- Betrugsabsicht mit dem Halsband

(z. B. verdeckte Stacheln, Gummiband usw.)

dies gilt auf dem gesamten Wettkampfgelände

Nichtbestehen der Unbefangenheitsprobe

-Hund verlässt während der Vorführung den Hundeführer oder Vorführplatz und kommt

auf 3-maliges Hörzeichen nicht zurück

-steht beim Seitentransport nicht in der Hand des HF

-Hund fasst den Helfer absichtlich an anderen Stellen als dem Schutzarm

22. Auswertung

Eine Prüfung gilt als „bestanden“, wenn der Hund in jeder Abteilung einer Prüfungsstufe mindestens

70 % der möglichen Punkte erreicht hat.

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Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 Punkte 100 – 96 95 – 90 89 – 80 79 – 70 69 – 0

300 Punkte 300 – 286 285 – 270 269 – 240 239 – 210 209 – 0

200 Punkte (VPG A) 200 - 192 191 – 180 179 – 160 159 – 140 139 – 0

23. Leistungsheft

Das Leistungsheft ist für jeden teilnehmenden Hund erforderlich. Die Ausstellung des Leistungsheftes

erfolgt nach den Vorschriften der für den Hundeführer zuständigen Organisation. Es muss

sichergestellt sein, dass für den jeweiligen Hund je VDH-MV nur ein Leistungsheft ausgestellt wird.

Die Verantwortung hierfür übernimmt der ausstellende Verein/Verband. Das Prüfungsergebnis ist in

jedem Fall in das Leistungsheft einzutragen, vom Leistungsrichter und, sofern vorgesehen, ebenfalls

vom PL zu kontrollieren und zu unterschreiben.

24. Haftpflicht

Der Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die durch seinen

Hund verursacht werden. Er muss daher als Hundehalter gegen die Folgen versichert sein. Für etwaige

Unfälle während der gesamten Prüfungsveranstaltung haftet der Hundeführer für sich und seinen

Hund. Die vom Leistungsrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden vom

Hundeführer freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.

25. Impfungen

Der Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen

Leistungsrichter bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.

26. Prüfungsaufsicht

Die VDH-MV können Prüfungsaufsichten durchführen. Eine von dem VDH- MV beauftragte

fachkundige Person kontrolliert nach den Bestimmungen der PO die ordnungsgemäße Durchführung

der Prüfung.

27. Disziplinarrecht

Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im gesamten

Veranstaltungsgelände verantwortlich.

Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die

Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Verstöße des Hundeführers gegen diese

Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten

Sitten führen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Leistungsrichter hat in diesen

Fällen an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von

den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über eine Disziplinarstrafe

führen kann.

Ausschlüsse müssen in den satzungsgemäßen Gremien der Vereine/Verbände beschlossen werden.

Der VDH-Geschäftsstelle ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen. Ein Ausschluss einer Person aus

dem Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen publiziert werden.

Das Urteil des Leistungsrichters ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die

Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In

begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des

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Leistungsrichters beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher

Form beim zuständigen Verband/Verein einzureichen.

Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem

Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben

sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der

Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des

Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.

28. Sonderbestimmungen

Die VDH-MV sind berechtigt die allgemeinen Bestimmungen für ihren Bereich zu erweitern, z.B.:

Zulassungs-, Veterinär- Tierschutz-, Sanitätsbestimmungen, oder auf Grund der Gesetzeslage im

Land.

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Die Unbefangenheitsüberprüfung

Die Unbefangenheit des Hundes ist während des gesamten Prüfungsverlaufes (incl. Siegerehrung)

zu beobachten. Fällt ein Hund im Laufe einer Veranstaltung wegen Mängel in der Unbefangenheit

aus, so ist auch dann die Unbefangenheit nicht gegeben, wenn die vorangegangene Prüfungsteile

positiv verlaufen sind. Fällt ein Hund in der Unbefangenheit aus, so ist der Grund in die jeweiligen

Prüfungsunterlagen einzutragen. Der Hund ist zu disqualifizieren.

1. Grundsätze

a) Die Unbefangenheitsprobe hat vor Beginn einer jeden Prüfung stattzufinden.

b) Der Überprüfung ist an einem neutralen Ort durchzuführen. Der Ort sollte so gewählt sein,

dass keine zu enge Verbindung zum Übungsplatz oder zum Fährtengelände besteht.

c) Alle Hunde sind einzeln vorzuführen.

d) Der Zeitpunkt ist so zu wählen, dass die Hunde nicht unmittelbar danach zum Fährtenansatz

oder direkt zum Prüfungseinsatz zu führen sind.

e) Die Hunde sind angeleint (kurze Führleine - ohne Fährtengeschirr) zu führen. Die Leine

muss lose gehalten werden. Hörzeichen sind nicht zu geben.

Folgende Regeln sind bei der Überprüfung zu beachten:

- Eine schematische Überprüfung der Unbefangenheit darf nicht erfolgen,

- es bleibt dem Leistungsrichter überlassen, wie er den Ablauf gestaltet, wobei extreme

Abweichungen zwischen den Leistungsrichtern nicht gegeben sein sollen,

- je unvoreingenommener der Leistungsrichter an die Abnahme der Unbefangenheitsprobe

geht, desto reibungsloser und sicherer wird diese Probe ablaufen,

- die Überprüfung der Unbefangenheit hat unter normalen Umwelteinflüssen zu erfolgen,

- der zu prüfende Hund ist nicht herauszufordern, da sonst eine Reaktion natürlich ist,

insbesondere sind besondere Reizeinflüsse zu unterlassen,

- die Identitätskontrolle (z.B. Tätowiernummer, Chip- Nummer) ist zwingender

BESTANDTEIL der Unbefangenheitsprobe,

- die Überprüfung der Unbefangenheitsprobe erfolgt nicht nur zu Beginn der Prüfung, sondern

ebenfalls im gesamten Prüfungsablauf.

Stellt der Leistungsrichter Wesensmängel fest, so prüft er genau (z.B. bei der Schussabgabe).

Wiederholungen sind zu diesem Zweck erlaubt, ein Anfassen des Hundes durch den

Leistungsrichter ist nicht erlaubt.

2. Durchführung der Identitätskontrolle

Die Identitätskontrolle ist zwingender Bestandteil der Unbefangenheitsprobe. Dies kann dadurch

geschehen, dass die Tätowiernummer oder unter Zuhilfenahme eines Chip-Lesegerätes die Chip-

Nummer des Hundes kontrolliert wird. Hunde ohne Ahnentafel und Tätowiernummer müssen

zwingend einen Chip tragen. Die Leistungsrichter haben in den Prüfungsunterlagen zu bestätigen,

dass diese Kontrolle durchgeführt wurde.

Sollten Tätowierzeichen nicht deutlich erkennbar sein, so sind auf alle Fälle die erkennbaren

Zeichen einzutragen. Die Tätowiernummer muss mit der vom Hundeführer vorzulegenden

Ahnentafel übereinstimmen. Bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. Unlesbarkeit der Nummer) ist

in den Prüfungsunterlagen ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.

Sollten Chip-Nummern durch das zur Verfügung stehende Lesegerät nicht erkannt werden, ist ein

entsprechender Vermerk in die Prüfungsunterlagen aufzunehmen. Der Hund darf vorgeführt

werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann (z. B. entsprechender Vermerk in LU oder

Impfpass), dass der Hund ordnungsgemäß im Inland gechippt wurde.

Hundeführer, die ihren Hund im Ausland haben chippen lassen, bzw. einen im Ausland gechippten

Hund erworben haben, müssen dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Lesegerät ggfs. zur

Verfügung steht.

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Hunde, deren Identität nicht eindeutig feststellbar ist, dürfen an keiner Leistungsveranstaltung

teilnehmen.

3. Ergebnis der Unbefangenheitsüberprüfung

Positive Darstellung = Bestanden:

- Hund ist selbstsicher,

- Hund ist ruhig, sicher und aufmerksam,

- Hund ist lebhaft und aufmerksam,

- Hund ist unbefangen und gutartig.

Grenzfälle = Besonders weiter zu beobachten

- Hund ist unstet, aber nicht aggressiv, im Verlauf der Prüfung jedoch unbefangen,

- Leicht überreizt, wird während der Vorführung jedoch ruhiger.

Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können:

- Unsichere und schreckhafte Hunde, weichen der Person aus,

- Nervöse, aggressive, warnende Hunde, Angstbeißer,

- Aggressive, bissige Hunde.

4. Eintragungen

Fällt ein Hund so auf, dass er aus der Prüfung genommen wird sind folgende Eintragungen zu

machen: „Disqualifikation wegen fehlender Unbefangenheit“

Alle bisher erreichten Punktzahlen sind zu streichen

Punkte werden auch dann nicht vergeben, wenn bereits welche bekannt geben wurden.

5. Sperren

Fällt ein Hund wegen „Wesensmängel“ aus, so wird er von der Prüfung ausgeschlossen.

Über etwaige Folgen und Entscheidungen entscheiden die VDH-MV in eigener Zuständigkeit.

Hunde, die sich nicht schussgleichgültig zeigen:

Zunächst gilt festzustellen, dass Hunde, die schussaggressiv sind, nicht darunter fallen. Das

aggressive Verhalten fällt in die Beurteilung der Unbefangenheit.

Zeigt sich ein Hund nicht schussgleichgültig, so scheidet er sofort von der Prüfung aus. Keine

Vergabe von Punkten.

Was versteht man unter nicht schussgleichgültig ?

Beispiele: - Der Hund steht auf, zeigt sich verängstigt und läuft weg,

- läuft bei gleichem Verhalten zum Hundeführer,

- zeigt panische Angst und versucht den Platz zu verlassen oder verlässt diesen,

- zeigt panische Angst und irrt umher.

Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob ein Ausbildungsfehler vorliegt oder das Aufstehen

etc. nicht im Zusammenhang mit dem Schuss etc. zusammenhängt.

In den Zweifelsfällen ist der Leistungsrichter verpflichtet, die Schussgleichgültigkeit in der Art

festzustellen, dass er den Hundeführer auffordert den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca.

15 Schritten werden durch den Leistungsrichter nochmals Schüsse abgegeben, wobei der Hund an

durchhängender Leine zu stehen hat.

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BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST und

SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der

Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist für die

Begleithundprüfung nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten

bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.

Zur Vorführung in den Sparten FH, VPG, Agility, Obedience und Turnierhundsport ist der

Nachweis der BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind ausschließlich

Leistungsrichter aus den Bereichen VPG, Agility, Obedience und Turnierhundsport, die auf einer

Richterliste eines VDH- Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden

Leistungsnachweis zu vermerken.

BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem des VDH (VDH-Fachausschuss

VPG/Agility/Obedience, Turnierhundsport) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.

Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den

Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDHMitgliedsverband

Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese

Rahmenbestimmungen gebunden.

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung

analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer Termin geschützten Veranstaltung

des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den

behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.

Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden

Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden

Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit

ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.

Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Teilnehmer an den

Start gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter variiert

von 12 bis zu 18 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die

Anzahl 36 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen

Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)

Halsbandpflicht/Mitführen der Leine

Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten

Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein

Halsband zu tragen hat. Nicht zwingend ist ein Kettenhalsband. Das Halsband darf allerdings nicht

mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umgelegt sein. So

genannte „Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. In der BH/VT- Prüfung ist ein

Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.

Die Beschaffenheit des Halsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von der

handelsüblichen Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann

der Leistungsrichter einen Halsbandwechsel fordern. Dieses hat jedoch vor dem Beginn der

jeweiligen Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o. ä.) muss

der Leistungsrichter den Teilnehmer von der weiteren Prüfung ausschließen. In solchen Fällen ist

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ein entsprechender Bericht zu fertigen und der zuständigen Stelle des jeweiligen VDH-MV zur

weiteren Veranlassung zu übersenden.

Eintragung: „Disqualifikation wegen Unsportlichkeit“

Soweit die Leine vom Halsband gelöst wird, ist sie umzuhängen (Schloss auf der dem Hund

abgewandten Seite) oder nicht sichtbar mitzuführen.

Unbefangenheitsprobe

Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprüfung

zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-

Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer

Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde,

die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf

auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im

Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung

ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest

nicht bestanden“ – eintragen. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VTPrüfung

nicht statt.

Bewertung

Hunde, die im Teil A („Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen 70 %

der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“)

mitgenommen.

Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil

„Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden,

wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter

als ausreichend erachtet wurden. Dem Leistungsrichter ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des

Veranstalters, zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder

Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im

Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg

der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz

Gesamtpunktzahl 60

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite

gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in

Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der

Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt.

Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden

Übung verwendet werden. Körperhilfen des Hundeführers sind nicht gestattet, werden sie

angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht

gestattet. Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt

ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt eine

Behinderung des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers nicht

zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

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Der Leistungsrichter gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,

Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Leistungsrichters ausgeführt. Es ist

jedoch dem Hundeführer gestattet, diese Anweisungen vom Leistungsrichter zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine

neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3

Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“

Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder

Brustgeschirr angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen.

Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.

Zu Beginn der Übung hat der Hundeführer mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen,

ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den

langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann

mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem

Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers zu bleiben; er darf nicht vor, nach

oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer als Linkskehrtwendung zu zeigen.

Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem Hundeführer das Hörzeichen „Fuß“

gestattet. Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des

Hundeführers zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und

insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des

Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des Leistungsrichters

geht der Hundeführer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der

Hundeführer hat in der Gruppe mindestens einmal in der Nähe einer Person zu halten. Die Gruppe

hat sich durcheinander zu bewegen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des

Hundeführers bei den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der

Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form

einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer

Person anzuhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das

Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung

erlaubt.

Kehrtwendung (180 °)

Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss vom Hundeführer aber

jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den Hundeführer

herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem Hundeführer als Links-Wendung (Hund bleibt an der

linken Seite des Hundeführers) zeigen. Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden

Varianten möglich.

2. Freifolgen (15 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“

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Auf Anordnung des Leistungsrichters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der

Hundeführer hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die

vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die

Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der

Hundeführer kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu

Übung 1.

3. Sitzübung (10 Punkte)

Hörzeichen: „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund

geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst. ein, gibt, das Hz Sitz und

entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des

Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite

Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5

Punkte entwertet.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“

geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz Platz. und

entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf

Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in schneller

Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das

Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen.

Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5

Punkte entwertet.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“

Zu Beginn der Abteilung „B“ eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen vorher abgeleinten

Hund mit dem Hörzeichen Platz“ an einem vom der Leistungsrichter angewiesenen Platz aus

gerader Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu

lassen. Nun geht der Hundeführer, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes

wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig

stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere Hund

die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem

Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung

des Leistungsrichters auf das Hörzeichen Sitz“ schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen.

Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des

Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend

entwertet. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.

Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter

vom Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung

2 den Ablageplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer beim Abholen

entgegen, erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.

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B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld

innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem PL fest, wo und

wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.

Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen

Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde

beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser

Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden

Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Leistungsrichter

individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Leistungsrichter ist berechtigt,

bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen

angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in

angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in

Kniehöhe des Hundeführers - willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson)

geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.

Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6

Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat

auf Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der

kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten

von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der

Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen

gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und

vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines

der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während

Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter

gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des

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Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos

und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern

Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei

Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen

erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die

Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden

bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer

seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.

Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer überholen und

ihnen wieder entgegen kommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund

neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei

der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten

gegenüber Tieren

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg

einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des

Leistungsrichters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der

Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem

angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den

vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an

der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder

abgeholt.

Anmerkung

Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem

Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen

absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

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IPO ZTP (Zuchttauglichkeitsprüfung )

Gebrauchshundeprüfung IPO ZTP gliedert sich in:

Abteilung A 100 Punkte

Abteilung B 100 Punkte

Abteilung C 100 Punkt

Gesamt: 300 Punkte

IPO ZTP Abteilung „A“

Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 dem HF gehörende

Gegenstände, mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.

Halten der Fährte : 79 Punkte

Gegenstände (10 + 11) 21 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Wenn der Hunde keine Gegenstände gefunden hat, kann die Bewertung maximal befriedigend sein.

Zulassungsbestimmungen

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens 18 Monate

alt ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene

Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf

nicht sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen

Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte muss durch ein Schild

gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den Boden gesteckt

wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird im Beisein des LR ausgelost.

Der HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die

Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte

Gegenstände verwendet werden. Der HF (= Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann

mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in normaler

Gangart gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1.oder 2.

Schenkel, der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus der

Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der

Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte müssen

unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die

Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm

aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Während des

Legens der Fährte muss sich der Hund außer Sicht aufhalten.

Der LR, und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich

aufhalten, in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.

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a) Ein Hörzeichen für :“Suchen“

Das HZ für „Suchen“ ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder an 10

m langer Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den

Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug

eingestellten, Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind

Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein.

Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein

Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der

gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam

und ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und

mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase und in gleichmäßigem

Tempo intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende

der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine

darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.

Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen

Tempo weitersuchen.

Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort

aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder

auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind

fehlerhaft.

Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den

Gegenstand verwiesen oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu

seinem Hund. Durch hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat. Hierauf

nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit seinem Hund die Fährte fort. Nach

Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.

c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte

intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives

Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe

Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen

im Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder

fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF die

Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die

Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen.

Wird diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen.

Ist innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der Fährte nicht

erreicht, wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird

bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen“

und „Verweisen“ der Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die

der Meldung entsprechen.

Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.

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Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und

Schwierigkeitsgrad erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und

Punkten.

Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch

dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.

IPO ZTP Abteilung „ B“

Übung 1 : Leinenführigkeit 25 Punkte

Übung 2 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 20 Punkte

Übung 4 : Bringen auf ebener Erde 20 Punkte

Übung 5 : Sprung über eine Hürde 10 Punkte

Übung 6 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Anhalten,

Wechseln der Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.

Die HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort

bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer

gleich sein. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht

aus, so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.

Beim Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen“ auch der Name des Hundes verwendet

werden. Der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen HZ gelten als Doppelhörzeichen.

In der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF, sodass die Schulter

des Hundes mit dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.

Das Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein kurzes Lob ist

nur nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue

Grundstellung einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher Zeitabstand

(ca. 3 sec.) eingehalten werden.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt die so genannte Entwicklung. Der HF muss sie mindestens

10, jedoch höchstens 15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung gegeben wird.

Zwischen den Übungsteilen „Vorsitzen“ und „Abschluss“ sowie beim Herantreten an den

absitzenden, stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines weiteren HZ deutliche Pausen

einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen

Hund herantreten.

Die Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu zeigen.

Auch beim Holen des Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder Spielen

ist nicht erlaubt.

