Endfassung 03.09.2010
Prüfungsordnung
des
Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH)
Gültig
ab 1. Januar 2011
VVDDHH Prüfungsordnungen 2011
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Präambel
Seit
mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die
Domestikation
ist der Hund eine enge Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen
und
in wesentlichen Bereichen auf ihn angewiesen. Damit ist dem
Menschen aber auch eine
besondere
Verantwortung für das Wohlbefinden des Hundes erwachsen.
Gerade
bei der Ausbildung des Hundes gebührt der physischen wie psychischen Gesundheit
oberste
Priorität. Als oberstes Prinzip gilt daher ein tiergerechter, artgemäßer und
gewaltfreier
Umgang mit dem Hund. Selbstverständlich sind die ausreichende Versorgung des
Hundes
mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter
anderem
regelmäßige
Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die
Verpflichtung,
dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur
Befriedigung
seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.
Im
Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des
Menschen
zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die
Technik
übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund
entsprechend
dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend
Bewegung
und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu
ermöglichen.
Auch unter diesen Gesichtspunkten sind die Begleithundeprüfung, die
Vielseitigkeitsprüfung
für Gebrauchshunde, die Fährtenhundprüfung und die Stöberprüfung
einzuordnen.
Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend
beschäftigt
werden. Hierzu gehört neben ausreichendem Auslauf auch die intensive
Beschäftigung
mit
Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen
Anlagen des Hundes
berücksichtigen.
Die verschiedenen Formen des Hundesportes sind hierfür hervorragend geeignet.
Nicht
ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu
Beanstandungen in
der
Öffentlichkeit.
Der
Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt,
hat
sich
und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen,
deren Ziel
die
größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller
Ausbildungen ist
das
Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die
harmonische
Übereinstimmung
zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im
Hundesport
eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man
nur
gelangen,
wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt.
Es
besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und
ausreichend
auszubilden.
Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der
Verhaltenswissenschaften,
insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des
Erziehungs-,
Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund
positive
Methode
einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind
abzulehnen
(siehe Tierschutzgesetz).
Der
Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem
Leistungsvermögen
und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des
Leistungsvermögens
durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den
Menschen
ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die
Veranlagungen seines Hundes
erkunden.
Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann,
widerspricht
jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste
Hundefreund
wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen,
Wettkämpfen
und am Training teilnehmen.
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Allgemeiner Teil
1. Allgemeine Kurzbezeichnungen
AKZ
= Ausbildungskennzeichen
VDH-MV
= VDH-Mitgliedsvereine/-verbände
FL
= Fährtenleger/Fährtenlegerin
HF
= Hundeführer/Hundeführerin
HL
= Helfer/Helferin
HZ
= Hörzeichen
LR
= Leistungsrichter/Leistungsrichterin
PL
= Prüfungsleiter/Prüfungsleiterin
PO
= Prüfungsordnung
VDH
= Verband für das Deutsche Hundewesen
VPG
= Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde
Hinweis :
Soweit
im Folgenden aus Vereinfachungsgründen die männliche Form der Kurzbezeichnungen
verwandt
wird, ist selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint.
2. Gültigkeit
Diese
Prüfungsordnung wurde vom Fachausschuss für das Gebrauchshundwesen
ausgearbeitet und
vom
VDH-Vorstand am ............ genehmigt und beschlossen. Sie tritt am 01.Januar
2011 in Kraft
und
ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.
Die
Prüfungsordnung gilt für alle Mitgliedsvereine/-verbände des VDH. Alle
Prüfungsveranstaltungen
(Prüfungen
und Turniere) innerhalb des Wirkungsbereiches des VDH unterliegen den
folgenden
Regelungen.
Mit
Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung verlieren alle bisherigen Bestimmungen
ihre Gültigkeit.
3. Allgemeines
Prüfungsveranstaltungen
und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer
Prüfung
sollen einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als
geeignet
herausgestellt
werden, andererseits sollen die Prüfungen in der Leistungszucht dazu beitragen,
die
Gesundheit
und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der Gebrauchstüchtigkeit von
Generation zu
Generation
zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und Erhaltung der
Gesundheit
und Fitness.
Alle
Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe unterliegen in Bezug auf Durchführung
und
Verhalten
der Beteiligten sportlichen Grundsätze. Die Vorschriften der Prüfungsordnung
sind für
alle
Beteiligten bindend. Alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen
zu erfüllen.
Die
Leistungsveranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter, Ort und Beginn sind
den Mitgliedern
öffentlich
bekannt zu geben.
Prüfungsveranstaltungen
und Wettbewerbe müssen den kompletten Prüfungsstufen oder einzelnen
kompletten
Abteilungen der jeweiligen Prüfungsstufen entsprechen. Eine im Rahmen einer
Veranstaltung
erfolgreich abgelegte komplette Prüfungsstufe gilt in jedem Fall als
Ausbildungskennzeichen.
Die Ausbildungskennzeichen werden von allen VDH-MV anerkannt.
Für
Veranstaltungen ohne Prüfungscharakter gelten ebenfalls die Bestimmungen der
jeweils
gültigen Prüfungsordnung.
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4. Prüfungssaison
Prüfungsveranstaltungen
können das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden, wenn die
Witterungsverhältnisse
es zulassen und die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier nicht
gefährdet
ist. Ansonsten muss von der Durchführung einer Prüfungsveranstaltung Abstand
genommen
werden.
Die Entscheidung darüber trifft der Leistungsrichter.
5. Prüfungstage
Für
die von den VDH-MV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen
durch den
jeweiligen
Verband bestimmt werden.
a) Samstag, Sonntag und Feiertag.
Prüfungstage
sind im Regelfall das Wochenende sowie die gesetzlichen Feiertage.
BH/VT-
Prüfungen können ebenfalls nur an „Prüfungstagen“ durchgeführt werden.
Es
ist möglich, die BH/VT- und VPG 1/FH 1-Prüfung anlässlich einer 2 Tagesprüfung
(Freitag-
Samstag,
Samstag-Sonntag) bei einem oder zwei verschiedenen MV abzulegen. Eine Wartefrist
zwischen
der BH/VT- und VPG 1/FH 1 besteht nicht.
Beispiel:
Freitag BH, Samstag VPG 1 oder FH 1.
b) Freitagsprüfungen
Der
Freitag darf nur in Verbindung mit Samstag geschützt werden.
Anmerkung: Der Freitag kann
nur geschützt werden, wenn am Samstag mehr Hunde gemeldet
sind,
als vorgeführt werden können. Der Beginn darf nicht vor 12.00 Uhr liegen. Die
Teilnehmerzahl
im VPG/FH- Bereich ist auf die Hälfte begrenzt.
Bei
reinen BH/VT- Prüfungen können bis zu 7 Hunde geprüft werden.
Eine
am Freitag in Verbindung mit Samstag geschützte VPG/FH- Prüfung kann nur am
Samstag
beendet
werden.
Einzelne
Hunde können jedoch die Prüfung auch am Freitag beenden.
Ausnahme: Haben Teilnehmer mit ihren
Hunden die BH/VT- Prüfung abzulegen, so können sie
auch
am Freitag starten, wenn am Samstag die VPG 1 oder FH 1 abgelegt werden soll
und keine
„Überzahl“
vorliegt (Terminschutzregelungen der einzelnen AZG-MV beachten).
c) Feiertagsregelung
An
Feiertagen kann analog obiger Ausführung verfahren werden.
Ausnahme: Feiertagsregelungen
der jeweiligen Bundesländer bzw. Sonderbestimmungen der
VDH-MV
sind zu beachten.
Halbe
Tage, vor Feiertagen, die innerhalb der Woche fallen, können nicht geschützt werden.
6. Prüfungsorganisation/Prüfungsleiter
Für
den organisatorischen Teil der Prüfungsveranstaltung ist der PL verantwortlich.
Er erledigt und
überwacht
alle erforderlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung einer
Prüfungsveranstaltung.
Er muss den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsveranstaltung
gewährleisten
und dem amtierenden Richter für die Gesamtzeit der Prüfungsveranstaltung zur
Verfügung
stehen.
Der
PL darf demnach keinen Hund vorführen oder andere Funktionen übernehmen. Ihm
obliegt u.a.:
Einholen sämtlicher
Veranstaltungsgenehmigungen.
Einholen des Terminschutzes.
Bereitstellung von PO entsprechendem
Fährtengelände
für alle Prüfungsstufen.