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Die Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der Kehrtwendung

entweder hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb

einer Prüfung gleich sein.

Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die Grundstellung

gehen.

Die starre Hürde hat eine Höhe von 80 cm und eine Breite von 150 cm. Alle Hunde eines

Wettbewerbes müssen die gleichen Hindernisse überspringen.

Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt (Gewicht 650 Gramm). Die vom Veranstalter

bereitgestellten Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen

Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in den Fang gegeben werden.

Sollte der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug, aufgefordert

die fehlende Übung zu zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.

Für die Grundstellung ist ein HZ für „absitzen“ erlaubt.

1. Leinenführigkeit 25 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fussgehen“

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum PR, geht in Grundstellung

und stellt sich vor. Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für "fussgehen“

aufmerksam, freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF

bleiben. Die Leine darf nicht gespannt sein. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50

Schritte ohne anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten muss

der HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10 Schritte). Der

Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.

Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden.

Während der HF mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im

Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von mindestens 15 Schritte zum Hund abzugeben.

Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. In der normalen Gangart sind dann mindestens

zwei Rechts-, ein Links- und zwei Kehrtwendung auszuführen. sowie ein Anhalten nach der zweiten

Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 Grad auf der

Stelle drehend) zu zeigen. (Vorführschema ist zu beachten)Dabei sind zwei Varianten möglich:

- Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.

- Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.

Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.

Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der

zweiten Kehrtwendung zu zeigen.

Im normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Das

Anhalten ist mindestens einmal zu zeigen.

Der HF geht mit seinem Hund auf Anweisung des R in eine sich bewegende Gruppe von

mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund einmal in der Gruppe anhalten. Der HF

mit seinem Hund verlässt die Gruppe, nimmt Grundstellung ein und leint seinen Hund ab.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen,

Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

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2. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen“, „Absitzen“

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus.

Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen“ sofort und in Laufrichtung

absetzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren

15 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LR

geht der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und unaufmerksames

Sitzen entwerten entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht, werden 10

Punkte abgezogen.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen“, „Ablegen“, „Herankommen“, „in Grundstellung gehen“

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus.

Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen“ sofort und in Laufrichtung

ablegen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch

etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung

des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen“ oder dem Namen des Hundes zu

sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den

HF setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade links

neben seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames

Hereinkommen bzw. langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim

Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für

„Ablegen“ werden 13 Punkte abgezogen.

4. Bringen auf ebener Erde 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Bringen“, „Abgeben“, „in Grundstellung gehen“

b) Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) etwa

10 Schritte weit weg. Das HZ für „Bringen“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig

liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen“ schnell

und direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen und seinem HF schnell und direkt bringen.

Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange ruhig im

Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ für

„Abgeben“ abnimmt.

Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten

Körperseite gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell

und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem

Bringholz, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

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Zu kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF ohne Veränderung des Standortes entwerten

ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit

„Mangelhaft“ bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

5. Springen über eine Hürde (80 cm) 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "springen“, "herankommen“,“ in Grundstellung gehen“

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Meter vor der Hürde Grundstellung

ein. Der HF geht auf die andere Seite der Hürde und nimmt in einem Abstand von mindestens 5

Meter Aufstellung. Der Hund muss auf das HZ für "springen“ im Freisprung über die Hürde

springen, und auf das HZ für „herankommen“ sofort sich dicht und gerade vor seinen HF setzen.

Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen

HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Am Ende der Übung wird der Hund angeleint.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, zögerndes Springen, Fehler beim Vorsitzen und

Abschluss, HF-Hilfen entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen bis

zu 2 Punkte, für Aufsetzen bis zu 4 Punkte entwertet werden. Springt der Hund nicht, ist die Übung

mit „0 Punkten“ zu bewerten.

6. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "ablegen“, "aufsetzen“

b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes begibt sich der HF mit seinem

Hund zu einem vom LR angewiesenen Platz und leint seinen Hund in der Grundstellung ab. Dann

legt der HF seinen Hund mit dem HZ für "ablegen“ ab, und zwar ohne die Führleine oder

irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des

Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem

Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne

Einwirkung des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 5 zeigt. Auf

Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Der Hund

muss sich nach Anweisung des LR auf das HZ für „aufsetzen“ schnell und gerade in die

Grundstellung aufsetzen

Der Hund wird angeleint.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des

Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der

Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom

Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten.

IPO ZTP Abteilung "C"

Übung 1 : Stellen und Verbellen 15 Punkte

Übung 2 :Anmarsch und Überfall auf den HF 10/30 Punkte

Übung 3 : Angriff auf den HF und seinen Hund 40 Punkte

Übung 4 : Transport zum LR 5 Punkte

Gesamt 100 Punkte

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1. Stellen und Verbellen 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren“

b) Ausführung: Der Helfer befindet sich in ca. 20 Schritten Entfernung zum HF und seinem Hund,

für den Hund nicht sichtbar, in einem Versteck. Auf Anweisung des PR leint der HF seinen Hund

ab sendet ihn mit einem Hörzeichen für "Revieren“ und/oder Sichtzeichen mit dem Arm, zum

Versteck. Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund

darf den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Der HF geht sofort auf Anweisung des PR

zum Hund und hält ihn am Halsband fest. Nach dem Heraustreten des Helfers, wird der Hund

angeleint und im Versteck die Grundstellung eingenommen.

c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen

entwerten entsprechend. Bei Belästigen des Helfers z.B. anstoßen, anspringen usw. müssen bis zu 3,

bei starkem Fassen bis zu 12 Punkte abgezogen werden. Bleibt der Hund nicht am Helfer, erfolgt

eine Teilbewertung im Mangelhaft. Nimmt der Hund den Helfer nicht an, wird die Abteilung C

abgebrochen.

2. Anmarsch und Überfall auf den HF Anmarsch 10 Punkte- Überfall 30 Punkte

a) Je ein HZ für“ Abwehren“, „ablassen“, ein HZ für „Fußgehen“

b) Auf Anweisung des LR nimmt der Hundeführer 30 Schritt vor dem Versteck an einer markierten

Stelle die Grundstellung ein und leint seinen Hund ab. Die Leine ist umzuhängen oder einzustecken.

Auf Anweisung des LR geht der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund in Richtung des

Helferversteckes. Der Hund hat dicht bei Fuß zu gehen. Auf Anweisung des LR unternimmt der

Helfer einen Angriff mit Vertreibungslauten auf Hundeführer und Hund, wenn sich der Hundeführer

bzw. der Hund 10 Schritt vor dem Versteck befinden. Der Hund muss sofort sicher und energisch

den Angriff durch festes und volles Zufassen abwehren. Hat der Hund gefasst, erhält er vom Helfer

mit einem Softstock 2 Stockbelastungen. Schläge auf den Bereich des Widerristes. Er darf dabei nur

am Schutzarm des HL angreifen.

Der HF selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Zur Abwehr des Angriffes ist eine Ermunterung

durch den Hundeführer erlaubt.

Auf Anweisung des LR stellt der Helfer den Angriff ein und bleibt ruhig stehen. Der Hund hat

selbständig bzw. auf das Hörzeichen “Aus” abzulassen und den Helfer zu bannen.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für

bis zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei

zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“ muss der HF

ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken.

Auf Richteranweisung geht der HF sofort in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund

und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung gehen“ in die Grundstellung.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :

Energische Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach

dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.

Verlässt der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am

Helfer bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.

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Verlässt der Hund den HF während des Anmarsches, ist dieser zu Wiederholen und vom LR mit „0

Punkten“ zu bewerten. Entfernt sich der Hund beim zweiten Versuch wieder ist eine

„Disqualifikation“ auszusprechen und die Schutzarbeit zu beenden.

3. Angriff auf den HF und seinen Hund 40 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "abwehren“, "ablassen“, „in Grundstellung gehen“, "fussgehen“

b) Ausführung: Der Hund wird am Halsband gehalten, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert

werden. Auf Anweisung des LR geht der Helfer in normalen Schritt von HF und Hund weg. Nach

ca. 40 Schritten dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF und seinen Hund unter Abgabe von

Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Auf Anweisung des LR gibt der

HF seinen Hund in einer Entfernung von ca. 30 Schritten mit dem HZ für „abwehren“ frei. Der

Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen abwehren. Er darf

dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Auf

Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort

ablassen. Der HF kann ein HZ für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für

bis zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei

zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“ muss der HF

ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer

bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF sofort in normaler

Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung

gehen“ in die Grundstellung. Der HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :

Energische Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach

dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.

Verlässt der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der

Hund am Helfer bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.

5. Transport zum LR 5 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fussgehen“

b) Ausführung: Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum PR über eine Distanz von etwa 10

Schritten. Ein HZ für "fussgehen“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu

gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem HF befindet. Der Hund muss während

des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht

bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an und meldet die Abteilung C

beendet.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten

entsprechend: Aufmerksames beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen an lockerer Leine.

IPO- Vorstufe (IPO -V)

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gliedert sich in:

Abteilung A 100 Punkte

Abteilung B 100 Punkte

Abteilung C 100 Punkte

Gesamt: 300 Punkte

Allgemeines

Diese Vorstufe zur IPO-1 Prüfung wurde von der Kommission für Gebrauchshunde der FCI

ausgearbeitet. Diese Prüfung kann verwendet werden:

1. als Zulassungsprüfung (CACIB- Prüfung) zur Gebrauchshundeklasse

2. als eine Bedingung zur Zulassung zur IPO-1, wobei jede LAO selbst entscheiden kann, ob

sie diese Prüfung für ihren Bereich vorschreibt.

Der IPO-V wurde in deutscher Sprache von der Kommission beraten und ausgearbeitet. In

Zweifelsfällen, insbesondere bei Übersetzungen in andere Sprachen ist der deutsche Text

maßgebend.

Wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des „Allgemeinen

Teiles“ der geltenden IPO 2011.

Zulassungsbestimmungen

Zulassungsbestimmungen

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens 15 Monate

alt ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.

Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Eine IPO-V entspricht drei Abteilungen, so dass von einem LR

pro Tag maximal 10 IPO-V gerichtet werden dürfen.

Unbefangenheitsprobe

Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der LR den Hund einer

Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Siehe geltende IPO „Unbefangenheitsprobe“.

IPO V Abteilung "A"

Eigenfährte, ca. 200 Schritte, 2 Schenkel, 1 Winkel (ca. 90°), ein dem HF gehörender Gegenstand,

ohne Wartezeit auszuarbeiten, Ausarbeitungszeit 10 min.

Ansatz 10 Punkte

Halten der Fährte (29 +30) 59 Punkte

Winkel 10 Punkte

Gegenstand 21 Punkte

Gesamt 100 Punkte

(Wenn der Hund keine Gegenstände gefunden hat, kann die Bewertung maximal befriedigend

sein.)

Allgemeine Bestimmungen:

Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar

links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.

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Der HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen den

Gegenstand zu zeigen. Es darf nur ein gut vom HF verwitterter Gegenstand, mit ca. 15 cm Länge, 3

- 5 cm Breite, ca. 1 cm Dicke und farblich dem Gelände angepasst, verwendet werden. Der HF

(=Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene

Richtung. Der Winkel wird ebenfalls in normaler Gangart gebildet, der Gegenstand am Ende der Fährte

abgelegt.

Der LR, und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten, in

dem das Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.

a) Ein Hörzeichen für : "suchen“

b) Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei suchen oder

an 10 m langer Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen

den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am, nicht auf Zug

eingestellten, Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind

Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet

sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund den Gegenstand

aufnimmt oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist

jeglicher Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur

Abgangsstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase

Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem

Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine.

Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom

HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss den Winkel sicher ausarbeiten.

Sobald der Hund den Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort

aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder

auch zum HF kommen. Wenn der Hund „auf nimmt“ und zum HF kommt, soll den HF stehen

bleiben. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das

Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen

oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch

Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat.

c) Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte

intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives

Suchverhalten zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, hohe

Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen

im Bereich des Fährtenverlaufs oder am Gegenstand, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes

Verweisen des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die Fährte um

mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund die Fährte und

wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen. Wird diese

Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 10

Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, wird die

Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet.

Die Bewertung der Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres

Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn

sich der Hund noch auf der Fährte befindet.

IPO V Abteilung B

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P PPr rrü üüf ffu uun nng ggs sso oor rrd ddn nnu uun nng gge een nn 2 220 001 111 11

Seite 31

Übung 1 : Leinenführigkeit 30 Punkte

Übung 2 Freifolgen 20 Punkte

Übung 3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

Übung 4 : Bringen 10 Punkte

Übung 5 : Sprung über eine Hürde 10 Punkte

Übung 6 : Ablegen unter Ablenkung 15 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Allgemeinen

Teiles der IPO-2003

Für die Grundstellung ist ein HZ für „absitzen“ erlaubt.

1. Leinenführigkeit 30 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“

b) Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, geht in

Grundstellung und stellt sich vor. Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für

"fuß gehen“ aufmerksam, freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken

Seite des HF bleiben. Die Leine darf nicht gespannt sein. Zu Beginn der Übung geht der HF mit

seinem Hund 30 Schritte ohne anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung sind mindestens eine

Rechts- und eine Linkswendung auszuführen. Während der HF mit dem Hund die erste Gerade geht,

sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung von

mindestens 15 Schritte zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig verhalten.

Der HF geht mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von

mindestens vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund einmal in der Gruppe anhalten. Der HF

mit seinem Hund verlässt die Gruppe, nimmt Grundstellung ein und leint seinen Hund ab.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen,

Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.

2. Freifolge 20 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen

b) Ausführung: Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für "fuß gehen“

aufmerksam, freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des HF

bleiben. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem frei folgende Hund 30 Schritte ohne

anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung sind mindestens eine Rechts-, und eine

Linkswendung auszuführen. Am Ende der Übung hält der HF an, geht in Grundstellung und leint

seinen Hund an.

c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, langsames oder zögerndes

Absitzen, zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit, und/oder Gedrücktheit des Hundes

entwerten entsprechend.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“, "ablegen“, "herankommen“, "in Grundstellung gehen“

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Seite 32

b) Ausführung: Aus der Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund geradeaus.

Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für "ablegen“ sofort ablegen, ohne dass der

HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa 15 Schritte

geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig liegenden Hund um. Auf Anweisung

des LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für "herankommen“ und/oder dem Namen des Hundes

zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade vor den

HF setzen. Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade links

neben seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der Hund wird angeleint.

c) Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen, langsames

Hereinkommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten

entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für "ablegen“ werden hierfür 7 Punkte

abgezogen.

4. Bringen 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "bringen“, "abgeben“, "in Grundstellung gehen“

b) Ausführung: In der Grundstellung wird der Hund abgeleint. Der HF wirft einen ihm

gehörenden Gegenstand mindestens 5 Schritte weit weg. Das HZ für "bringen“ darf erst gegeben

werden, wenn der Gegenstand ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss

auf das HZ für "bringen“ schnell und direkt zum Gegenstand laufen, ihn sofort aufnehmen und

seinem HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen

und den Gegenstand so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek.

den Gegenstand mit dem HZ für "abgeben“ abnimmt. Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“

muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe

absetzen. Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen. Am Ende der

Übung wird der Hund angeleint.

c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames Zurückkommen, Fallenlassen, Spielen oder Knautschen mit dem Gegenstand,

Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Hilfen des

HF ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen Standort bevor

der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die

Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

5. Springen über eine Hürde (80 cm) 10 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "springen“, "herankommen“, „zurückspringen“, "in Grundstellung

gehen“

b) Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 m. vor der Hürde Grundstellung

ein und leint seinen Hund ab. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ

für "springen“ im Freisprung über die Hürde springen, und auf die HZ für „herankommen“ und

„zurückspringen“ sofort im Freisprung über die Hürde zurückspringen und sich dicht und gerade

vor seinen HF setzen. Auf das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und

gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF kann beim HZ

für „springen“ zwei Schritte mitgehen. Am Ende der Übung wird der Hund angeleint.

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c) Bewertung: Fehler in der Grundstellung, zögerndes Springen, Fehler beim Vorsitzen und

Abschluss, HF-Hilfen entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen pro

Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.

6. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 15 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "ablegen“, "aufsetzen“

b) Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes begibt sich der HF mit

seinem Hund zu einem vom LR angewiesenen Platz und leint seinen Hund in der Grundstellung ab.

Dann legt der HF seinen Hund mit dem HZ für "ablegen“ ab, und zwar ohne die Führleine oder

irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb des

Prüfungsgeländes wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem

Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während der

andere Hund die Übungen 1 bis 3 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und

stellt sich an dessen rechte Seite. Der Hund muss sich nach Anweisung des LR auf das HZ für

"aufsetzen“ schnell und gerade in die Grundstellung aufsetzen. Der Hund wird angeleint.

c) Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen

des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der

Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom

Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten.

IPO V Abteilung "C"

Übung 1 : Stellen und Verbellen 15 Punkte

Übung 2 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 30 Punkte

Übung 3 : Angriff auf den HF und seinen Hund 50 Punkte

Übung 4 : Transport zum LR 5 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Allgemeinen

Teiles der IPO-2003

Es erfolgt keine TSB- Bewertung. Der Helfer verwendet einen Softstock zur Bedrohung des

Hundes, ohne jedoch zuzuschlagen.

Das HZ für das "Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das

"Ablassen" siehe untenstehende Tabelle.

Zögerndes

Ablassen

Erstes Zusatz-

HZ mit

sofortigem

Ablassen

Erstes Zusatz-

HZ mit

zögerndem

Ablassen

Zweites

Zusatz- HZ

mit sofortigem

Ablassen

Zweites

Zusatz- HZ

mit zögerndem

Ablassen

Kein Ablassen

nach 2.

Zusatz- HZ

bzw. weitere

Einwirkungen

0,5 – 3,0 3,0 3,5 – 6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation

1. Stellen und Verbellen 15 Punkte

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a) Je ein Hörzeichen für: „Revieren“

b) Ausführung: Der Helfer befindet sich in ca. 20 Schritten Entfernung zum HF und seinem

Hund, für den Hund nicht sichtbar, in einem Versteck. Auf Anweisung des LR leint der HF seinen

Hund ab sendet ihn mit einem Hörzeichen für "Revieren“ und/oder Sichtzeichen mit dem Arm, zum

Versteck. Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der Hund

darf den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Der HF geht sofort auf Anweisung des LR

zum Hund und hält ihn am Halsband fest.

c) Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen

Stellen entwerten entsprechend. Bei Belästigen des Helfers z.B. anstoßen, anspringen usw. müssen

bis zu 3, bei starkem Fassen bis zu 12 Punkte abgezogen werden. Bleibt der Hund nicht am Helfer,

erfolgt eine Teilbewertung im Mangelhaft. Nimmt der Hund den Helfer nicht an, wird die Abteilung

C abgebrochen.

2. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 30 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "ablassen“

b) Ausführung: Während der HF seinen Hund am Halsband festhält, tritt der Helfer aus dem

Versteck und unternimmt einen Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR gibt der HF seinen Hund

frei. Der Hund muss den Fluchtversuch selbständig durch energisches und kräftiges Zufassen

wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des LR steht

der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein

HZ für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für

bis zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und

zwei zusätzlichen) nicht ab, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ "ablassen“ muss der HF

ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer

bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Der HF geht sofort auf Anweisung des LR zum Hund

und hält ihn am Halsband fest.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten

entsprechend: Schnelles, energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und

wirksamem Verhindern der Flucht, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer. Hat der Hund nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch Zufassen

und Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.

3. Angriff auf den HF und seinen Hund 50 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "abwehren“, "ablassen“, „in Grundstellung gehen“, "fuß gehen“

b) Ausführung: Der Hund wird am Halsband gehalten, darf aber dabei vom HF nicht stimuliert

werden. Auf Anweisung des LR geht der Helfer in normalen Schritt von HF und Hund weg. Nach

ca. 20 Schritten dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF und seinen Hund unter Abgabe von

Vertreibungslauten und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Der HF gibt seinen Hund mit dem

HZ für "abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und

kräftiges Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf

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seinen Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen

des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der HF kann ein HZ für "ablassen“ in angemessener

Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die Richteranweisung für

bis zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei

zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“ muss der HF

ruhig stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am HL

bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF sofort in normaler

Gangart, auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung

gehen“ in die Grundstellung. Der HF leint seinen Hund an.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten

entsprechend: Energische Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum

Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.

Verlässt der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der Hund am

Helfer bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.

5. Transport zum LR 5 Punkte

a) Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“

b) Ausführung: Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz von etwa 10

Schritten. Ein HZ für "fuß gehen“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu

gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem HF befindet. Der Hund muss während

des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht

bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an und meldet die Abteilung C

beendet.

c) Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten

Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) Stufen A 1 bis A 3

Höchstpunktzahl 200

Die VPG A 1 - 3-Prüfungen bestehen nur aus den Abteilungen B und C der VPG 1 - 3-Prüfungen.

Eine Fährtenarbeit wird bei diesen Prüfungen nicht gezeigt.

Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung,

Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.

Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

200 Punkte 191 - 200 180 - 190 160 - 179 140 - 159 0 - 139

Fährtenprüfung 1 – 3 (FPr 1 – 3)

Die Fährtenprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „A“ der VPGPrüfungsstufen

1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn

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mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. Es bleibt

dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.

Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung,

Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.

Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69

Unterordnungsprüfung 1 – 3 (UPr 1 – 3)

Die Unterordnungsprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „B“ der VPGPrüfungsstufen

1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn

mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. gehen. Es

bleibt dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.

Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung,

Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.

Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69

Die Unterordnungsprüfung muss nicht zwingend in der Reihenfolge 1 bis 3 geführt werden.

Schutzdienstprüfung 1 – 3 (SPr 1 – 3)

Die S-Prüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „C“ der VPG- Prüfungsstufen

1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn mindestens

vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. gehen. Es bleibt dem

Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.

Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung,

Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.

Hinweis: Reine Wettkämpfe in der Abteilung C sind nicht zulässig.

Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69

Die Schutzdienstprüfung muss nicht zwingend in der Reihenfolge 1 bis 3 geführt werden.

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Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) Stufen 1 - 3

Anforderungen VPG Stufe 1

Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst

Mindestens 300 Schritte,

Eigenfährte, mindestens 20

Minuten alt, 2 Winkel (ca.

Freifolgen (20 Punkte) Revieren nach dem Helfer (5

Punkte)

90 Grad), 3 Schenkel,

2 Gegenstände:

( 11, 10 Punkte)

Sitz aus der Bewegung (10

Punkte)

Stellen und Verbellen (10

Punkte)

Ausarbeitungszeit 15

Minuten

Ablegen aus dem

Normalschritt in Verbindung

mit Herankommen (10 Punkte)

Verhinderung eines

Fluchtversuches des Helfers

(20 Punkte)

Wechselgelände möglich Bringen auf ebener Erde (10

Punkte)

Abwehr eines Angriffes aus

der Bewachungsphase (35

Punkte)

Bringen über eine Hürde (15

Punkte)

Angriff auf den Hund aus

der Bewegung (30 Punkte)

Bringen über eine Schrägwand

(15 Punkte)

Halten der Fährte:

79 Punkte

Voraussenden mit Hinlegen

(10 Punkte)

Gegenstände:

21. Punkte

Ablegen unter Ablenkung (10

Punkte

Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte

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Anforderungen VPG Stufe 2

Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst

Mindestens 400 Schritte,

Fremdfährte, mindestens

30 Minuten alt, 2 Winkel

Freifolgen (10 Punkte) Revieren nach dem Helfer (5

Punkte)

(ca. 90 Grad), 3 Schenkel,

2 Gegenstände

( 11, 10 Punkte),

Sitz aus der Bewegung (10

Punkte)

Stellen und Verbellen (10

Punkte)

Ausarbeitungszeit 15

Minuten

Ablegen aus dem

Normalschritt in Verbindung

mit Herankommen (10 Punkte)

Verhinderung eines

Fluchtversuches des Helfers

(10 Punkte)

Wechselgelände möglich Stehen aus dem Schritt (10

Punkte)

Abwehr eines Angriffes aus

der Bewachungsphase (20

Punkte)

Bringen auf ebener Erde (10

Punkte)

Rückentransport (5 Punkte)

Bringen über eine Hürde (15

Punkte)

Überfall aus dem

Rückentransport (25 Punkte)

Bringen über eine Schrägwand

(15 Punkte)

Angriff auf den Hund aus

der Bewegung (25 Punkte)

Halten der Fährte:

79 Punkte

Voraussenden mit Hinlegen

(10 Punkte)

Gegenstände:

21 Punkte

Ablegen unter Ablenkung (10

Punkte

Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte

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Anforderungen VPG Stufe 3

Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst

Mindestens 600 Schritte

Fremdfährte, mindestens

Freifolgen (10 Punkte) Revieren nach dem Helfer

(10 Punkte)

60 Minuten alt, 4 Winkel

(ca. 90 Grad), 5 Schenkel,

Sitz aus der Bewegung (10

Punkte)

Stellen und Verbellen (10

Punkte)

3 Gegenstände (7-7-7)

Punkte), Ausarbeitungszeit

20 Minuten

Ablegen aus dem Laufschritt

in Verbindung mit

Herankommen (10 Punkte)

Verhinderung eines

Fluchtversuches des Helfers

(10 Punkte)

Wechselgelände möglich Stehen aus dem Laufschritt (10

Punkte)

Abwehr eines Angriffes aus

der Bewachungsphase (20

Punkte)

Bringen auf ebener Erde (10

Punkte)

Rückentransport (5 Punkte)

Bringen über eine Hürde (15

Punkte)

Überfall aus dem

Rückentransport (15 Punkte)

Bringen über eine Schrägwand

(15 Punkte)

Angriff auf den Hund aus

der Bewegung (10 Punkte)

Halten der Fährte:

79 Punkte

Voraussenden mit Hinlegen

(10 Punkte)

Abwehr eines Angriffes aus

der Bewachungsphase (20

Punkte)

Gegenstände:

21 Punkte

Ablegen unter Ablenkung (10

Punkte)

Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte

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Abteilung A - Fährtenarbeit

Halten der Fährte : 79 Punkte

Gegenstände 21 Punkte

Gesamt 100 Punkte

Anforderungen:

Stufe

Fährtenleger

Länge d.

Fährte in

Schritten ca.

Alter d.

Fährte

(Minuten)

Ausarbeitungszeit

Anz. d.

Schenkel

Anz. d.

Winkel

VPG A entfällt -- -- -- -- --

VPG 1 Eigenfährte min 300 min 20 15 Min 3 2 (ca. 90°)

VPG 2 Fremdfährte min 400 min 30 15 Min 3 2 (ca. 90°)

VPG 3 Fremdfährte min 600 min 60 20 Min 5 4 (ca. 90°)

Stufe

Anzahl der

Gegenstände

Punkte je

Gegenstand

Hörzeichen Weitere Anforderungen

VPG A -- -- --

VPG 1 2 11 - 10 „Such“ Wechselgelände möglich

VPG 2 2 11 - 10 „Such“ Wechselgelände möglich

VPG 3 3 7 - 7 - 7 „Such“ Wechselgelände möglich

Bei überörtlichen Veranstaltungen (z. B. Ausscheidungsprüfungen und Meisterschaften) können die

VDH-MV eigene Regelungen aufstellen.

1. Allgemeine Bestimmungen

Der amtierende Leistungsrichter oder der Fährtenverantwortliche, der ebenfalls Leistungsrichter

oder zugelassener Leistungsrichter Anwärter sein muss, bestimmt unter Anpassung an das

vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden.

Es darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der gleichen

Entfernung bzw. in gleichen Abständen liegen.

Der Leistungsrichter und die Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in

dem Bereich aufhalten, in dem das Team (Hundeführer und Hund) das Recht hat, zu suchen.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird durch den Leistungsrichter ausgelost.

2. Fährtenfähiger Untergrund

Als fährtenfähiger Untergrund kommen alle natürlichen Böden, wie z. B. Wiese, Acker und

Waldboden in Frage.

Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden. In allen Prüfungsstufen ist in Anpassung an das

vorhandene Fährtengelände Wechselgelände möglich.

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3. Fährtengegenstände

Der FL (VPG 1 = Hundeführer, VPG 2 und 3 = fremde Person) hat vor dem Legen der Fährte dem

Leistungsrichter oder dem Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut

durch den FL (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte Gegenstände verwendet werden.

Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden (Material: z.B.

Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3

cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht wesentlich vom

Fährtenuntergrund abheben.

Bei überörtlichen Veranstaltungen sind die Gegenstände mit Nummern zu versehen. Die Nummern

der Gegenstände müssen mit der Fährtennummer übereinstimmen.

4. Legen der Fährte

Dem amtierenden Leistungsrichter bzw. Fährtenbeauftragten , der ebenfalls Leistungsrichter sein

muss, obliegt:

- das Einteilen des Fährtenverlaufes,

- das Einweisen der Fährtenleger,

- das Legen der Fährten zu beaufsichtigen.

Der Verlauf der einzelnen Fährte ist dem vorhandenen Gelände anzupassen.

Beim Legen der Fährten ist darauf zu achten, dass sie in natürlicher Gangart gelegt werden.

Hilfestellungen des FL durch unnatürliche Gangart im Bereich der Schenkel, Winkel, Gegenstände

sind im Gesamtbereich der Fährte nicht zugelassen.

Insbesondere die FL ab der Stufe 2 müssen Erfahrung im Legen von Fährten haben.

4.1 Ansatz

Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar

links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird und dort bis zum Ende der jeweiligen

Fährtenarbeit verbleibt.

Der FL (VPG 1 = Hundeführer, VPG 2 und 3 = fremde Person) verweilt kurz am Ansatz und geht

dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Scharren oder ein Unterbrechen der

Gangart ist nicht gestattet.

4.2 Schenkel

Die Anzahl der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.

Sie sind in normaler Gangart zu legen, ohne zu scharren oder zu unterbrechen. Der Abstand

zwischen den einzelnen Schenkeln muss mindestens 30 Schritte betragen.

4.3 Winkel

Die Winkel (ca. 90° ) werden ebenfalls in normaler Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, dass

eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muss. Ein

Fährtenabriss darf nicht erfolgen.

4.4 Ablegen der Gegenstände

Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Nach Ablegen des letzten

Gegenstandes am Ende der Fährte hat der FL noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen,

ohne die eigene Gangart zu unterbrechen.

Stufe 1: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel,

der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

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Stufe 2: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel,

der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.

Stufe 3: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel

abzulegen. Der 2. Gegenstand wird auf Anweisung des Leistungsrichters, der 3.

Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt.

5. Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung

Der Hund kann frei oder an einer 10 m langen Leine suchen. Die mindestens 10 m lange

Fährtenleine darf über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen

geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder an der

Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne

zusätzliche Riemen) befestigt sein. Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an der dafür

vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband (ausgenommen Böttger-

Suchgeschirr). Beim Böttger-Suchgeschirr hat der Leistungsrichter darauf zu achten, dass die

Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist.

Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.

Die Fährtenleine muss mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des

Halsbandes und des Suchgeschirrs durch den Leistungsrichter kann vor Beginn der Prüfung

erfolgen. Rollleinen sind nicht zulässig.

In der Freisuche muss der Abstand von mind. 10 m zwischen Hundeführer und Hund eingehalten

werden.

6. Hörzeichen

Ein Hörzeichen für Suchen = „Such“

Das Hörzeichen Such“ ist nur bei Fährtenbeginn und beim Wiederansetzen am Gegenstand oder

nach einem „Falschverweisen“ erlaubt.

7. Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit

Der Hundeführer bereitet seinen Hund zur Fährte vor.

Nach Aufruf meldet sich der Hundeführer mit seinem suchbereiten Hund und ausgelegter

Fährtenleine in Grundstellung beim Leistungsrichter und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände

aufnimmt oder verweist.

Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen.

Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangsstelle geführt

und angesetzt. Ein kurzes Absitzen des Hundes vor dem Ansatzbereich (ca. 2 Meter) ist zugelassen.

7.1 Ansatz

Der Hund ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen.

Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muss am Hund

erfolgen. Ein gewisser Spielraum an der Leine muss dem Hundeführer ermöglicht werden.

Der Hund hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der

Witterung hat ohne Hundeführer-Hilfen zu geschehen (außer Hörzeichen „Such“). Der Ansatz ist

nicht zeitabhängig; vielmehr muss sich der Leistungsrichter am Verhalten des Hundes zu Beginn

des ersten Schenkels über die Intensität der erfolgten Witterungsaufnahme orientieren.

Der Hund muss nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend das

Ausarbeiten der Fährte beginnen. Hat der Hund die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat

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der Hundeführer am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die erforderliche

Distanz von 10 m erreicht ist. Ein vorzeitiges Mitgehen des Hundeführers ist fehlerhaft.

Nach dem 3. erfolglosen Versuch eines Ansatzes im direkten Abgangsbereich ist die Fährtenarbeit

abzubrechen.

Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt. Ein Neuansatz

ist jedoch erst dann erfolgt, wenn der Hundeführer seinen Hund bei Fuß nimmt oder am Halsband

bzw. an verkürzter Leine neu ansetzt. Solange der Hundeführer die Suchleine am Ende in seinen

Händen hält und den Hund frei suchen lässt, ist auch dann ein Neuansatz nicht erfolgt, wenn der

Hund den Hundeführer passiert. Das Zurückkommen des Hundes während der Ausarbeitung und

das selbständige Wiederaufnehmen der Fährte sind ebenfalls nicht als Ansatz zu werten.

Entsprechender Punktabzug ist vorzunehmen.

7.2 Suchleistung

Der Hund muss dem Fährtenverlauf intensiv, ausdauernd und in möglichst gleichmäßigem Tempo

(geländeabhängig, Schwierigkeitsgrad) folgen. Der Hundeführer folgt seinem Hund in 10 m

Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m

einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen wird,

durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der geforderten Distanz zum Hund

entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.

Der Hundeführer muss nicht zwingend auf der Fährte folgen

Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die

Fährte gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird.

7.3 Winkel

Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht

fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hund im

gleichen Tempo weiterzuarbeiten.

Im Winkelbereich soll der Hundeführer nach Möglichkeit den vorgeschriebenen Abstand einhalten.

7.4 Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände

Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des Hundeführers

sofort aufnehmen oder direkt überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben,

sich setzen oder auch zum Hundeführer kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder

Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Suchrichtung

und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.

Leicht schräges Legen zum Gegenstand ist nicht, seitliches Ablegen am Gegenstand oder starkes

Drehen in Richtung Hundeführer ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe des Hundeführers

gefunden werden, gelten als überlaufen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Hund einen

Gegenstand nicht anzeigt und durch Einwirkung des Hundeführers mittels Leine oder Hörzeichen

am Weitersuchen gehindert wird.

Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den

Gegenstand verwiesen oder aufgenommen, legt der Hundeführer die Fährtenleine ab und begibt sich

zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat.

Aufnehmen und Verweisen ist fehlerhaft.

Nimmt der Hund den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch zum

Hundeführer kommen, der stehen zu bleiben hat. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder

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Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hund den Gegenstand, hat der Hundeführer dem

Hund nicht entgegenzugehen.

Beim Herantreten des Hundeführers zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muss sich

der Hundeführer neben seinen Hund stellen.

Der Hund hat bis zum Wiederansetzen ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren

und wird aus dieser mit kurzer Leine am Hundeführer wieder angesetzt.

7.5 Verlassen der Fährte

Hindert der Hundeführer den Hund am Verlassen des Fährtenverlaufes, so ergeht die Anweisung

des Leistungsrichters an den Hundeführer zum Nachgehen. Der Hundeführer hat diese Anweisung

zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist spätestens abzubrechen, wenn der Hund die Fährte um mehr als

eine Leinenlänge verlässt (über 10 m bei dem frei suchenden Hund) oder der Hundeführer die

Anweisung des Leistungsrichters zum Nachgehen nicht befolgt.

7.6 Loben des Hundes

Ein gelegentliches Loben im Verlauf der Fährtenarbeit ist nur in der Stufe 1 statthaft. Nur an den

Gegenständen darf der Hund in allen Prüfungsstufen kurz gelobt werden.

8. Abmelden

Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem Leistungsrichter

vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der

Abmeldung und der Bekanntgabe der erreichten Punktzahl durch den Leistungsrichter ist nicht

gestattet.

Das Abmelden des Hundes hat in der Grundstellung zu erfolgen.

9. Bewertung

Die Bewertung der Abt „A“ beginnt mit dem Ansatz des vorzuführenden Hundes.

Vom Hund wird eine überzeugende, intensive und ausdauernde Nasenarbeit sowie der

entsprechende Ausbildungsstand erwartet.

Der Hundeführer muss sich in die Aufgabe einfühlen können, bzw. sie miterleben. Er muss die

Reaktionen seines Hundes richtig interpretieren können, sich auf die Arbeit konzentrieren und die

Geschehnisse in seinem Umfeld dürfen ihn nicht ablenken.