Bereitstellung der erforderlichen POgerechten
Gerätschaften
und sicherer
Helfer
Schutzbekleidung.
Absprache mit den Eigentümern des Bereitstellung schriftlicher Unterlagen wie
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Fährtengeländes
und den jeweiligen
Jagdausübungsberechtigten.
Richterblätter
und Bewertungslisten für alle
Prüfungsstufen.
Bereitstellung von fachkundigem
Hilfspersonal
wie z.B. Helfer im
Schutzdienst,
Fährtenleger,
Personengruppe
usw.
Bereithaltung der Leistungshefte,
Ahnentafeln,
Impfnachweise und falls
erforderlich
Nachweis einer
Haftpflichtversicherung.
Der
PL muss mindestens drei Tage vor der Prüfungsveranstaltung dem Leistungsrichter
Beginn,
Anfahrtsbeschreibung,
Art der Prüfungen und Anzahl der zu prüfenden Hunde bekannt geben. Wird
dies
versäumt, so hat der Leistungsrichter das Recht, von seiner Verpflichtung
zurückzutreten.
Die
Veranstaltungsgenehmigung ist vor Prüfungsbeginn dem Leistungsrichter
vorzulegen.
7. Leistungsrichter
Zu
den Prüfungsveranstaltungen sind von der veranstaltenden Vereinsleitung die
Leistungsrichter nach
den
Regelungen des jeweiligen VDH-Verbandes/Vereine selbst einzuladen, oder nach
den Regelungen
der
Verbände/Vereine zu bestimmen. Die Anzahl der einzuladenden Leistungsrichter
ist dem
Veranstalter
überlassen, jedoch dürfen von einem Leistungsrichter pro Tag maximal 36
Einzelabteilungen
gerichtet werden.
BH/VT mit Sachkundeprüfung entspricht drei Abteilungen
BH/VT ohne Sachkundeprüfung entspricht zwei Abteilungen
IPO-V entspricht jeweils drei Abteilungen
IPO- ZTP entspricht jeweils drei Abteilungen
VPG-1, VPG-2, VPG-3 entspricht jeweils drei Abteilungen
VPG A1, VPG A2, VPG A3 entspricht jeweils zwei Abteilungen
FH 1, FH 2, IPO-FH entspricht drei Abteilungen pro Fährte
FPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung
UPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung
SPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung
StPr Stufe 1 – 3 entspricht jeweils einer Abteilung
Für
die von den VDH-MV festgelegten Großveranstaltungen können Sonderregelungen
durch den
jeweiligen
Verband bestimmt werden.
Der
Leistungsrichter darf Hunde nicht richten, die in seinem Eigentum oder Besitz
stehen oder deren
Halter
er ist; Hunde, deren Eigentümer, Besitzer oder Halter mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft
leben;
Hunde die von Personen vorgeführt werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
leben.
Veranstaltungen
bei denen die Leistungsrichter durch die VDH-MV oder dem Fachausschuss für
Gebrauchshunde
selber zugeteilt werden, sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
Der Leistungsrichter darf durch sein Verhalten die Arbeit des Hundes
weder stören noch
beeinflussen.
Der
Leistungsrichter ist für die Einhaltung und korrekte Beachtung der Bestimmungen
der geltenden
PO
verantwortlich. Er ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der PO und seiner
Anweisungen, die Prüfung
abzubrechen.
Der Leistungsrichter hat in diesen Fällen einen Bericht an die zuständige
Stelle des ihn
berufenden
Vereines/Verbandes zu geben.
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Der
Leistungsrichter ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung
eingeschränkten Hund,
auch
gegen die Einsicht des Hundeführers aus der Prüfung zu nehmen.
8. Prüfungsteilnehmer
Der
Prüfungsteilnehmer muss den Meldeschluss der Prüfungsveranstaltung einhalten.
Mit Abgabe
der
Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Startgebühr zu bezahlen. Sollte
ein Teilnehmer
aus
irgendwelchen Gründen am Erscheinen verhindert sein, muss er dies unverzüglich
dem PL
mitteilen.
Der Teilnehmer muss die für den Veranstaltungsort geltenden Veterinär- und
Tierschutzbestimmungen
einhalten.