Der Leistungsrichter darf nicht nur den Hund oder den Hundeführer sehen, sondern muss die

Geländebeschaffenheit, die Witterung, mögliche Verleitungen und den Faktor Zeit berücksichtigen.

Er muss seine Bewertung auf die Gesamtheit aller Einflussgrößen abstützen.

- Suchverhalten (z. B. Suchtempo auf Schenkel, vor und nach Winkel, vor und nach den

Gegenständen)

- Ausbildungsstand des Hundes (z. B. hektischer Ansatz, gedrücktes Verhalten,

Meideverhalten)

- nicht zulässige Hilfen des Hundeführers

- Schwierigkeiten im Ausarbeiten der Fährte durch:

- Bodenverhältnisse (Bewuchs, Sand, Geländewechsel, Mist)

- Windverhältnisse

- Wildwechsel

- Wetter (Hitze, Kälte, Regen, Schnee)

- Witterungswechsel

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien soll die Bewertung erfolgen.

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Nachdem sich der Hundeführer zur Fährte gemeldet hat, muss der Leistungsrichter so Stellung

einnehmen, bzw. der Fährtenarbeit folgen, dass er das Geschehen und die Einflüsse beobachten,

evtl. Hörzeichen oder Einwirkungen des Hundeführers erkennen kann.

Der Abstand zum arbeitenden Hund ist so zu wählen, dass der Hund nicht in seinem Suchverhalten

beeinträchtigt wird und sich der Führer nicht bedrängt fühlt. Der Leistungsrichter muss die gesamte

Fährtenarbeit miterleben.

Er muss beurteilen, mit welchem Eifer, Sicherheit bzw. Unsicherheit oder Flüchtigkeit der Hund an

seine Arbeit herangeht.

Eine zügige oder langsame Fährtenarbeit sind insbesondere dann kein Kriterium bei der Bewertung,

wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein

positives Suchverhalten zeigt.

Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln, Entleeren, Kreisen an den

Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs,

oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände,

Fehlverweisen, entwerten entsprechend (je bis zu 4 Punkten Entwertung).

Starkes Faseln, Fährten mit fehlender Intensität, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u.ä.

haben Abstriche bis zu jeweils 8 Punkten zur Folge.

Ist innerhalb der maximalen Ausarbeitungszeit (Stufe 1 und 2 = 15 Minuten nach dem Ansatz an der

Abgangsstelle, Stufe 3 = 20 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle) das Ende der Fährte

nicht erreicht, wird die Fährtenarbeit vom Leistungsrichter abgebrochen. Die bis zum Abbruch

gezeigte Leistung wird bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also Aufnehmen

und Verweisender Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die

der Meldung entsprechen.

Ein Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Soweit der Hund falsch

verweist (z.B. kein Gegenstand, nicht vom FL ausgelegter Gegenstand) erfolgt eine generelle

Entwertung von 2 Punkten.

Für nicht aufgefundene Gegenstände werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom FL ausgelegter

Gegenstand aufgefunden, ist die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten. Hierbei ist

insbesondere zu berücksichtigen, dass der Hundeführer an keinem Gegenstand die Übung

„Wiederansetzen an einem Gegenstand“ zeigen kann.

Geht der Hund während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann

der Hundeführer mit dem Hörzeichen „Platz“ versuchen, den Hund in Gehorsam zu nehmen. Auf

RA ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Prüfung zu beenden (Bewertung:

Disqualifikation wegen Ungehorsam).

10. Schenkel-Punktaufteilung

Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und

Schwierigkeitsgrad erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und

Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die

Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.

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Beispiel:

Stufe Ansatz u.

1. Schenkel

1. Winkel m.

2. Schenkel

2. Winkel m.

3. Schenkel

3. Winkel m.

4. Schenkel

4. Winkel m.

5. Schenkel

VPG 1 27 27 25 -- ---

VPG 2 27 27 25 -- --

VPG 3 16 16 16 16 15

11. Abbruch/Disqualifikation

Verhalten Konsequenz

Hund wird 3x erfolglos im Abgangsbereich

angesetzt

Abbruch

- Alle Stufen: HF verlässt Fährte um mehr als

eine Leinenlänge oder der Hundeführer

missachtet die Anweisung des Leistungsrichters

zum Nachgehen

- Hund folgt Wildfährte um mehr als 10 Meter

- Hund erreicht nicht in der vorgeschriebenen Zeit

das Ende der Fährte

Stufe 1: 15 Minuten nach Ansatz

Stufe 2: 15 Minuten nach Ansatz

Stufe 3: 20 Minuten nach Ansatz

Abbruch, die bis dahin gezeigte Leistung wird

bewertet.

BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!

- Hund nimmt Gegenstand auf und gibt ihn nicht

mehr ab.

- Hund geht Wild nach und lässt sich nicht mehr

einsetzen

DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,

keine Punkte.

KEINE BESPRECHUNG!!

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12. Fährtenformen

Die im Folgenden beispielhaft dargestellten Fährtenformen können auch spiegelbildlich gelegt

werden.

VPG 1 und 2:

VPG 3:

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Abteilung B (Unterordnungsleistungen)

1. Anforderungen

Übung

VPG 1 VPG 2 VPG 3

Freifolgen

20 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Sitz aus der Bewegung

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Ablegen in Verbindung mit

Herankommen

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Stehen aus dem Schritt

10 Punkte

Stehen aus dem Laufschritt

10 Punkte

Bringen auf ebener Erde

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Bringen über eine Hürde

15 Punkte 15 Punkte 15 Punkte

Bringen über eine Schrägwand

15 Punkte 15 Punkte 15 Punkte

Voraussenden mit Hinlegen

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Ablegen unter Ablenkung

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Gesamt 100 Punkte 100 Punkte 100 Punkte

2. Allgemeine Bestimmungen

1. Bewertung durch den Leistungsrichter

Gerade in der Unterordnung muss darauf geachtet werden, dass keine Hunde vorgeführt werden,

denen das Selbstvertrauen genommen und die schon rein äußerlich lediglich als „Sportgerät“ ihres

Hundeführer zu erkennen sind.

Während aller Übungen ist eine freudige Arbeit gepaart mit der erforderlichen Konzentration auf

den Hundeführer gefordert. Das bei aller Arbeitsfreude auch auf die korrekte Ausführung zu achten

ist, muss sich selbstverständlich in der zu vergebenden Note wieder finden.

Sollte ein Hundeführer eine komplette Übung vergessen, wird er umgehend durch den

Leistungsrichter aufgefordert, die fehlende Übung zu zeigen. Eine Punktentwertung erfolgt nicht.

2. Geräte

Spätestens zu Beginn der Unterordnung hat der Leistungsrichter die in der PO vorgeschriebenen

Geräte auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Geräte müssen entsprechend der PO

vorhanden sein.

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a) Hürde

Die Hürde hat eine Höhe von 100 cm und

eine Breite von 150 cm. (siehe Skizze)

Probesprünge sind während der Vorführung

nicht gestattet.

b) Schrägwand

Die Schrägwand besteht aus zwei am oberen

Teil verbundenen Kletterwänden von 150 cm

Breite und 191 cm Höhe. Am Boden stehen

diese beiden Wände soweit auseinander, dass

die senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die

ganze Fläche der Schrägwand muss mit

einem rutschfesten Belag versehen sein. An

den Wänden sind in der oberen Hälfte je 3

Steigleisten 24/48 mm angebracht. Alle

Hunde eines Bewerbes müssen die gleichen

Hindernisse überspringen.

Probesprünge sind während der Vorführung

nicht gestattet.

c) Bringhölzer

VPG I VPG II VPG III

Ebener Erde 650 Gramm 1.000 Gramm 2.000 Gramm

Hürde 650 Gramm 650 Gramm 650 Gramm

Schrägwand 650 Gramm 650 Gramm 650 Gramm

Bei den Bringübungen sind nur Bringhölzer

erlaubt. Die vom Veranstalter bereitgestellten

Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern

verwendet werden. Führereigene Bringhölzer

sind nicht zugelassen.

Der Steg des Bringholzes muss aus Holz

hergestellt sein. Der Abstand Außenkante Steg

zum Boden muss mind. 4cm betragen.

Das Anspucken des Bringholzes durch den Hundeführer ist nicht zu erlauben.

Vor allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in den Fang gegeben werden.

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d) Pistole

Die während der Übungen „Freifolge“ und „Ablegen unter Ablenkung“ zu benutzende Pistole hat

ein Kaliber von 6 mm.

e) Hundeführer-Versteck

Das in der Stufe 3 für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ benötigte Hundeführer-Versteck muss

innerhalb des Vorführgeländes aufgestellt sein.

3. Anmeldung

In der Stufe VPG 1 erscheint der Hundeführer mit angeleintem, in den Stufen VPG 2 und VPG 3

mit frei folgendem Hund. und meldet sich in Grundstellung stehend beim Leistungsrichter an. In der

Stufe VPG 1 wird der Hund danach abgeleint.

4. Körperliche Behinderung

Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt zeigen, so

hat er vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter dieses mitzuteilen.

5. Übungsbeginn

Der Leistungsrichter gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung.

6. Grundstellung

Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. In der Grundstellung steht der Hundeführer in

sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist bei allen Übungen nicht erlaubt.

Der Hund sitzt in der Grundstellung eng, gerade, ruhig und aufmerksam an der linken Seite des

Hundeführers, so dass die Schulter des Hundes mit dem Knie des Hundeführers abschließt.

Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn einer Übung nur einmal in der Vorwärtsbewegung

erlaubt.

Aus der Grundstellung heraus erfolgt der Aufbau aller Unterordnungsübungen. Die

Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der Folgeübung

verwendet werden. Ein Zeitabstand von ca. 3 Sek. ist hier einzuhalten. Es ist jedoch statthaft, dass

der Hundeführer eine erneute Grundstellung einnimmt.

7. Übungsentwicklungen

Aus der Grundstellung heraus erfolgt der Aufbau der Übung, die sogen. Entwicklung. Der

Hundeführer hat mindestens 10 Schritte, jedoch höchstens 15 Schritte Entwicklung zu zeigen, bevor

das Hörzeichen zur Ausführung der Übung gegeben wird.

Zwischen den einzelnen Übungsteilen (z.B.: Vorsitzen und Abschluss, sowie beim Herantreten an

den absitzenden, stehenden, abliegenden Hund) sind vor der Abgabe eines weiteren Hörzeichen

deutliche Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der Hundeführer von vorne

oder von hinten an seinen Hund herantreten.

Grundstellungs- und Entwicklungsfehler müssen Einfluss in die Bewertung der Einzelübungen

haben.

8. Entfernungen Hundeführer/Hund

In der PO sind Mindestschrittzahlen vorgegeben, wenn sich der Hundeführer vom Hund entfernen

soll. Es wird der Entscheidung des Hundeführers überlassen, ob er sich über die Mindestschrittzahl

hinaus von seinem Hund. entfernen möchte. Der Leistungsrichter kann ein zu weites Entfernen

unterbinden.

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9. Loben

Ein kurzes Loben ist nach jeder beendeten Übung n u r in der Grundstellung erlaubt. Danach kann

der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein

deutlicher Zeitabstand von ca. 3 Sekunden einzuhalten.

10. Verhalten zwischen den Übungen

Auf den Wegen zwischen den Übungen und beim Holen und Wegbringen der Bringhölzer ist der

Hund analog der „Freifolge“ am Fuß zu führen. Der Hund darf hierbei nicht motiviert werden. Ein

Auflockern oder Spielen ist nicht erlaubt.

11. Aufteilung der Übungen

2-teilige Übungen wie „Sitz aus der Bewegung“, „Ablegen in Verbindung mit Herankommen“,

„Steh aus dem Normalschritt“ und „Steh aus dem Laufschritt“ können, um eine differenzierte

Beurteilung zu erhalten, in sich aufgeteilt werden.

Die Aufteilung erfolgt:

a) „Grundstellung, Entwicklung, Ausführung“ = 5 Punkte

b) „weiteres Verhalten bis zum Übungsabschluss“ = 5 Punkte

Bei der Beurteilung jeder Übung ist das Verhalten des Hundes beginnend mit der Grundstellung bis

zum Abschluss der Übung aufmerksam zu beobachten.

12. Zusatzhörzeichen

Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht aus, so ist

die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.

Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichens „Hier“ auch der Name des Hundes verwendet werden.

Der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen Hörzeichen gilt jedoch als Doppelhörzeichen.

Entwertung: 1. Zusatzhörzeichen: befriedigend für Teilübung

2. Zusatzhörzeichen: mangelhaft für Teilübung

Beispiele: 5 Punkteübungen:

1. Zusatzhörzeichen: befriedigend aus 5 Pkt.: = -1,5 Pkt.

2. Zusatzhörzeichen: mangelhaft aus 5 Pkt.: = -2,5 Pkt.

Zwischen den Übungsteilen Vorsitzen und Abschluss (bei Fuß kommen), sowie beim Herantreten

an den absitzenden, stehenden oder abliegenden Hund ist vor Abgabe eines weiteren Hörzeichen

eine deutliche Pause von ca. 3 Sekunden einzuhalten.

3. Leistungsanforderungen

1. Freifolgen

Prüfungsstufe VPG 1 2 3

Höchstpunktzahl: 20 10 10

a) Hörzeichen

Ein Hörzeichen für Fuß gehen = Fuß

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Die Grundstellung ist einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer, der seinen Hund zur Ablage

führt, die Grundstellung für die Übung Ablegen unter Ablenkung eingenommenen hat. Ab diesen

eingenommenen Grundstellungen beginnt für beide Hunde die Bewertung.

Das Hörzeichen ist dem Hundeführer nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet.

b)

Ausführung

Der Hundeführer begibt sich in der Stufe VPG 1

mit seinem angeleinten Hund und in den Stufen

VPG 2 und 3 mit frei folgendem Hund zum

Leistungsrichter, lässt seinen Hund absitzen und

stellt sich vor.

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter begibt

sich der Hundeführer in allen Stufen mit frei

folgendem Hund zur Startposition. Auf weitere

RA beginnt der Hundeführer die Übung. Aus

einer geraden, ruhigen und aufmerksamen

Grundstellung folgt der Hund dem Hundeführer

auf das Hörzeichen Fuß“ aufmerksam, freudig,

gerade und schnell. Mit dem Schulterblatt muss

der Hund immer in Kniehöhe an der linken Seite

des Hundeführers in Position bleiben und sich

beim Anhalten selbständig, schnell und gerade

setzen.

Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit

seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten

geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren

10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils

mit dem Hörzeichen „Fuß“ den Laufschritt und

den langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der

Übergang vom Laufschritt in den langsamen

Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt

werden.

Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. In der

normalen Gangart sind dann zwei Rechts-, eine Links- und zwei Kehrtwendungen sowie ein

Anhalten nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer

nach links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten möglich:

- Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.

- Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.

Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.

Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der

zweiten Kehrtwendung zu zeigen.

Während der Hundeführer mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm )

in einem Zeitabstand von 5 Sekunden und in einer Entfernung von mindestens 15 Schritten zum

Hund, abzugeben. Die Schussabgabe erfolgt während der Übung „Freifolge“ auf der ersten Geraden

und bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung“. In der Stufe VPG 3 ist darauf zu achten, dass der

Hundeführer außer Sicht seines Hundes ist. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu verhalten.

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Zeigt sich der Hund auffällig, ist die Schussgleichgültigkeit analog der Bestimmungen zur

Unbefangenheitsüberprüfung zu überprüfen.

Am Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund auf Anweisung des Leistungsrichters

in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der Hundeführer muss mit seinem

Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und

mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten. Dem Leistungsrichter ist es

freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des Leistungsrichters verlässt der

Hundeführer mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein.

c) Bewertung

Die Bewertung beginnt mit der Anfangsgrundstellung. Vorlaufen, seitliches Abweichen,

zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche Hörzeichen, Körperhilfen,

Unaufmerksamkeit in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes

entwerten entsprechend.

Um eine PO- gerechte Vorführung auf kleineren Übungsplätzen zu gewährleisten, hat der

Leistungsrichter eine variable Vorführweise des Hundeführers zuzulassen.

Der Hund muss freudig, aufmerksam, stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe des Hundeführers in

allen Gangarten und Wendungen, einschließlich in der Gruppe, seinem Hundeführer sicher folgen.

Er muss gerade zum Hundeführer gehen und sich beim Anhalten selbstständig, sofort und gerade

setzen.

Der Hundeführer hat deutliche Unterschiede in den einzelnen Gangarten zu zeigen.

aa) Normale Gangart

Diese ist im natürlichen Schrittverhalten zu zeigen.

bb) Laufschritt

Auch hierbei kein überhastetes Laufen, keinen Sprint.

cc) Langsame Gangart

Natürliches Schrittmaß

Der Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat ohne normale Übergangschritte zu

erfolgen. Das Hörzeichen „Fuß“ ist nur bei Antritt und beim Gangartwechsel erlaubt.

Die vorgeschriebenen Mindestschrittzahlen (10 Lauf, 10 Langsam) in den einzelnen Gangarten,

sowie nach der 1. Kehrtwendung 10 - 15 Schritte sind einzuhalten. Die Schenkellänge nach den

Winkeln muss 15 - 20 Schritte betragen.

In der „Freifolge“ ist insbesondere auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudige, aufmerksame Arbeit, korrekt in Position am Knie des Hundeführers,

- Hilfen des Hundeführers,

- Verhalten bei der Schussabgabe,

- aufmerksame und enge Wendungen (Kehrt-, Rechts- und Linkswendung),

- direktes, sicheres und gerades Absitzen beim Anhalten,

- Verhalten in der Gruppe,

- Einnahme der Endgrundstellung

- Verhalten in der Endgrundstellung.

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2. Sitz aus der Bewegung

Prüfungsstufe VPG: 1 2 3

Höchstpunktzahl: 10 10 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Fuß gehen und Absitzen = Fuß und Sitz

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der

Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu

folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.

Nach 10-15 Schritten muss sich der Hund auf das Hörzeichen Sitz“ schnell und gerade in

Laufrichtung absetzen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder sich

umsieht. Nach weiteren 15 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem

ruhig und aufmerksam sitzenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der

Hundeführer in normaler Gangart auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an

dessen rechte Seite. Dabei kann der Hundeführer von vorne oder um den Hund herumgehend, von

hinten herantreten.

c) Bewertung

Fehler in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und

unaufmerksames Sitzen entwerten entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder

steht, werden 5 Punkte entwertet (Pflichtentwertung). Sonstiges Fehlverhalten ist zusätzlich zu

berücksichtigen.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,

- schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Sitz“ ohne Hilfe des Hundeführers,

- Verhalten beim Entfernen und Herantreten des Hundeführers,

- gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

3. Ablegen in Verbindung mit Herkommen

Prüfungsstufe VPG: 1 2 3

Höchstpunktzahl: 10 10 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Fuß gehen, Ablegen, Herankommen und in Grundstellung gehen = Fuß,

Platz, Hier (Rufname des Hundes) und Fuß

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der

Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu

folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.

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In den Stufen 1 und 2 muss sich der Hund nach 10-15 Schritten auf das Hörzeichen Platz“ direkt

und gerade in Laufrichtung ablegen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert

oder sich umsieht. Der Hundeführer geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht

sich sofort zu seinem ruhig und aufmerksam liegenden Hund um.

In der Stufe 3 wechselt der Hundeführer nach 10-15 Normalschritten in den Laufschritt. Auch hier

hat der Hund, wie im Normalschritt aufmerksam, freudig und in Position am Knie des Hf zu folgen.

Nach 10 – 15 Laufschritten muss sich der Hund auf das Hörzeichen Platz“ direkt und gerade in

Laufrichtung ablegen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder sich

umsieht. Der Hundeführer läuft noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort

zu seinem ruhig und aufmerksam liegenden Hund um.

Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund mit dem Hörzeichen

Hier“ oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt

herankommen und sich dicht, gerade und frei vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen

Fuß“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem Hundeführer mit dem

Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als

auch von vorne in die Grundstellung gehen. Die Ausführung muss innerhalb einer Prüfung gleich

sein.

c) Bewertung:

Fehler in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen,

langsames Hereinkommen bzw. wird langsamer beim Herankommen, Grätschstellung des

Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder steht

der Hund nach dem Hörzeichen Platz“ werden hierfür 5 Punkte entwertet (Pflichtentwertung).

Sonstiges Fehlverhalten ist zusätzlich zu berücksichtigen. Verlässt der Hundeführer seinen Standort

bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Teilübung mit Mangelhaft (0 – 3,0 Punkte aus 5 Punkten)

bewertet. Das Hörzeichen „Hier“ in Verbindung mit dem Namen des Hundes gilt als

Zusatzhörzeichen.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,

- schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Platz“ ohne Hilfe des Hundeführers,

- Verhalten beim Entfernen des Hundeführers,

- Schnelles, freudiges und direktes Herankommen nach Kommando ohne Gangartwechsel,

- dichtes, gerades uns freies Vorsitzen,

- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

4. Steh aus dem Schritt

Prüfungsstufe VPG: 2

Höchstpunktzahl: 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Fuß gehen, Stehen, Absitzen = Fuß, Steh, Sitz

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der

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Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu

folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.

Nach 10-15 Schritten muss der Hund auf das Hörzeichen Steh“ schnell und gerade in Laufrichtung

stehen bleiben, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht.

Nach weiteren 15 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig

und aufmerksam stehenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer

in normaler Gangart und auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte

Seite. Dabei kann der Hundeführer von vorne, oder, um den Hund herumgehend, von hinten

herantreten. Nach einer kurzen Pause von ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des

Leistungsrichters auf das Hörzeichen Sitz“ des Hundeführers schnell und gerade setzen.

c) Bewertung

Fehler in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Nachgehen beim Hörzeichen, unruhiges

Stehen, Nachgehen, unruhiges Verhalten beim Zurückkommen des Hundeführers, langsames

Absitzen beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen

Steh“ werden hierfür 5 Punkte entwertet (Pflichtentwertung). Sonstiges Fehlverhalten ist

zusätzlich zu berücksichtigen. Verlässt der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt

ist, wird die Teilübung mit Mangelhaft (0 – 3,0 Punkte aus 5 Punkten) bewertet.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,

- schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Steh“ ohne Hilfe des Hundeführers,

- Verhalten beim Entfernen und Herantreten des Hundeführers,

- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

5. Steh aus dem Laufschritt

Prüfungsstufe VPG: 3

Höchstpunktzahl: 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Fuß gehen, Stehen, Herankommen, in Grundstellung gehen = Fuß, Steh,

Hier (Rufname des Hundes) und Fuß

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter läuft der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. In der Entwicklung hat

der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu folgen. Dabei muss

er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.

Nach 10-15 Schritten muss der Hund auf das Hörzeichen Steh“ schnell und gerade in Laufrichtung

stehen bleiben, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht.

Nach weiteren 30 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig und

aufmerksam stehenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen

Hund mit dem Hörzeichen Hier“ oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig,

schnell und direkt herankommen und sich dicht, gerade und frei vor den Hundeführer setzen. Auf

das Hörzeichen Fuß“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem Hundeführer mit

dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten

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herum als auch von vorne in die Grundstellung gehen. Die Ausführung muss innerhalb einer

Prüfung gleich sein.

c) Bewertung

Fehler in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Nachgehen beim Hörzeichen, unruhiges

Stehen, Nachgehen, langsames Hereinkommen bzw. wird langsamer beim Herankommen,

Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten

entsprechend. Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen Steh“ werden hierfür 5 Punkte

entwertet. (Pflichtentwertung). Sonstiges Fehlverhalten ist zusätzlich zu berücksichtigen. Verlässt

der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Teilübung mit Mangelhaft

(0 – 3,0 Punkte aus 5 Punkten) bewertet. Das Hörzeichen „Hier“ in Verbindung mit dem Namen

des Hundes gilt als Zusatzhörzeichen.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,

- schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Steh“ ohne Hilfe des Hundeführers,

- Verhalten beim Entfernen des Hundeführers,

- Schnelles, freudiges und direktes Herankommen nach Kommando ohne Gangartwechsel,

- dichtes, gerades uns freies Vorsitzen,

- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

6. Bringen auf ebener Erde

Prüfungsstufe VPG: 1 2 3

Höchstpunktzahl: 10 10 10

Gewichte des Bringholzes 650

Gramm

1000

Gramm

2000

Gramm

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Bringen, Abgeben und in Grundstellung gehen = Bring, Aus und Fuß

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung ein Bringholz (Gewicht Stufe 1 = 650 Gramm, Stufe 2 = 1.000

Gramm, Stufe 3 = 2.000 Gramm) etwa 10 Schritte weit weg. Eine Veränderung der Grundstellung

des Hundeführers ist nicht erlaubt..

Der ruhig, frei und aufmerksam neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf das

Hörzeichen Bring“ schnell und direkt zum Bringholz laufen. Das Hörzeichen Bring“ darf erst

gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der Hund hat dieses sofort und sicher

aufzunehmen und seinem Hundeführer schnell und direkt zu bringen. Der Hund muss sich dicht,

gerade und frei vor seinen Hundeführer setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang halten, bis

ihm der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem Hörzeichen Aus“

abnimmt.

Das Bringholz wird nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten

Körperseite gehalten. Auf das Hörzeichen Fuß“ muss sich der Hund schnell und gerade links

neben seinen Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der Hundeführer darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung

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Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames

Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz,

Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.

Zu kurzes oder zu weites Werfen des Bringholzes und Hilfen des Hundeführers ohne Veränderung

des Standortes entwerten ebenfalls.

Verlässt der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit

Mangelhaft (0 - 6,5 Punkte) bewertet.

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der Hundeführer nach

Befragen oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit (maximal 2 Wiederholungen) das

Bringholz ohne Punkteentwertung erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein

Hörzeichen „Sitz“ ist erlaubt. Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine Note

entwertet.

Wird das Bringholz nicht gebracht, ist die Übung mit der vollen Punktzahl zu entwerten. „Nicht

gebracht“ heißt, wenn der Hund das Bringholz fallen lässt, nicht mehr aufnimmt (Zusatzhörzeichen

sind möglich, fließen in die Bewertung ein) und der Hundeführer seinen Standort verlassen muss,

um das Bringholz aufzunehmen.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- korrektes Werfen des Holzes,

- freudiges und zielstrebiges Anlaufen des Bringholzes,

- direkte und sichere Aufnahme des Bringholzes

- direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,

- Fallenlassen des Bringholzes,

- Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,

- freies, zügiges und dichtes Vorsitzen,

- ruhiges präsentieren des Bringholzes, direkte Abgabe nach Hörzeichen,

- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

Gibt der Hund den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu

disqualifizieren, da die Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.

7. Bringen im Freisprung über die 1m-Hürde

Prüfungsstufe VPG: 1 2 3

Höchstpunktzahl: 15 15 15

Gewicht des Bringholzes 650

Gramm

650

Gramm

650

Gramm

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Springen, Bringen, Abgeben, in Grundstellung gehen = Hopp, Bring, Aus,

Fuß

b) Ausführung

Der Hundeführer nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde die Grundstellung

ein. Nach Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über eine 100 cm hohe Hürde.

Eine Veränderung der Grundstellung des Hundeführers ist nicht erlaubt.

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Der ruhig und frei neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf die Hörzeichen Hopp“ und

Bring“ im direkten, kraftvollen und freien Freisprung über die Hürde springen, schnell und direkt

zum Bringholz laufen. Das Hörzeichen Hopp“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz

ruhig liegt. Das Hörzeichen Bring“ ist während des Sprunges zu geben. Der Hund muss das

Bringholz sofort aufnehmen, direkt im kraftvollen Freisprung über die Hürde zurückspringen und

das Bringholz seinem Hundeführer schnell und auf direktem Weg bringen. Der Hund hat sich dicht

und gerade vor seinen Hundeführer zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten,

bis ihm der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem Hörzeichen Aus“

abnimmt.

Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der rechten

Körperseite gehalten werden. Auf das Hörzeichen Fuß“ muss sich der Hund schnell und gerade

links neben seinen Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der Hundeführer darf

während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung

Fehler in der Grundstellung, kraftloses Springen und langsames Hinlaufen, Fehler beim

Aufnehmen, langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit

dem Bringholz, Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss und Hilfen

des Hundeführers ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls entsprechend. Für Streifen

des Hundes an der Hürde müssen pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte

entwertet werden.

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der Hundeführer nach

Befragen oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit das Bringholz ohne

Punkteentwertung erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein Hörzeichen „Sitz“ ist

erlaubt. Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine Note entwertet.

Hundeführer-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten die Übung entsprechend. Verlässt

der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft (0

- 10 Punkte) bewertet. Sonstiges Fehlverhalten ist gesondert zu bewerten.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde Stufe 1- 3:

Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen –

Rücksprung) mindesten ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hinsprung oder Rücksprung nicht ausgeführt,

Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,

- kraftvoller und freier Hinsprung,

- sichere und direkte Aufnahme des Bringholzes

- direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,

- kraftvoller und freier Rücksprung,

- Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,

- Freies, gerades und dichtes Vorsitzen,

- ruhiges präsentieren des Bringholzes,

- direkte Abgabe nach Hörzeichen,

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- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

Wird die Hürde beim Hinsprung umgeworfen, ist die Übung zu wiederholen, wobei der erste

Sprung im „unteren mangelhaft“ (-4 Pkt.) zu bewerten ist. Fällt die Hürde ein zweites mal um, ist

die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

Gibt der Hund den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu

disqualifizieren, da die Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.

8. Klettersprung über eine Schrägwand:

Prüfungsstufe VPG 1 2 3

Höchstpunktzahl: 15 15 15

Das Springen ist mit Klettersprung zu zeigen.

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Springen, Bringen, Abgeben, in Grundstellung gehen = Hopp, Bring, Aus,

Fuß

b) Ausführung

Der Hundeführer nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand die

Grundstellung ein. Nach Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer

geraden, ruhigen und aufmerksamen Grundstellung ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über die

Schrägwand. Der ruhig und frei neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf die Hörzeichen

für Springen“ und Bringen“ direkt und kraftvoll über die Schrägwand klettern, schnell und direkt

zum Bringholz laufen. Das Hörzeichen Hopp“ darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz

ruhig liegt. Das Hörzeichen Bring“ ist während des Klettersprunges zu geben. Der Hund muss das

Bringholz sofort aufnehmen, direkt und kraftvoll über die Schrägwand zurückklettern und das

Bringholz seinem Hundeführer schnell und auf direktem Weg bringen. Der Hund hat sich dicht und

gerade vor seine/n Hundeführer zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu halten, bis

ihm der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem Hörzeichen Aus“

abnimmt. Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der

rechten Körperseite gehalten werden. Auf das Hörzeichen Fuß“ muss sich der Hund schnell und

gerade links neben seinem Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der

Hundeführer darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.

c) Bewertung

Fehler in der Grundstellung, kraftloses Klettern und langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen,

langsames und/oder kraftloses Zurückklettern, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder

Knautschen mit dem Bringholz, Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und

Abschluss entwerten entsprechend.

Liegt das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der Hundeführer nach

Befragen oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit das Bringholz ohne

Punkteentwertung erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein Hörzeichen „Sitz“ ist

erlaubt. Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine Note entwertet.

Hundeführer-Hilfen ohne Veränderung des Standortes, entwerten die Übung entsprechend. Verlässt

der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft (0

- 10 Punkte) bewertet. Sonstiges Fehlverhalten ist gesondert zu bewerten.

Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand Stufe 1 - 3:

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Hinsprung Bringen Rücksprung

5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte

Eine Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen –

Rücksprung) mindesten ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.

Sprünge und Bringen einwandfrei = 15 Punkte

Hinsprung oder Rücksprung nicht ausgeführt,

Bringholz einwandfrei gebracht = 10 Punkte

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,

- kraftvoller Klettersprünge,

- sichere und direkte Aufnahme des Bringholzes

- direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,

- Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,

- Freies, gerades und dichtes Vorsitzen,

- ruhiges präsentieren des Bringholzes,

- direkte Abgabe nach Hörzeichen,

- zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.

Gibt der Hund. den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu

disqualifizieren, da die Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.

9. Voraussenden mit Hinlegen:

Prüfungsstufe VPG 1 2 3

Höchstpunktzahl: 10 10 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Voraussenden, Ablegen, Aufsetzen = Fuß, Voraus, Platz, Sitz/Fuß

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt in der ihm

angewiesenen Richtung geradeaus. In der Entwicklung hat der Hund seinem Hundeführer

aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu folgen. Dabei muss er gerade in Position am Knie

des Hundeführers bleiben.

Nach 10-15 Schritten gibt der Hundeführer dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem Erheben

des Armes das Hörzeichen Voraus“ und bleibt stehen. Hierauf muss sich der Hund zielstrebig,

geradlinig und in schneller Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung entfernen.

Auf Richteranweisung gibt der Hundeführer das Hörzeichen Platz“, worauf sich der Hund direkt

und schnell hinlegen muss. Der Hundeführer darf den Arm so lange richtungweisend hochhalten,

bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer in

normaler Gangart und auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte

Seite. Dabei kann der Hundeführer von vorne oder um den Hund herumgehend von hinten

herantreten. Nach einer kurzen Pause von ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des

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Leistungsrichters auf das Hörzeichen Sitz“ des Hundeführers schnell und gerade in die

Grundstellung aufsetzen.

c) Bewertung

Fehler in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Mitlaufen des Hundeführers, zu langsames

Vorauslaufen, starkes seitliches Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges

Ablegen, unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten

entsprechend. Weitere Hilfen z. B. bei Abgabe des Hörzeichens „Voraus“ oder „Platz“ fließen

ebenfalls in die Bewertung ein.

Nach Erreichen der erforderlichen Entfernung erfolgt grundsätzlich eine RA zum Ablegen des

- Hundes. Lässt der Hund sich nicht stoppen ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

- Ein Zusatzhörzeichen zum legen –1,5 Punkte.

- Ein zweites Zusatzhörzeichen zum legen –2,5 Punkte.

- Hund lässt sich stoppen, legt sich aber nicht auf zweites Zusatzhörzeichen –3,5 Punkte.

Weiteres Fehlverhalten ist zusätzlich zu bewerten. Entfernt sich der Hund, oder kommt zum

Hundeführer zurück, ist die Gesamtübung mit 0 Punkten zu bewerten.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,

- schnelle und korrekte Ausführung des Hörzeichen „Platz“,

- Verhalten beim Herantreten des Hundeführers,

- zügiges Ausführen des Hörzeichens „Sitz“ in eine gerade und aufmerksame

Endgrundstellung.

10. Ablegen des Hundes unter Ablenkung:

Prüfungsstufe VPG: 1 2 3

Höchstpunktzahl: 10 10 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablegen, Aufsetzen = Fuß, Platz, Sitz/Fuß

b) Ausführung

Nach Freigabe durch den Leistungsrichter legt der Hundeführer zu Beginn der Abteilung „B“ eines

anderen Hundes seinen Hund mit dem Hörzeichen Platz“ an einem vom Leistungsrichter

angewiesenen Platz aus gerader, ruhiger und aufmerksamer Grundstellung ab, und zwar ohne die

Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. In den Stufen 1 und 2 geht der

Hundeführer, nun ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte

vom Hund weg und bleibt auf Anweisung des Leistungsrichters in Sicht des Hundes mit dem

Rücken zu ihm ruhig stehen. In der Stufe 3 geht der Hundeführer außer Sicht des Hundes in ein

dafür vorgesehenes Hundeführer-Versteck.

Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere Hund seine

Übungen nach den Anforderungen der PO erfüllt. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der

Hundeführer zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss

sich der Hund nach weiterer Anweisung des Leistungsrichters auf das Hörzeichen Sitz“ des

Hundeführers schnell und gerade in eine aufmerksame Grundstellung aufsetzen. Der Hund ist in

normaler Gangart und auf direktem Wege abzuholen. Beim Abholen des Hundes kann der

Hundeführer von vorne oder um den Hund herumgehend von hinten herantreten.

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c) Bewertung

Unruhiges Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des

Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten entsprechend.

Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der

Hund in der Stufe 1 vor Vollendung der Übung 3, in der Stufe 2 vor Vollendung der Übung 4 und in

der Stufe 3 vor Vollendung der Übung 5 des anderen vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter

vom Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Kommt der Hund dem Hundeführer beim

Abholen entgegen, erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.

Besonders ist auf folgendes zu achten:

- gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,

- schnelle und korrekte Ausführung des Hörzeichen „Platz“,

- ruhiges und sicheres Ablegen während der Vorführungen,

- Verhalten bei der Schussabgabe,

- Verhalten beim Herantreten des Hundeführers,

- zügiges Ausführen des Hörzeichens „Sitz“ in eine gerade und aufmerksame

Endgrundstellung.