Bei
Prüfungsbeginn hat sich jeder Teilnehmer nach Aufruf in sportlicher Haltung mit
angeleintem
bzw.
frei bei Fuß sitzendem Hund unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes
dem
amtierenden
Leistungsrichter zu melden. Der Teilnehmer muss sich den Anweisungen des
Leistungsrichters
und des PL fügen. Der Prüfungsteilnehmer muss seinen Hund in sportlich
einwandfreier
Weise vorführen und hat ungeachtet des Ergebnisses in einer Abteilung, seinen
Hund
in
allen Abteilungen einer Prüfungsstufe vorzuführen. Das Ende der Prüfung ist mit
der
Verlautbarung
des Prüfungsergebnisses (Siegerehrung) und der Übergabe des Leistungsheftes
gegeben.
Wird
vom Leistungsrichter in einer Abteilung eine Disqualifikation (betrifft nicht
Abbruch) ausgesprochen,
ist
eine weitere Vorführung in anderen Abteilungen ausgeschlossen.
Ein Hundeführer darf während einer termingeschützten Prüfung nicht
mehr als zwei Hunde
vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen.
Eine
über mehrere Tage fristgeschützte Veranstaltung gilt als
Ein-Tages-Veranstaltung.
9. Körperliche Behinderung
Körperlich
behinderte Hundeführer, die ihren Hund wegen Behinderung nicht links führen
können,
dürfen
ihren Hund rechts bei Fuß führen. In diesem Falle gelten die in der
vorliegenden
Prüfungsordnung
aufgeführten Bestimmungen über das Führen des Hundes am linken Fuß analog
für
die rechte Seite.
10. Schrittlänge
In
der PO werden Längenmaße im Regelfall in Schritten bemessen. Dabei kann von
einer
Schrittlänge
von sechzig bis siebzig Zentimetern ausgegangen werden.
11. Hörzeichen
Die
in der Prüfungsordnung verankerten Hörzeichen sind im Regelfall normal
gesprochene, kurze,
aus
einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen
jedoch immer
gleich
sein (gilt für alle Abteilungen).
12. Maulkorbzwang
Die
in den einzelnen Ländern bzw. auf Bundesebene ergangenen Verordnungen zum
Führen der
Hunde
in der Öffentlichkeit sind zu beachten. Hundeführer, die mit ihren Hunden an
entsprechende
Regelungen
gebunden sind, dürfen diese z. B. im Verkehrsteil der BH/VT- Prüfung auch mit
Maulkorb
vorführen.
13. Halsbandpflicht/Mitführen der Leine
Aus
versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten
Prüfungsablaufes eine
Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein
Halsband
zu tragen hat. Der Leistungsrichter sollte daher sein Augenmerk in allen
Abteilungen
insbesondere
auch auf die Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband) richten. Dieses
Kettenhalsband
darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss
locker
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umgelegt
sein. So genannte „Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. Für die Vorführung
In
der
BH/VT- Prüfung sind Sonderreglungen zugelassen.
Die
Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes,
sollte von der
handelsüblichen
Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann
der
Leistungsrichter einen Halsbandwechsel fordern. Dieses
hat jedoch vor dem Beginn der
jeweiligen
Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o.
ä.) muss
der
Leistungsrichter den Teilnehmer von der weiteren Prüfung ausschließen. In
solchen Fällen ist
ein
entsprechender Bericht zu fertigen und der zuständigen Stelle des jeweiligen
VDH-MV zur
weiteren
Veranlassung zu übersenden.
Eintragung: „Disqualifikation wegen
Unsportlichkeit“
Bei
der Fährtenarbeit darf zusätzlich zum erforderlichen Kettenhalsband ein
Suchgeschirr oder eine
Kenndecke
angelegt werden.
Der
Hundeführer hat bei allen Prüfungsstufen in allen Abteilungen (z.B. Freifolge,
Schutzdienst) die
Führleine
mitzuführen. Sie ist umgehängt (Schloss auf der dem Hund abgewandten Seite)
oder nicht
sichtbar
mitzuführen.
14. Zulassungsbestimmungen
Am
Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet
haben. Es
dürfen
keine Ausnahmen gemacht werden.
Voraussetzung
zum Start nach den Regeln der nationalen VDH-Prüfungsordnung ist eine
erfolgreich
abgelegte
VDH-Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest
Der
HF hat im Vorfeld einer BH/VT- Prüfung insbesondere die erforderliche Sachkunde
nachzuweisen.
Ggfs. ist vor Beginn der Unterordnungsleistungen noch eine theoretische
Sachkundeprüfung
durchzuführen.
Die
erforderliche Sachkunde kann u. a. nachgewiesen werden durch:
VDH-Sachkundenachweis;
VDH-Hundeführerschein; Bescheinigung einer Diensthunde haltenden
Behörde;
Bescheinigung durch amtliche Stellen (z. B. Amtstierarzt); LR- Ausweis; bereits
bestandene
BH-Prüfung.
Der
Hund muss am Veranstaltungstag das folgende Alter vollendet haben:
BH/VT
15 Monate VPG-1 18 Monate
IPO-VO
15 Monate VPG-2 19 Monate
IPO-ZTP
18 Monate VPG-3 20 Monate
FPr
1 – 3 15 Monate FH-1 18 Monate
UPr
1 - 3 15 Monate FH-2 18 Monate
SPr
1 – 3 18 Monate IPO-FH 20 Monate
VPG - A1 18 Monate StPr 1 – 3 15 Monate
VPG - A2 19 Monate
VPG
- A3 20 Monate
Bei Prüfungsveranstaltungen dürfen alle Hunde ohne Rücksicht auf
Größe, Rasse oder
Abstammungsnachweis teilnehmen.
Der Hund muss in der Lage sein, die Anforderungen der VPG zu
erfüllen.
Ein
Hund darf an einem Tag nur zu einer Prüfung geführt werden.
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Die
Mindestteilnehmerzahl wird auf vier
Hundeführer festgelegt. Eine Einzelabnahme
ist nicht
zulässig.
Jede
Prüfungsstufe kann beliebig oft wiederholt werden. Mit Ausnahme der
Fährtenprüfung (FPr),
Unterordnungsprüfung
(UPr) und Schutzdienstprüfung (SPr) sind in allen Prüfungsarten die
Prüfungsstufen
der Reihe nach (Stufe 1 – 2 – 3) abzulegen. Zur nächst höheren Prüfungsstufe
darf
der
Hund erst nach bestandener niedrigerer Prüfungsstufe vorgeführt werden. Der
Hund muss
immer
in der höchsten erreichten Prüfungsstufe geführt werden, ausgenommen wenn keine
Reihung
oder
Qualifikation („Wiederholer“) mit der Prüfung verbunden ist.
Hitzige
Hündinnen sind zu allen Prüfungsveranstaltungen zugelassen, müssen jedoch
gesondert von
den
übrigen Prüfungsteilnehmern gehalten werden, d.h. in der Startfolge in den
Abteilungen „B“ und
„C“
müssen sie dann an das Ende gesetzt werden. Sie
werden in der Abteilung A nach Zeitplan, in
den
übrigen Abteilungen als letzte Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft.
Von
der Teilnahme ausgeschlossen sind also:
-
trächtige und säugende Hündinnen ( ab Decktag bis 12 Wochen nach Wurftag),
-
kranke und ansteckungsverdächtige Tiere.
Auch
kupierte Hunde dürfen an Leistungsveranstaltungen der VDH- MV teilnehmen. Dies
gilt bis
ein
eindeutiges Verbot ausgesprochen und veröffentlicht ist.
15. Abbruch wegen Krankheit/Verletzung
Hat
der Hund sich während der Prüfung verletzt und/oder ist in seinem
Leistungsvermögen
eingeschränkt,
hat der Leistungsrichter das Recht, auch gegen die Einsicht des Hundeführers,
die
Prüfung
für diesen Hund zu beenden.
Werden
bei Prüfungen Hunde krank gemeldet, ist wie folgt zu verfahren:
Meldet
der Hundeführer seinen Hund nach einer bereits abgelegten Disziplin krank, so
hat er einen
Tierarzt
aufzusuchen und dies attestieren zu lassen. Eintrag in die Prüfungsunterlagen: „Abbruch
durch Krankheit“ Weigert sich
der Hundeführer, den Hund dem Tierarzt vorzustellen so erhält er
den
Eintrag: z.B.: „Mangelhaft wegen Abbruch“. Ein Nachreichen des Attestes ist möglich. Legt
der
Hundeführer in diesem Fall das Attest nicht innerhalb von 4 Tagen vor, so wird
in die/das vom
Leistungsrichter
mitgenommene LU/BB-Heft ebenfalls der Eintrag z.B. „Mangelhaft wegen
Abbruch“ eingetragen. Die LU
bzw. das BB-Heft wird dem Hundeführer zurückgesandt.