4. Bewertung:

Die Einzelübungen sind vom Leistungsrichter prädikatmäßig zu besprechen. Einzelne

Punktabzüge sind generell nicht bekannt zu geben.

Bewertungstabelle

HPZ* Mangelhaft Befriedigend Gut Sehrgut Vorzüglich

5 0,0 – 3, 0 3,5 4 4,5 5,0

10 0,0 – 6,5 7,0 – 7,5 8.0 – 8,5 9,0 – 9,5 10,0

15 0,0 – 10,0 10,5 – 11,5 12,0 – 13,0 13,5 – 14,0 14,5 – 15,0

20 0,0 – 13,5 14,0 – 15,5 16,0 – 17,5 18,0 – 19,0 19,5 – 20,0

100 0,0 - 69 70 – 79 80 – 89 90 – 95 96 - 100

Die erreichte Gesamtpunktzahl in der Abteilung „B“ ist vom Leistungsrichter sofort bekannt zu

geben. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf RA wird der Hund in allen Prüfungsstufen

angeleint. Nach der Besprechung verlässt der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund den

Vorführplatz. Auch hierbei hat sich der Hund führig zu zeigen.

Disqualifikation

Verhalten Konsequenz

Der Hund zeigt sich schussscheu

DISQUALIFIKATION und Aberkennung

ALLER bereits erworbenen Punkte, keine Noten

KEINE BESPRECHUNG!!

Der Hund gibt das Holz auch nach dem 3.

Hörzeichen nicht ab

DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,

keine Punkte in Abt. B

KEINE BESPRECHUNG!!

Der Hund verlässt das Vorführgelände und

kommt auch nach 3. Hörzeichen nicht zum

Hundeführer zurück

DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,

keine Punkte in Abt. B

KEINE BESPRECHUNG!!

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Abteilung C (Schutzdienst)

1. Anforderungen

Übung

VPG 1 VPG 2 VPG 3

Revieren nach dem Helfer

5 Punkte 5 Punkte 10 Punkte

Stellen und Verbellen

10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Verhinderung eines Fluchtversuches des

Helfers

20 Punkte 10 Punkte 10 Punkte

Abwehr eines Angriffes aus der

Bewachungsphase

35 Punkte 20 Punkte 20 Punkte

Rückentransport

5 Punkte 5 Punkte

Überfall aus dem Rückentransport

25 Punkte 15 Punkte

Angriff auf den Hund aus der Bewegung

30 Punkte 25 Punkte 10 Punkte

Abwehr eines Angriffes aus der

Bewachungsphase

20 Punkte

Gesamt 100 Punkte 100 Punkte 100 Punkte

2. Allgemeine Bestimmungen

1. Einteilung des Schutzdienstgeländes

Auf einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf jeder Seite,

gestaffelt aufgestellt.

2. Schutzdiensthelfer/ Schutzdienstbekleidung

Bei Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab sieben Hunden,

die in der Abteilung „C“ in einer Prüfung zu prüfen sind, sollten jedoch zwei Helfer eingesetzt

werden. Es muss für alle Hundeführer innerhalb einer Prüfungsstufe derselbe Helfer zum Einsatz

kommen. Ein einmaliger Wechsel eines Helfers ist zugelassen, wenn der Helfer selbst aktiver

Hundeführer auf der Veranstaltung ist.

Der Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein. Der Schutzarm

muss mit Beißwulst ausgestattet sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den Hund im Auge zu

behalten, braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er darf aber

keine drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit dem

Schutzarm seinen Körper decken.

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3. Anmeldung

a) Der Hundeführer meldet sich in der Stufe 1 mit angeleintem, in den Stufen 2 und 3 mit seinem

frei folgenden Hund in der Grundstellung beim Leistungsrichter an.

b) Danach nimmt er die Ausgangsposition zur Übung „Revieren nach dem Helfer“ ein. Der Hund

in der Stufe 1 wird dort abgeleint.

c) Aus der Grundstellung heraus wird der Hund. nach Freigabe durch den Leistungsrichter zum

Revieren eingesetzt.

Anmerkung:

Kann ein Hundeführer sich und seinen Hund. nicht ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund ist

nicht unter Kontrolle und läuft z. B. ins Verbell-Versteck oder vom Platz, sind dem Hundeführer 3

Hörzeichen zum Rückrufen des Hundes erlaubt.

Kommt dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, wird die Abteilung „C“ mit der Begründung

„Disqualifikation wegen Ungehorsam“ beendet.

4. Markierungen

Die in der PO vorgeschriebenen Markierungen müssen für den Hundeführer, Leistungsrichter und

Helfer gut sichtbar sein.

Diese Markierungen sind:

- Standpunkt des HF zum Abrufen aus dem Verbellversteck

- Standpunkt des Helfers zur Flucht und Ende des Fluchtpunktes,

- Ablageposition des Hundes zur Flucht,

- Markierung für den Hundeführer für die Übung „Angriff auf den Hund aus der

Bewegung“.

5. Verteidigungsübungen

Die Verteidigungsübungen gliedern sich in:

- Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers,

- Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase,

- Überfall aus dem Rückentransport (VPG 2 und 3),

- Angriff auf den Hund aus der Bewegung,

- Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase (VPG 3).

Alle Verteidigungsübungen bestehen aus der:

- Eröffnungsphase,

Wie geht der Hund in den fliehenden oder

angreifenden Helfer, wie setzt er den Ansatzgriff?

- Belastungsphase, Wie zeigt sich der Hund während der Belastung, wie

wird der Griff gehalten?

- Übergangsphase, Wie zeigt sich der Hund grifflich in der Ruhephase vor

dem Ablassen – Hörzeichen?

- Ablassphase, Wie lässt der Hund ab?

- Bewachungsphase, Wie bewacht der Hund nach dem Ablassen bis zum

Kommen des Hundeführers den Helfer?

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Hunde, die nicht in der Hand des Hundeführers stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder

nur durch tätige Einwirkung des Hundeführers ablassen, die absichtlich an anderen Stellen als dem

dafür vorgesehenen Schutzarm zufassen (nicht anstoßen), müssen sofort disqualifiziert werden.

Bei Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die

Abteilung „C“ abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung.

3. Leistungsanforderungen

1. Revieren nach dem Helfer

Prüfungsstufe: 1 2 3

Anzahl der Seitenschläge (rechts/links): 2 (1 + 1) 4 (2 + 2) 6 (3 + 3)

Höchstpunktzahl: 5 5 10

Punktentwertung je nicht durchgeführten Seitenschlag: 2,5 1,0 1,5

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Revieren, Herankommen = Voran oder Revier, Hier, Name des Hundes

b) Ausführung

Der Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der Hundeführer nimmt

mit seinem angeleinten Hund in der Stufe 1 zwischen dem vierten und fünften Versteck, mit seinem

frei folgenden Hund in der Stufe 2 zwischen dem zweiten und dritten Versteck und in der Stufe 3

zwischen dem ersten und zweiten Versteck Aufstellung, so dass zwei, vier bzw. sechs Seitenschläge

möglich sind. In der Stufe 1 leint der Hundeführer seinen Hund ab.

Auf Anweisung des Leistungsrichters beginnt der Hundeführer mit seinem Hund aus einer geraden,

ruhigen und aufmerksamen Grundstellung die Abteilung „C“. Auf ein kurzes Hörzeichen Voran

oder Revier“ und Sichtzeichen mit dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden

können, muss sich der Hund schnell vom Hundeführer lösen und zielstrebig das angewiesene

Versteck direkt anlaufen sowie eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen Seitenschlag

ausgeführt, ruft ihn der Hundeführer mit einem Hörzeichen Hier“ zu sich heran und weist ihn aus

der Bewegung heraus mit erneutem Hörzeichen Voran oder Revier“ zum nächsten Versteck ein.

Das Hörzeichen Hier“ kann auch in Verbindung mit dem Namen des Hundes gegeben werden.

Der Hund hat sich während der gesamten Übung gut lenken und leiten zu lassen.

Der Hundeführer bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die er während des

Revieren nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem Hundeführer befinden. Wenn

der Hund das Helferversteck erreicht hat, bleibt der Hundeführer stehen. Weitere Hörzeichen sind

dann nicht mehr erlaubt. Ein Verzicht auf das Revieren (direktes Schicken zum Helfer) ist nicht

gestattet.

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c) Bewertung

Einschränkungen bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und

aufmerksamen Umlaufen der Verstecke, entwerten entsprechend.

Fehlerhaft u. a. ist:

- Nichteinnehmen einer ruhigen und aufmerksamen Grundstellung zu Beginn der

Übung,

- zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen,

- Nichteinhalten der gedachten Mittellinie,

- Nichteinhalten der normalen Gangart,

- weiträumiges Revieren,

- selbständiges Revieren, ohne auf die Hörzeichen des Hundeführers zu reagieren,

- Verstecke werden nicht oder nicht aufmerksam umlaufen,

- Hund muss sich besser lenken und leiten lassen.

Findet der Hund den noch nicht erkannten Helfer nach 3-maligem erfolglosem Einsatz am letzten

Versteck (Verbellversteck) nicht, ist der Schutzdienst zu beenden. Wird der Hund im Verlauf der

Übung mit Kommando vom Hundeführer in die Fußposition genommen, gilt der Schutzdienst

ebenfalls als beendet („Abbruch“ ohne Eintragung einer Punktzahl; alle anderen bisher in der

Veranstaltung erworbenen Punkte bleiben bestehen).

2. Stellen und Verbellen

Prüfungsstufe: 1 2 3

Höchstpunktzahl Stellen: 5 5 5

Höchstpunktzahl Verbellen: 5 5 5

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Herankommen, in Grundstellung gehen oder Abholen = Hier- Fuß / Fuß

Es sind keine Hör- oder Sichtzeichen zum Stellen und Verbellen erlaubt.

b) Ausführung:

Der Hund muss selbstbewusst den Helfer eng, aufmerksam und drangvoll stellen. Er muss sofort.

anhaltend und energisch bis zur Einstellung durch den Hundeführer den Helfer verbellen. Der Hund

darf den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verweildauer von ca. 20

Sekunden, geht der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters bis auf 5 Schritte auf

direktem Weg an das Versteck heran. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer

seinen Hund mit Hörzeichen „Hier- Fuß“ in die Grundstellung ab.

Lediglich in der Stufe 1 ist es dem Hundeführer alternativ gestattet, seinen Hund frei folgend aus

dem Versteck mit dem Hörzeichen „Fuß“ abzuholen und zur Abrufmarkierung zu bringen. Beide

Varianten werden gleich bewertet.

Der Helfer wird nach Freigabe durch den Leistungsrichter vom Hundeführer aufgefordert aus dem

Versteck herauszutreten und auf der für ihn markierten Fluchtposition aufgestellt. Der Hund hat

hierbei ruhig (z.B. ohne Bellen), gerade und aufmerksam in der Grundstellung zu sitzen.

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c) Bewertung

Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum

Hörzeichen. Lässt sich der Hund z. B. vom Leistungsrichter oder vom herankommenden

Hundeführer ablenken, ist dieses verhalten entsprechend zu bewerten.

Entwerten für „Stellen“:

Belästigen des Helfers (z. B. anstoßen, anspringen usw.) = bis - 2 Punkte

Starkes Fassen am Schutzarm = bis - 9 Punkte

Absichtliches Fassen an anderen Körperteilen (nicht stoßen) = Disqualifikation

Fasst der Hund im Versteck und lässt nicht selbstständig ab, erhält der Hf die Aufforderung an das

Versteck (5 Schritte Abstand) heranzutreten. Es ist erlaubt den Hund mit dem Hörzeichen „Hier-

Fuß“ (nicht Hörzeichen „Aus“) abzurufen. Kommt der Hund nicht, wird das Team disqualifiziert.

Verlassen des Helfers

Kommt der Hund dem Hundeführer beim Herankommen an das Versteck entgegen, oder kommt der

Hund vor dem Abrufen zum Hundeführer, erfolgt eine Teilbewertung im Mangelhaft (0 – 6,5

Punkte).

Verlässt der Hund den erkannten Helfer, bevor die Richteranweisung für den Hundeführer zum

Verlassen der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum Helfer geschickt werden. Bleibt der

Hund nun am Helfer, kann die Abteilung „C“ fortgesetzt werden, die Übung „Stellen und

Verbellen“ wird jedoch im Mangelhaft (– 9 Punkte) bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr

einsetzen oder verlässt der Hund den Helfer erneut, wird der Schutzdienst abgebrochen.

Entwerten für „Verbellen“:

Für anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Schwaches Verbellen (nicht druckvoll, nicht

energisch) und nicht anhaltendes Verbellen führt zu einer Entwertung bis –2 Punkten. Zeigt der

Hund ein aufmerksames Stellen ohne zu Verbellen, erfolgt eine Pflichtentwertung von 5 Punkten

für dass Verbellen.

Fehlerhaft ist zudem:

- Hund zeigt kein markantes, selbstbewusstes, selbstsicheres Stellen,

- Hund bellt nicht direkt,

- Hund bellt nicht anhaltend, druckvoll und energisch,

- Nichteinnehmen einer ruhigen und aufmerksamen Grundstellung zu Abschluss der

Übung,

- Hund zeigt sich insgesamt nicht führig

- Hund bleibt nicht in der Grundstellung beim Heraustreten des Helfers

- Hund erhält Zusatzhörzeichen oder Körperhilfen zum Absitzen

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des/der Helfers/Helferin

Prüfungsstufe: 1 2 3

Höchstpunktzahl Flucht: 20 10 10

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Fuß gehen, Ablegen, Einsatz des Hundes, Ablassen = Fuß, Platz, Voran

oder Stell, Aus

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b) Ausführung

Auf Anweisung des Leistungsrichters

fordert der Hundeführer den Helfer

auf, aus dem Versteck herauszutreten.

Der Helfer begibt sich in normaler

Gangart zu dem markierten

Ausgangspunkt für den Fluchtversuch.

Auf Anweisung des Leistungsrichters

bringt der Hundeführer seinen frei

folgenden Hund in die Ablageposition

(siehe Markierung) und geht direkt

zum Versteck.

Die Distanz zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der Hund hat sich in der Freifolge

freudig, aufmerksam und konzentriert zu zeigen und die Übung in Position am Knie des

Hundeführers gerade und schnell auszuführen. Vor dem Hörzeichen „ Platz“ hat der Hund in

gerader, ruhiger und aufmerksamer Grundstellung zu sitzen. Das Hörzeichen „Platz“ hat er direkt

und schnell anzunehmen und sich in der Ablageposition ruhig, sicher und aufmerksam zum Helfer

zu verhalten. Der Hundeführer muss sich beim Versteck so aufstellen, dass er Sichtkontakt zum

Leistungsrichter, Helfer und seinem Hund hat.

Auf Anweisung des Leistungsrichters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss

ohne zu zögern den Fluchtversuch auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder Stell“ des

Hundeführers mit hoher Dominanz und energischem Zufassen wirkungsvoll vereiteln. Er darf dabei

nur am Schutzarm des Helfers angreifen.

Auf Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss der Hund, nach

einer kurzen Übergangsphase, klar und sicher trennen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen „

Aus“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die

Richteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten

Hörzeichen (einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine

Disqualifikation. Während des Hörzeichens „ Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf

den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen

direkt, selbstbewusst und aufmerksam bewachen.

c) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten. Ein besonderer Wert ist zu

legen auf: schnelles, energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und wirksamem

Verhindern der Flucht, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen dicht

am Helfer.

Bleibt der Hund liegen, oder hat der Hund nicht innerhalb von 20 Schritten die Flucht durch

Zufassen und Bannen vereitelt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Erfolgt der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers, wird die Übung um eine Note

entwertet. Ist er in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam oder leicht lästig, wird die Übung

ebenfalls um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er

stark lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt

aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt der Hund den Helfer oder gibt

der Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“

abgebrochen.

Radius 3

Schritte

Helfer-Standort 5

Fluchtrichtung

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Fehlerhaft ist u. a.:

- Hund zeigt sich nicht führig in der Freifolge,

- Hund ist in der Grundstellung nicht ruhig und aufmerksam,

- Hund legt sich nicht direkt,

- Hund liegt nicht ruhig und sicher bis zum Einsatz-Hörzeichen,

- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung

- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase

- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen

- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab

- kann die Flucht nicht vereiteln

- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase

- fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase

4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase

Prüfungsstufe: 1 2 3

Höchstpunktzahl Abwehr: 35 20 20

Stockbelastungstests: ja ja ja

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung bringen = Aus, Sitz, Fuß

b) Ausführung

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

Leistungsrichters einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der

Hund durch sofortiges und energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf dabei nur am

Schutzarm des Helfers angreifen. Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den Helfer zu

belasten. In der Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten. Innerhalb der

Stockbelastung werden zwei Tests durchgeführt. Es sind nur Stockbelastungstests auf Schultern und

den Bereich des Widerristes zugelassen. Der Hund muss sich in der Belastungsphase unbeeindruckt

verhalten und während der gesamten Verteidigungsübung einen vollen, energischen und vor allem

beständigen Griff zeigen.

Auf Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss der Hund, nach

einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer kann ein

Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die

Richteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten

Hörzeichen (einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine

Disqualifikation. Während des Hörzeichens Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf

den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen

direkt, selbstbewusst und aufmerksam bewachen.

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c) Beenden

Auf Leistungsrichter-Anweisung nähert sich der Hundeführer auf direktem Weg seinem Hund in

normaler Gangart und nimmt ihn mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung. Der Stock wird dem

Helfer hierbei nicht abgenommen.

Bei der Prüfungsstufe VPG 1 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil „Angriff auf

den Hund aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,

Bei den Prüfungsstufen VPG 2 und 3 stellt sich der Hundeführer mit seinem Hund zum

Rückentransport auf.

d) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten. Ein besonderer Wert ist zu

legen auf: schnelles und kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem

Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.

Hält der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab und lässt

sich verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung

um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark

lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am

Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden

Hundeführer entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer vor

der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund

am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Fehlerhaft ist u. a.:

- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung

- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase

- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen

- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab

- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase

- fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase

- erhält mehrere Hörzeichen

- zeigt sich nicht führig

- setzt sich nicht in die Grundstellung

5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 und 3)

Prüfungsstufe: 2 3

Höchstpunktzahl Transport: 5 5

Transportstrecke/Schrittzahl: 30 30

Abstand/Schrittzahl: 5 5

a) Hörzeichen

Ein Hörzeichen für Fuß gehen = Fuß / Transport

b) Ausführung

Im Anschluss an die Übung „Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase“ erfolgt in den

Prüfungsstufen 2 und 3 ein Rücktransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30 Schritten. Den

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Verlauf des Transportes bestimmt der Leistungsrichter. Eine Wendung ist nicht gefordert, kann

jedoch bedingt durch die Platzanlage erforderlich werden.