Verweigert
der Hundeführer dem Leistungsrichter die Mitnahme der LU/des BB-Heftes, so wird
der
Eintrag
z. B. „Mangelhaft durch Abbruch“ sofort eingetragen. Bei der Mitnahme der Unterlagen
hat
der Hundeführer die Kosten des Rückversandes zu übernehmen.
Anmerkung: Es bleibt dabei
unberührt, dass der Leistungsrichter von sich aus abbrechen kann,
wenn
er feststellt, dass der Hund nach seinem Ermessen erkrankt oder verletzt ist.
Gleiches muss
auch
zutreffen, wenn Hunde vorgeführt werden, die wegen ihres Alters offensichtlich
aus
tierschützerischen
Gesichtspunkten nicht mehr vorgeführt werden dürfen. Eintrag z. B. „Abbruch
wegen Verletzung“ Bricht
ein Hundeführer die Prüfung ohne Genehmigung des Leistungsrichters
ab,
so ist der zuständigen Stelle des VDH-MV Mitteilung zu geben.
16. Siegerehrung, Vergabe von Ehrenpreisen
Siegerehrungen
sind getrennt nach den verschiedenen Prüfungsarten durchzuführen:
VPG
1 – 3, FH 1, FH 2, StPr 1 – 3, BH/VT- Prüfungen, VPGA 1 - 3, FPr 1 – 3, UPr 1 –
3, SPr 1 –
3.
Auf Wunsch des Veranstalters kann bei BH/VT- Prüfungen eine Reihung vorgenommen
werden,
eine
Punktbekanntgabe erfolgt nicht.
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Bei
gleicher Gesamtpunktzahl in der VPG- Stufe 1 – 3 entscheidet das Ergebnis in
der Abteilung
„C“.
Ist auch hier Punktgleichheit vorhanden, entscheidet die Punktzahl aus der
Abteilung „B“. Bei
Punktgleichheit
in allen drei Abteilungen werden gleiche Platzierungen (unabhängig von der
Prüfungsstufe)
vergeben. Wiederholer werden in der Wertung nicht berücksichtigt und in der
Platzierung
hinten angestellt. Grundsätzlich nehmen alle Prüfungsteilnehmer an der
Siegerehrung
teil.
Das Ende der Prüfung ist erst mit der Siegerehrung und der Überreichung der
Prüfungsunterlagen
gegeben.
17. Bewertung
Die
Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und
Punkten. Die Note
(Qualifikation)
und die dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen.
18. Punktetabelle
Höchstpunktzahl vorzüglich sehr gut gut befriedigend mangelhaft
5,0 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 - 0
10,0 10,0 9,5 - 9,0 8,5 - 8,0 7,5 -
7,0 6,5 - 0
15,0 15,0 - 14,5 14,0 - 13,5 13,0 -
12,0 11,5 - 10,5 10,0 - 0
20,0 20,0 - 19,5 19,0 - 18,0 17,5 -
16,0 15,5 - 14,0 13,5 - 0
30,0 30,0 - 29,0 28,5 - 27,0 26,5
-24,0 23,5 - 21,0 20,5 - 0
35,0 35,0 – 33,0 32,5 – 31,5 31,0 -
28,0 27,5 - 24,5 24,0 - 0
70,0 70,0 - 66,5 66,0 - 63,0 62,5 -
56,0 55,5 - 49,0 48,5 - 0
80,0 80,0 - 76,0 75,5 -72,0 71,5 -
64,0 63,5 - 56,0 55,5 - 0
100,0 100,0 - 96,0 95,5 - 90,0 89,5 -
80,0 79,5 - 70,0 69,5 - 0
19. Prozentrechnung
Bewertung Vergabe Entwertung
Vorzüglich = mindestens 96 %
oder bis minus 4 %
Sehr Gut = 95 bis 90 % oder
minus 5 bis 10 %
Gut = 89 bis 80 % oder minus 11 bis
20 %
Befriedigend = 79 bis 70 % oder
minus 21 bis 30 %
Mangelhaft = unter 70 % oder
minus 31 bis 100 %
Bei der Gesamtbewertung einer Abteilung sollen nur ganze Punkte
vergeben werden. Bei den
einzelnen
Übungen kann dagegen mit Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim
Endergebnis
einer
Abteilung rechnerisch keine volle Punktezahl ergeben, so wird diese, je nach
Gesamteindruck
der
Abteilung, auf- oder abgerundet.