Der Hundeführer fordert den Helfer auf, voranzugehen, und geht aus einer geraden, ruhigen und

aufmerksamen Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten

hinter dem Helfer nach. Der Hund hat konzentriert auf den Helfer in Position am Knie des

Hundeführers zu folgen. Er hat sich während der gesamten Transportarbeit absolut führig zu zeigen,

dabei den Helfer ständig im Auge zu behalten. Der Abstand von 5 Schritten muss während des

gesamten Rückentransportes eingehalten werden.

Insbesondere der Stock ist vom Helfer während des Transportes nicht sichtbar zu tragen.

c) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Aufmerksames

beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.

Körper- und Schritthilfen des Hundeführers führen zu einer Entwertung von 2 Prädikaten.

Zusätzliche Hörzeichen führen zu einer Entwertung von 3 Prädikaten.

Fehlerhaft ist u. a.:

- keine gerade, ruhige und aufmerksame Grundstellung

- fehlende Konzentration zum Helfer

- Hund drängt vor

- Hund weicht seitlich ab

- Abstand wird nicht eingehalten

- Hilfen durch den Hundeführer

- Hör- oder Sichtzeichen

- Verändern der Gangart

Ist eine Freifolge nicht möglich, wird der Schutzdienst mit der Begründung „Disqualifikation wegen

Ungehorsam“ beendet.

Geht der Hund bei der Übung aus der Hand des Hundeführers hat dieser die Chance den Hund

zurück zu rufen, bevor der Hund gefasst hat. Die Übung ist mit der Note „Mangelhaft“ zu bewerten.

Kommt der Hund nicht zum Hundeführer zurück oder hat den Helfer bereits gefasst, ist das Team

zu disqualifizieren.

6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2 und 3)

Prüfungsstufe: 2 3

Höchstpunktzahl Überfall: 25 15

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, Fuß gehen = Aus, Sitz, Fuß, Transport

b) Ausführung

Aus dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des Leistungsrichters, ohne anzuhalten, ein

Überfall auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der Hund durch sofortiges

und energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers

angreifen. Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den Helfer zu belasten. In der

Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten. Der Hund muss sich in der

Belastungsphase unbeeindruckt verhalten und während der gesamten Verteidigungsübung einen

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vollen, energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Hat der Hund den Griff gesetzt, muss

der Hundeführer am momentanen Standort stehen bleiben.

Auf Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss

der Hund, nach einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer

kann ein Hörzeichen Aus“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die

Richteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten

Hörzeichen (einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine

Disqualifikation. Während des Hörzeichen`s Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf

den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen

direkt, selbstbewusst und aufmerksam bewachen.

Auf Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem

Hund und nimmt ihn mit dem Hörzeichen Sitz“ in die Grundstellung.

c) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Hält der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab und lässt

sich verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung

um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark

lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am

Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden

Hundeführer entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer vor

der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund

am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Fehlerhaft ist u. a.:

- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung

- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase

- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen

- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab

- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase

- fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase

- erhält mehrere Hörzeichen

- zeigt sich nicht führig

- Hund zeigt keinen Gehorsam beim Herantreten des Hundeführers

- Hund setzt sich nicht in Grundstellung

- Hund ist nicht aufmerksam zum Helfer (Entwertung – 1)

- Hund muss sich freier verhalten (Entwertung – 1)

- Hund ist lästig gegenüber dem Helfer (Entwertung – 2)

d) Beenden Prüfungsstufe 2

Der Hundeführer begibt sich auf Anweisung in normaler Gangart zu seinem Hund und bringt den

Hund mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.

Bei der Prüfungsstufe VPG 2 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil „Angriff auf

den Hund aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,

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e) Beenden Prüfungsstufe 3

Auf Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem

Hund und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem

Helfer abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.

Lediglich ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein Arme

hochheben des Helfers hat nicht zu erfolgen.

Der Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Nach

Aufforderung des Hundeführers folgt aus einer ruhigen und zum Helfer orientierten Grundstellung

ein Seitentransport über eine Distanz von ca. 20 Schritten zum Leistungsrichter. Ein Hörzeichen

Fuß und/oder Transport“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, so

dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der Hund muss während

des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht

bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der Hundeführer

übergibt dem Leistungsrichter den Softstock und meldet den ersten Teil des Schutzdienstes als

beendet. Zur Abmeldung hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu sitzen. Bei

der Prüfungsstufe VPG 3 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil „Angriff auf den

Hund aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,

7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Prüfungsstufen 1 bis 3)

Prüfungsstufe: 1 2 3

Höchstpunktzahl Angriff: 30 25 10

Stockschläge: nein nein nein

Abstand Helfer zum Hund bei Freigabe: 40 bis 30

Schritte

50 bis 40

Schritte

ca. 60

Schritte

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Absitzen, Abwehren, Ablassen, in Grundstellung bringen, Fuß gehen = Sitz,

Stell oder Voran, Aus, Fuß, Transport

b) Ausführung

Der Hundeführer wird mit seinem frei folgenden Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie

in der Höhe des ersten Versteckes eingewiesen. Dies geschieht in der VPG- Stufe 1 nach der Übung

„Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase“, in der VPG- Stufe 2 nach der Übung

„Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport“ und in der VPG- Stufe 3 nach Abmeldung des

ersten Teils des Schutzdienstes beim Leistungsrichter.

Die Freifolge hat der Hund aufmerksam zum Hundeführer, freudig und konzentriert zu zeigen. Er

geht dabei gerade in Position am Knie des Hundeführers. In Höhe des ersten Verstecks bleibt der

Hundeführer stehen und dreht sich um. Mit Hörzeichen „Sitz“ wird der Hund in die Grundstellung

gebracht. Der gerade, ruhig und aufmerksam zum Helfer sitzende Hund kann in der Grundstellung

am Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom Hundeführer nicht stimuliert werden.

Auf Anweisung des Leistungsrichters tritt der mit einem Softstock versehene Helfer aus einem

Versteck und läuft zur Mittellinie. Der Helfer greift den Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten

und drohenden Bewegungen im Laufschritt frontal an. Sobald sich der Helfer dem Hundeführer und

seinem Hund auf 40 bis 30 Schritte (Stufe 1), 50 bis 40 Schritte (Stufe 2) bzw. ca. 60 Schritte (Stufe

3) genähert hat, gibt der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters seinen Hund mit dem

Hörzeichen Stell oder Voranfrei.

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Der Hund muss ohne zu zögern den Angriff des Helfers auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder

Stell“ des Hundeführers mit hoher Dominanz und energischem Zufassen vereiteln. Er darf dabei nur

am Schutzarm des Helfers angreifen.

In der Belastungsphase muss er sich unbeeindruckt verhalten und während der gesamten

Verteidigungsübung einen vollen energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Der

Hundeführer selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des Leistungsrichters stellt

der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund, nach einer kurzen Übergangsphase,

sofort ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit selbständig

geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die

Richteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Wenn der Hund nach diesen

Hörzeichen (einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation.

Während der Hundeführer das Hörzeichen „Aus“ gibt, muss er ruhig stehen, ohne auf den Hund

einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam

bewachen.

c) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Energische

Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem

Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.

Kann der Hund den zunächst gesetzten Griff nicht halten, fasst jedoch sofort selbstständig und

energisch wieder an, ist die Übung im „Mangelhaft“ zu bewerten. Zeigt der Hund kein

Angriffsverhalten ist der Schutzdienst abzubrechen (TSB „ng“).

Erfolgt der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers wird die Übung um eine Note

entwertet. Ist er in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die

Übung ebenfalls um eine Note entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam

und/oder ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer

nicht, bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet.

Wird der Hund vor Freigabe durch den Leistungsrichter eingesetzt bzw. die Aufforderung des

Leistungsrichters zum Einsatz durch den Hundeführer missachtet, wird die Übung maximal in der

Note „Befriedigend“ bewertet,

Kommt der Hund dem herankommenden Hundeführer entgegen, wird die Übung im Mangelhaft

bewertet. Verlässt der Hund den Helfer vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der

Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“

abgebrochen.

Hält der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab und lässt

sich verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

d) Beenden Prüfungsstufen 1 und 2:

Auf Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem

Hund und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem

Helfer abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.

Lediglich ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein Arme

hochheben des Helfers hat nicht zu erfolgen.

Der Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Es folgt ein

Seitentransport des Helfers zum Leistungsrichter über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein

Hörzeichen „Fuß und/oder Transport“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu

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gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der Hund muss

während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht

bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der Hundeführer

übergibt dem Leistungsrichter den Softstock und meldet die Abteilung „C“ beendet. Zur

Abmeldung hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu sitzen. Vor Beginn der

Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund angeleint.

Fehlerhaft ist u. a.:

- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung

- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase

- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen

- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab

- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase

- fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase

- erhält mehrere Hörzeichen

- zeigt sich nicht führig

- Hund zeigt keinen Gehorsam beim Herantreten des Hundeführers

- Hund setzt sich nicht in Grundstellung

- Hund ist nicht aufmerksam zum Helfer (Entwertung – 1)

- Hund muss sich freier verhalten (Entwertung – 1)

- Hund ist lästig gegenüber dem Helfer (Entwertung – 2)

8. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase (Prüfungsstufe 3)

Prüfungsstufe: 3

Höchstpunktzahl Abwehr: 20

Stockbelastungstests: ja

a) Hörzeichen

Je ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung bringen = Aus, Sitz, Fuß

b) Ausführung

Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des

Leistungsrichters einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der

Hund durch sofortiges und energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf dabei nur am

Schutzarm des Helfers angreifen. Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den Helfer zu

belasten. In der Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten. Innerhalb der

Stockbelastung werden zwei Tests durchgeführt. Es sind nur Stockbelastungstests auf Schultern und

den Bereich des Widerristes zugelassen. Der Hund muss sich in der Belastungsphase unbeeindruckt

verhalten und während der gesamten Verteidigungsübung einen vollen, energischen und vor allem

beständigen Griff zeigen.

Auf Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss der Hund, nach

einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer kann ein

Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit selbständig geben.

Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die

Richteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten

Hörzeichen (einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine

Disqualifikation. Während des Hörzeichens „Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf

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den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen

direkt, selbstbewusst und aufmerksam bewachen.

c) Beenden Prüfungsstufe 3

Auf Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu seinem

Hund und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem

Helfer abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.

Lediglich ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein Armhochheben

des Helfers hat nicht zu erfolgen.

Der Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Es folgt ein

Seitentransport des Helfers zum Leistungsrichter über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein

Hörzeichen „Fuß und/oder Transport“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu

gehen, so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der Hund muss

während des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer nicht

bedrängen, anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der Hundeführer

übergibt dem Leistungsrichter den Softstock und meldet die „Abteilung C“ beendet. Zur

Abmeldung hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu sitzen. Vor Beginn der

Bewertungsbekanntgabe und auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund angeleint.

d) Bewertung

Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und

kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen aufmerksames

Bewachen dicht am Helfer.

Hält der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab und lässt

sich verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Ist der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird die Übung

um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist er stark

lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht, bleibt aber am

Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden

Hundeführer entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer vor

der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund

am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.

Fehlerhaft ist u. a.:

- unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung

- unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase

- unruhiger Griff in den einzelnen Phasen

- kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab

- Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase

- fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase

- erhält mehrere Hörzeichen

- zeigt sich nicht führig

- setzt sich nicht in die Grundstellung

4. Zusatzbestimmungen

1. Ablassen

Der Helfer bleibt auf Richteranweisung still stehen.

In den Ablassphasen muss der Hund, nach einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher

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ablassen. Ein einmaliges Hörzeichen „Aus“ des Hundeführers ist erlaubt (ohne Entwertung). Der

Hundeführer hat das 1. Hörzeichen in angemessener Zeit zum Ablassen selbständig zu geben.

Die zwei weiteren Hörzeichen werden auf RA gegeben. Bei Geben des Hörzeichen „Aus“ hat der

Hundeführer ruhig zu stehen, er darf dabei nicht auf den Hund zugehen.

Der Hund hat den Helfer zu bewachen

Der Hund kann jedoch auch selbständig ablassen. Das Hörzeichen „Aus“ muss also nicht zwingend

gegeben werden. Lässt der Hund jedoch in diesem Fall nicht sofort ab und gibt der Hundeführer das

Hörzeichen verzögert, gilt dies als fehlerhaft.

Zwischen den Verteidigungsübungen ist eine Bewachungsphase von 5 Sekunden zu zeigen. Die

Zeitrechnung gilt ab dem Moment, wenn der Hund abgelassen hat. Lässt der Hund nicht ab, darf der

Helfer nicht selbständig weiterarbeiten.

Der Hund muss spätestens mit dem 3. Hörzeichen ablassen (Entwertung max. 9 Punkte).

Lässt der Hund nach dem 3. Hörzeichen „Aus“ nicht ab, ist die Abteilung C zu beenden.

Eintragung: „Disqualifikation wegen Ungehorsam“;

Der Schutzdienst ist ebenfalls zu beenden. wenn der Hund unkontrollierbar ist und den

Helfer absichtlich an anderen Stellen als den Schutzarm beißt (auch im Versteck). Gleiches

gilt, wenn der Hund nur durch körperliche Einwirkung durch den Hundeführer ablässt.

Eintragung: „Disqualifikation wegen Ungehorsam“;

Sollte der Name des Hundes verwendet werden, so wird dies als zusätzliches Hörzeichen

gewertet.

Eine Übung wird mit „Mangelhaft“ bewertet, wenn der Hund zum Ablassen das Hilfshörzeichen

„Platz“ erhält. Wird das Hörzeichen „Platz“ zum Bannen des Hundes am Helfer benutzt, bedeutet

dies die Beendigung des Schutzdienstes.

Eintragung: „Abbruch“;

alle bisher in der Veranstaltung erworbenen Punkte bleiben bestehen

Die nachstehenden Punktzahlen werden nur für das Ablassen angewendet. Sonstige Fehlverhalten

des Hundes werden nach dem üblichen Bewertungssystem beurteilt.

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1. Hörzeichen erlaubt

sofortiges Ablassen 0,0

1. Hörzeichen erlaubt; zögerndes 0,5

bis sehr zögerndes Ablassen bis

3,0

2. Hörzeichen (1. Zusatzhörzeichen);

sofortiges Ablassen 3,0

2. Hörzeichen (1. Zusatzhörzeichen) 3,5

zögerndes bis sehr zögerndes bis

Ablassen 6,0

3. Hörzeichen (2. Zusatzhörzeichen);

sofortiges Ablassen 6,0

3. Hörzeichen (2. Zusatzhörzeichen) 6,5

zögerndes bis sehr zögerndes bis

Ablassen 9,0

Maximale Punktabzüge für alle

Prüfungsstufen und Kampfhandlungen

2. Entwaffnen

Die Art und Weise des Entwaffnens ist dem Hundeführer freigestellt. Es ist darauf zu achten, dass

der Hund vor der Entwaffnung des Helfers mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung zu bringen ist.

Ein Herantreten des Helfers an den Hund ist nicht gestattet. Das Entwaffnen erfolgt ohne ein

Hochheben der Arme des Helfers. Es wird lediglich der Stock weggenommen. Während der

Entwaffnung hat sich der Hund ruhig (z.B. kein Bellen) zu verhalten.

3. Seitentransporte

Die Seitentransporte sind in allen Prüfungsstufen mit frei folgendem Hund zu zeigen. Es ist nicht

erforderlich, dass der Schutzarm von links auf rechts gewechselt wird. Es ist jedoch darauf zu

achten, dass der Seitentransport zum Leistungsrichter mit einer Grundstellung beginnt. Jede Übung

fängt mit einer Grundstellung an und hört mit einer Grundstellung auf. Während der Transporte

(Seiten- und Rückentransport) hat sich der Hund ruhig (z.B. kein Bellen) zu verhalten.

5. Bewertung

a) Allgemeines

Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 - 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0

Die Abteilung C ist mit der Bewertung „Befriedigend“ (70 - 79 Punkte) bestanden.

Die erreichte Gesamtpunktzahl in der Abteilung „C“ ist vom Leistungsrichter sofort bekannt zu

geben. Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf RA wird der Hund in allen Prüfungsstufen

angeleint. Nach der Besprechung verlässt der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund den

Vorführplatz. Auch hierbei hat sich der Hund führig zu zeigen.

Die Einzelübungen sind vom Leistungsrichter prädikatsmäßig zu besprechen. Einzelne Punktabzüge

sind nicht bekannt zu geben.

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b) Einflussgrößen für die Beurteilung

Einflussgrößen für die Beurteilung der Abteilung „C“ sind:

- Ausgeglichene Triebveranlagung,

- Nervenfestigkeit,

- Selbstsicherheit,

- Belastbarkeit,

- natürliches, kontrolliertes Aggressionsverhalten,

- Führigkeit,

- physische und psychische Verfassung der Helfer.

c) Griffverhalten

Mögliche Griffvarianten:

- Energischer (fester), voller und ruhiger Griff,

- nicht ganz voller, jedoch energischer und ruhiger Griff,

- knapper und spitzer Griff,

- hektischer und unruhiger Griff,

- unbeständiger Griff,

- lascher und wenig energischer Griff.

Ein Hund, der seinen Griff in den Belastungsphasen bzw. auf Grund ungeschickten Helferverhaltens

verbessert, ist absolut positiv zu bewerten.

d) Bewachungsphasen

Besonderes Augenmerk ist auch auf ein aufmerksames, direktes und selbstbewusstes Bewachen zu

legen.

Verhalten des Hundes Maximale Übungsbewertung

Unaufmerksam und/oder lästig Sehr Gut

Stark unaufmerksam und/oder stark lästig Gut

Bewacht nicht, bleibt aber am Helfer (kein

aktives Stellen – meiden)

Befriedigend

Verlässt den Helfer, wird durch Hörzeichen am

Helfer gebunden

Abbruch der Abteilung „C“

e) Führigkeit

Die Führigkeit unseres Hundes zeigt sich in einem freudig dargelegten Gehorsam, bei optimal

gesteuertem Triebverhalten.