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20. Hilfen
Zu
berücksichtigen sind die in der PO vorgegebenen Pflichtentwertungen.
Werden
seitens des Hundeführers dem Hund Hilfen gegeben, sind diese zu unterscheiden
und zu
entwerten.
21. Disqualifikation
Stellt
der Leistungsrichter Wesensmängel des Hundes, unsportliches Verhalten des
Hundeführers (z.
B.
Alkoholgenuss, Mitführen von Motiviergegenständen und/oder Futter), Verstöße
gegen die PO,
Verstöße
gegen die Bestimmungen des Tierschutzes oder Verstöße gegen die guten Sitten
fest, ist
das
Team für den weiteren Prüfungsverlauf zu disqualifizieren.
Bei Disqualifikationen werden alle bis dahin vergebenen Punkte
(auch die Punkte der
anderen Abteilungen) aberkannt. In den Leistungsunterlagen sind
weder Noten
(Qualifikationen) noch Punkte einzutragen.
Steht
der Hund nicht in der Hand des Hundeführers (z.B. Seiten-/Rückentransport; der
Hund verlässt
während
der Prüfung den Hundeführer oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges
Rufen nicht
zurück,
der Hund lässt nicht ab; der Hund fasst den Helfer absichtlich an anderen
Stellen als am
Schutzarm)
ist das Team ebenfalls für den weiteren Prüfungsverlauf zu disqualifizieren.
Bei einer vom LR ausgesprochenen Disqualifikation ist ein weiteres
Vorführen in anderen
Abteilungen nicht zugelassen.
Verhalten für Disqualifikationen
- Unsportliches Verhalten des Hundeführers,
z. B.
-Mitführen von Motivationsgegenständen und/
oder Futter
- Verstoß gegen die PO, Tierschutz oder guten
Sitten
- Betrugsabsicht mit dem Halsband
(z. B. verdeckte Stacheln, Gummiband usw.)
dies gilt auf dem gesamten Wettkampfgelände
Nichtbestehen der Unbefangenheitsprobe
-Hund verlässt während der Vorführung den Hundeführer oder
Vorführplatz und kommt
auf 3-maliges Hörzeichen nicht zurück
-steht beim Seitentransport nicht in der Hand des HF
-Hund fasst den Helfer absichtlich an anderen Stellen als dem
Schutzarm
22. Auswertung
Eine
Prüfung gilt als „bestanden“, wenn der Hund in jeder Abteilung einer
Prüfungsstufe mindestens
70
% der möglichen Punkte erreicht hat.
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Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 100 – 96 95 – 90 89 –
80 79 – 70 69 – 0
300 Punkte 300 – 286 285 – 270
269 – 240 239 – 210 209 – 0
200 Punkte (VPG A) 200 - 192
191 – 180 179 – 160 159 – 140 139 – 0
23. Leistungsheft
Das
Leistungsheft ist für jeden teilnehmenden Hund erforderlich. Die Ausstellung
des Leistungsheftes
erfolgt
nach den Vorschriften der für den Hundeführer zuständigen Organisation. Es muss
sichergestellt
sein, dass für den jeweiligen Hund je VDH-MV nur ein Leistungsheft ausgestellt
wird.
Die
Verantwortung hierfür übernimmt der ausstellende Verein/Verband. Das
Prüfungsergebnis ist in
jedem
Fall in das Leistungsheft einzutragen, vom Leistungsrichter und, sofern
vorgesehen, ebenfalls
vom
PL zu kontrollieren und zu unterschreiben.