Hunde mit unkontrolliertem Triebverhalten z.B.

- kommt beim Stellen und Verbellen nicht zum Hundeführer,

- beim Herankommen des Hundeführers lässt der Hund sich nicht bei Fuß nehmen,

sondern weicht seinem Hundeführer aus,

- bei den Transporten geht er vor oder ist unkontrolliert,

- unruhig in der Grundstellung oder im Platz,

- sperrt sich ständig gegenüber seinem Hundeführer und den Anforderungen. Er ist

sehr eigenwillig und nur durch starke Einwirkungen zur Leistung zu bringen.

müssen entsprechend in den Bewertungen herabgesetzt werden.

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f) Bewertungstabelle

HPZ Mangelhaft Befriedigend Gut Sehr-Gut Vorzüglich

5 0,0 – 3, 0 3,5 4 4,5 5,0

10 0,0 – 6,5 7,0 – 7,5 8.0 – 8,5 9,0 – 9,5 10,0

15 0,0 – 10,0 10,5 – 11,5 12,0 – 13,0 13,5 – 14,0 14,5 – 15,0

20 0,0 – 13,5 14,0 – 15,5 16,0 – 17,5 18,0 – 19,0 19,5 – 20,0

30 0,0 – 20,5 21,0 – 23,5 24,0 – 26,5 27,0 – 28,5 29,0 – 30,0

35 0,0 – 24,0 24,5 – 27,5 28,0 – 31,0 31,5 – 32,5 33,0 – 35,0

g) Abbruch/Disqualifikation

Verhalten Konsequenz

- Hund steht nicht in der Hand des Hundeführers

- Hund lässt auch nach 3. Hörzeichen nicht ab

- Hund beißt in anderen Körperteilen als am

Schutzarm

- Freifolge beim Rückentransport nicht möglich

- Hund gerät zu Beginn des Schutzd. außer

Kontrolle und folgt

auch nach 3. Hörzeichen nicht

DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,

KEINE BESPRECHUNG!!

- Hund findet Helfer auch nach 3. Einsatz nicht

- Hund verlässt den Verbell-Helfer ein zweites

Mal

Abbruch, keine Punkte in C,

BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!

- Hund vereitelt innerhalb von 20 Schritten die

Flucht nicht

- Hund hält Belastung nicht stand und lässt sich

verdrängen

Abbruch, keine Punkte in C,

BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!

- Hörzeichen „Platz“ zum Bannen am Helfer

- Hund verlässt Helfer vor RA zum Herantreten

Abbruch, Punkte bis zum Abbruch!!

BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!

Hund lässt nur aufgrund körperlicher Einwirkung

des Hundeführers ab

DISQUALIFIKATION und Aberkennung

ALLER bereits erworbenen Punkte, keine

Noten,

KEINE BESPRECHUNG!!

6. „TSB“- Bewertung

Die „TSB“ Bewertung soll die Wesensveranlagung des Hundes im Hinblick auf eine

Zuchtverwendung beschreiben. Die TSB Bewertung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der

Prüfung bzw. auf eine Reihung. Um eine TSB Bewertung zu erhalten, muss der Hund mindestens

eine Verteidigungsübung abgeleistet haben.

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Mit dem Prädikat ausgeprägt (a), vorhanden (vh.) und nicht genügend (ng) werden folgende

Eigenschafen bewertet: Triebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit.

TSB „ausgeprägt“ erhält ein Hund bei großer Arbeitsbereitschaft, klarem Triebverhalten,

zielstrebigem Ausführen der Übungen, selbstsicherem Auftreten, uneingeschränkter

Aufmerksamkeit und außergewöhnlich großem Belastungsvermögen.

TSB „vorhanden“ erhält ein Hund bei Einschränkungen bei der Arbeitsbereitschaft, im

Triebverhalten, in der Selbstsicherheit, in der Aufmerksamkeit und in der Belastbarkeit.

TSB „nicht genügend“ erhält ein Hund bei Mängel in der Arbeitsbereitschaft, bei mangelnder

Triebveranlagung, fehlender Selbstsicherheit und ungenügender Belastbarkeit.

VI Helferbestimmungen

Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung „C“

1. Die Richtlinien und Bestimmungen bezüglich der Helfertätigkeit der Prüfungsordnung sind zu

beachten.

2. Der Helfer in Abteilung „C“ ist am Tag der Prüfung der Assistent des Leistungsrichters.

3. Im Hinblick auf seine persönliche Sicherheit sowie auch aus versicherungsrechtlichen Gründen,

hat der Helfer, sowohl im Ausbildungsbetrieb wie auch bei Prüfungen und Wettkämpfen,

Schutzbekleidung (Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm) zu tragen.

4. Das Schuhwerk des Helfers muss den Witterungs-/Bodenverhältnissen angepasst, standsicher und

rutschfest sein.

5. Vor Beginn der Abteilung „C“ wird der Helfer vom Leistungsrichter eingewiesen. Er hat seine

Tätigkeit nach den Weisungen des Leistungsrichters verbindlich auszuführen.

6. Der Helfer hat bei Entwaffnungen auf Anweisung des Hundeführers zu arbeiten, soweit dies nach

der PO erwartet wird. Er muss es dem Hundeführer ermöglichen, den Hund vor Beginn des Seitenund

Rückentransportes nochmals in Grundstellung zu nehmen.

7. Bei Vereinsprüfungen kann mit einem Helfer gearbeitet werden. Ab 7 Hunden in einer Prüfung

können jedoch zwei Helfer eingesetzt werden. Bei überregionalen Veranstaltungen wie z.B.

Wettkämpfen, Qualifikationsprüfungen, Meisterschaften usw. sind generell mindesten zwei Helfer

einzusetzen. Ein mit dem Hundeführer in häuslicher Gemeinschaft lebender Helfer darf bei allen

Veranstaltungen eingesetzt werden.

Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:

1. Allgemein

Im Rahmen einer Prüfung sind der Ausbildungsstand und die Qualität des vorgeführten Hundes

(z.B. Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom

Leistungsrichter zu beurteilen. Der Leistungsrichter kann das objektiv beurteilen, was er im

Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.

Dieser Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung (d.h.

möglichst gleiche Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es, dass die Helferarbeit dem

Leistungsrichter ein weitgehend zweifelsfreies Bild bieten muss.

Es darf also nicht der Willkür des Helfers überlassen bleiben, wie die Abteilung „C“ gestaltet wird.

Vielmehr hat der Helfer eine Reihe von Regeln zu beachten.

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Vom Leistungsrichter sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die wichtigsten

Beurteilungskriterien für die Abteilung „C“ zu überprüfen. Diese sind z.B. Belastbarkeit,

Selbstsicherheit, Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus ist auch die Griffqualität der

vorgeführten Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z.B. die Griffqualität

beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen „guten Griff“ überhaupt zu

setzen, oder wenn die Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass „Belastung“

durch den entsprechenden Einsatz des Helfers erfolgt. Anzustreben ist daher ein möglichst

einheitliches Helferverhalten, das den Forderungen an die Beurteilungsmöglichkeit genügt.

2. Stellen und Verbellen

Der Helfer steht – für Hundeführer und Hund nicht sichtbar – mit leicht angewinkeltem Schutzarm

bewegungslos und ohne „drohende“ Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm

dient als Körperschutz. Der Hund ist beim „Stellen und Verbellen“ vom Helfer zu beobachten,

zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der Softstock wird

seitlich nach unten gehalten.

3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers

Der Helfer kommt nach der Übung „Stellen und Verbellen“ nach Aufforderung durch den

Hundeführer in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom Leistungsrichter

zugewiesenen Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des Helfers muss dem

Hundeführer ermöglichen seinen Hund in einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls

zugewiesenen Stelle seitlich vom Helfer auf der Schutzarmseite abzulegen. Für den Hundeführer

muss die Fluchtrichtung erkennbar sein.

Der Helfer unternimmt auf Anweisung des Leistungsrichters in schnellem und forschem

Laufschritt einen Fluchtversuch in gerader Richtung, ohne dabei übertrieben und unkontrolliert zu

laufen. Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung versetzt, der Hund soll eine optimale

Anbissmöglichkeit vorfinden. Der Helfer darf sich während des Fluchtversuches keinesfalls zum

Hund drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des Schutzarmes

hat zu unterbleiben. Hat der Hund gefasst läuft der Helfer in gerader Richtung weiter, er zieht

dabei den Schutzarm aus der Bewegung heraus dicht an den Körper.

Die Länge der vom Helfer zurückzulegenden Fluchtdistanz wird vom der Leistungsrichter

festgelegt. Der Helfer stellt auf Anweisung des Leistungsrichters den Fluchtversuch ein. Wenn der

Fluchtversuch mit der entsprechenden Dynamik vom Helfer durchgeführt wird, hat der

Leistungsrichter eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den Helfer

wie z.B. übertriebenes Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit

dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während des Fluchtversuches, spannungslos

gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss, Minderung der Fluchtgeschwindigkeit, selbständiges

Einstellen des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

4. Abwehr eine Angriffes aus der Bewachungsphase

Nach der Bewachungsphase unternimmt der Helfer auf Anweisung des Leistungsrichters einen

Angriff auf den Hund. Hierbei wird der Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des

Schutzarmes eingesetzt ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen Augenblick wird der Hund, ohne

das der Schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen mit dem

entsprechenden Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am und vor dem Körper

gehalten. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den Helfer seitlich zu platzieren und

die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Ein Drehen in der Eröffnungsphase ist nicht

erlaubt. Der Helfer muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich der

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Leistungsrichter so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das

Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen

und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des Hundeführers ist nicht

zulässig.

Die Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des Widerristes.

Die Stockschläge sind bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1. Schlag erfolgt

nach ca. 4 – 5 Schritten, der 2. Schlag nach weiteren 4 – 5 Schritten in der Belastungsphase. Nach

dem 2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu zeigen.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf Anweisung des

Leistungsrichters die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom

Helfer durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche

Hilfestellung durch den Helfer wie z.B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder

Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos

gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität

während der Belastungsphase und bei den Stockschlägen, selbständiges Einstellen bei Mängeln der

Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8

5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)

In normaler Gangart führt der Helfer nach Aufforderung durch den Hundeführer einen

Rückentransport über eine Distanz von ca. 30 Schritten durch. Den Verlauf des Transportes

bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer darf während des Transportes keine ruckartigen

Bewegungen durchführen. Der Softstock und der Schutzarm sind so zu tragen, dass sie für den

Hund keine zusätzliche Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei verdeckt zu tragen.

Der Helfer geht bei allen Hunden in derselben Schrittgeschwindigkeit.

6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)

Der Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung der

Leistungsrichter. Der Überfall wird vom der Helfer durch eine dynamische Links- oder

Rechtskehrtwendung und einem druckvollen Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes

durchgeführt. Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen

eingesetzt. Der Schutzarm ist frontal zur Laufrichtung am Körper des Helfers zu halten.

Zusätzliche Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der

Bewegung durch den Helfer seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung

beginnt. Der Helfer muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich der

Leistungsrichter so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das

Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen

und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des Hundeführers ist nicht

zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf Anweisung des

Leistungsrichters die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom

Helfer durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche

Hilfestellung durch den Helfer wie z.B. übertreiben seitliches Abweichen des Helfers vor dem

Anbiss, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock

an die Schutzhose bei Beginn des Überfalls, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss

während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase,

selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8

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7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung

Der Helfer verlässt auf Anweisung des Leistungsrichters sein ihm zugewiesenes Versteck und

überquert im Laufschritt das Vorführgelände bis zur Mittellinie und greift, ohne den Laufschritt zu

unterbrechen, den Hundeführer und Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und

Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an.

Der Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der Helfer zum Stillstand kommt,

angenommen werden. Beim Annehmen des Hundes muss – soweit erforderlich – eine Drehung

des Körpers durchgeführt werden, um den Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund darf auf

keinen Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den Helfer

seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss ein

Überrollen des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der Helfer muss alle Hunde in derselben

Richtung bedrängen. Demnach hat sich der Leistungsrichter so zu positionieren, dass es ihm

möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase,

das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in

Richtung des Hundeführers ist nicht zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf Anweisung des

Leistungsrichters die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom

Helfer durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche

Hilfestellung durch den Helfer wie z.B. Minderung der Angriffsgeschwindigkeit, Annahme des

Hundes im Stand, übertrieben seitliches Abweichen des Helfers vor dem Anbiss, Umlaufen des

Hundes, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, spannungslos gehaltener Schutzarm nach

dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der

Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw.

sind nicht zulässig.

8. Einstellung der Verteidigungsübung

Die Einstellung bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der Leistungsrichter

das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann (nicht

mit dem Rücken zum Leistungsrichter einstellen, Blickkontakt zum Leistungsrichter halten). Nach

der Einstellung einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu verringern, der

Helfer hat die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern. Der

Schutzarm ist nicht hoch angewinkelt zu tragen, sondern er verbleibt in der Position in der er auch

während der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der Softstock wird für den Hund nicht

sichtbar seitlich am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom Helfer keinerlei

Hilfestellungen gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der Helfer Blickkontakt zum Hund

zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im Auge

zu behalten, kann sich der Helfer während der Stellphasen bei umkreisenden Bewegungen des

Hundes langsam ohne ruckartige Bewegungen mitdrehen.

Einstellung siehe Punkt 8

9. Unsicherheiten und Versagen des Hundes

Ein Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst, oder in einer Belastungsphase den Griff

löst und ablässt, ist durch den Helfer weiter zu bedrängen, bis der Leistungsrichter die Übung

abbricht. Der Helfer darf in einer solchen Situation keinesfalls Hilfestellungen geben, oder

selbstständig die Übung einstellen. Hunde, die nicht ablassen dürfen seitens des Helfers durch

entsprechende Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden.

Hunde, die während der Stellphasen dazu neigen den Helfer zu verlassen, dürfen seitens des

Helfers durch Reizeinwirkungen nicht gebunden werden. Der Helfer hat sich bei allen Übungen

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und Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten. Stößt oder beißt

ein Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den Helfer zu vermeiden.

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Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1)

Höchstpunktzahl 100- Hörzeichen „Such“

- Halten der Fährte = 79 Punkte

- 4 Gegenstände (1 x 6, 3 x 5) = 21 Punkte

1. Zulassungsbestimmungen

Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens 18 Monate

alt ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.

2. Leistungen in der Fährtenarbeit

Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritt langen und mindestens drei

Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel aufweisen muss und

mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten

geschnitten wird, zu zeigen.

Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des Fährtenlegers gut

versehene Gegenstände, die der Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug.

Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material: z.B.

Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3

cm, eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht wesentlich vom

Fährtenuntergrund abheben.

Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder

mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden

und aufzunehmen oder zu verweisen.

Vor Beginn der Übung hat der Hundeführer dem Richter zu melden, ob sein Hund den Gegenstand

aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Es

werden nur solche Gegenstände bewertet, die der Meldung des Hundeführers (Aufnehmen oder

Verweisen) entsprechen.

Der Hundeführer lässt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten.

Die Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.

3. Das Legen der Fährten

Der dem Hund fremde Fährtenleger erhält vom Leistungsrichter bzw. Fährtenbeauftragten eine

Geländeskizze ausgehändigt. Der Leistungsrichter/Fährtenbeauftragte beschreibt ihm anhand von

Geländemerkmalen, wie einzeln stehende Bäume, Leitungsmasten, Hütten usw. - die zu gehende

Fährte. Vor dem Abgang zeigt der Fährtenleger dem Richter vier Gebrauchsgegenstände. Die

Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der

Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muss.

Nachdem der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom

Leistungsrichter vorgeschriebenen Weg.

Die Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand auf die Fährte zu legen. Der erste Gegenstand

darf nicht unter zweihundertfünfzig Schritt von der Abgangsstelle entfernt liegen. Der vierte und

letzte Gegenstand wird am Schluss der Fährte abgelegt. Gegenstände auf den Winkel oder in dessen

unmittelbare Nähe zu legen ist nicht erlaubt. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die

Fährte gelegt werden. Die Stellen, wo die Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet der

Fährtenleger in der Skizze mit einem Kreuz.

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Es ist streng darauf zu achten, dass die Fährte auf wechselndem Boden gelegt wird. Eine begangene

feste Straße ist nicht zwingend erforderlich. Die Fährte muss so gelegt werden, dass sie der

Wirklichkeit entspricht. Jedes Schema ist zu vermeiden.

Dreißig Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens erhält eine zweite, dem Hund fremde Person,

den Auftrag, von einer vom Richter anzugebenden Stelle die Fährte durch eine Verleitungsfährte

zweimal (nicht im ersten oder letzten Schenkel) zu schneiden.

4. Das Ausarbeiten der Fährte

Der Hund soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er muss so ausgebildet

sein, dass er ruhig, möglichst ohne Einwirkung des Hundeführers (zugelassen ist das Hörzeichen

„Such“) die Fährte aufnimmt. Auf keinen Fall soll der Hundeführer mit der Hand den Drang zum

Vorwärtsstürmen wecken. Hat der Hundeführer den Eindruck, dass der Hund die Fährte nicht

richtig aufgenommen hat, so steht es ihm frei, den Hund nochmals anzusetzen, aber nur, wenn

dieser nicht weiter als 15 Schritte von der Abgangsstelle entfernt war. Hierfür erfolgt eine

Pflichtentwertung von 4 Punkten.

Die Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der Hundeführer im Schritt folgen kann. Stößt

der Hund auf einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu verweisen.

Das Verweisen kann sitzend, liegend oder stehend geschehen. Der Hundeführer hat sich sofort zu

seinem Hund zu begeben und den Gegenstand nach Hochheben an sich zu nehmen. Der

Hundeführer lobt den Hund und lässt ihn weiter fährten. Stößt der Hund auf der Fährte auf einen

Gegenstand, der nicht vom Fährtenleger ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen noch

verweisen. Wenn der Hund von der Fährte auf die Verleitungsfährte überwechselt und dieser etwa

25 Schritten weit folgt, muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden.

5. Bewertung:

Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die für ihn gelegte Fährte

von Anfang bis Ende eine überzeugende Suchleistung gezeigt und alle vier Gegenstände

aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hund darf

sich von den Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für nicht aufgefundene Gegenstände

werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand aufgefunden,

ist die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten. Soweit der Hund falsch verweist

(z.B. kein Gegenstand, nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand) erfolgt eine generelle

Entwertung von 2 Punkten.

6. Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund Stufe 1 (FH 1)

Das Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70

Punkte erreicht hat.

Als Bewertung werden vergeben:

Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft

100 Punkte 96 - 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69

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