24. Haftpflicht
Der
Eigentümer eines Hundes hat für alle Personen- und Sachschäden aufzukommen, die
durch seinen
Hund
verursacht werden. Er muss daher als Hundehalter gegen die Folgen versichert
sein. Für etwaige
Unfälle
während der gesamten Prüfungsveranstaltung haftet der Hundeführer für sich und
seinen
Hund.
Die vom Leistungsrichter bzw. vom Veranstalter gegebenen Anweisungen werden vom
Hundeführer
freiwillig angenommen und auf eigene Gefahr ausgeführt.
25. Impfungen
Der
Nachweis von behördlich angeordneten Schutzimpfungen (Impfzeugnis) sind dem zuständigen
Leistungsrichter
bzw. PL vor Prüfungsbeginn auf Verlangen vorzulegen.
26. Prüfungsaufsicht
Die VDH-MV können Prüfungsaufsichten durchführen. Eine von dem VDH- MV beauftragte
fachkundige Person kontrolliert
nach den Bestimmungen der PO die ordnungsgemäße Durchführung
der
Prüfung.
27. Disziplinarrecht
Der
Veranstaltungsleiter ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im
gesamten
Veranstaltungsgelände
verantwortlich.
Der
Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit,
die
Veranstaltung
zu unterbrechen oder zu beenden. Verstöße des Hundeführers gegen diese
Rahmenbestimmungen,
gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes
und gegen die guten
Sitten
führen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Leistungsrichter hat in
diesen
Fällen
an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort
wird von
den
Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über eine
Disziplinarstrafe
führen
kann.
Ausschlüsse
müssen in den satzungsgemäßen Gremien der Vereine/Verbände beschlossen werden.
Der
VDH-Geschäftsstelle ist auf jeden Fall Mitteilung zu machen. Ein Ausschluss
einer Person aus
dem
Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen publiziert werden.
Das
Urteil des Leistungsrichters ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil
kann die
Verweisung
vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
In
begründeten
Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße
des
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Leistungsrichters
beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher
Form
beim zuständigen Verband/Verein einzureichen.
Sie
kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem
Beschwerdeführer,
dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben
sein.
Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.
Aus der
Anerkennung
einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des
Leistungsrichter-Urteils
ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.
28. Sonderbestimmungen
Die
VDH-MV sind berechtigt die allgemeinen Bestimmungen für ihren Bereich zu
erweitern, z.B.:
Zulassungs-,
Veterinär- Tierschutz-, Sanitätsbestimmungen, oder auf Grund der Gesetzeslage
im
Land.
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Die Unbefangenheitsüberprüfung
Die
Unbefangenheit des Hundes ist während des gesamten Prüfungsverlaufes (incl.
Siegerehrung)
zu
beobachten. Fällt ein Hund im Laufe einer Veranstaltung wegen Mängel in der
Unbefangenheit
aus,
so ist auch dann die Unbefangenheit nicht gegeben, wenn die vorangegangene
Prüfungsteile
positiv
verlaufen sind. Fällt ein Hund in der Unbefangenheit aus, so ist der Grund in
die jeweiligen
Prüfungsunterlagen
einzutragen. Der Hund ist zu disqualifizieren.
1. Grundsätze
a)
Die Unbefangenheitsprobe hat vor Beginn
einer jeden Prüfung stattzufinden.
b)
Der Überprüfung ist an einem neutralen
Ort durchzuführen. Der Ort sollte so
gewählt sein,
dass
keine zu enge Verbindung zum Übungsplatz oder zum Fährtengelände besteht.
c)
Alle Hunde sind einzeln vorzuführen.
d)
Der Zeitpunkt ist so zu wählen, dass die Hunde nicht unmittelbar danach zum
Fährtenansatz
oder
direkt zum Prüfungseinsatz zu führen sind.
e)
Die Hunde sind angeleint (kurze Führleine - ohne Fährtengeschirr) zu führen.
Die Leine
muss
lose gehalten werden. Hörzeichen sind nicht zu geben.
Folgende Regeln sind bei der Überprüfung zu beachten:
-
Eine schematische Überprüfung der Unbefangenheit darf nicht erfolgen,
-
es bleibt dem Leistungsrichter überlassen, wie er den Ablauf gestaltet, wobei
extreme
Abweichungen
zwischen den Leistungsrichtern nicht gegeben sein sollen,
-
je unvoreingenommener der Leistungsrichter an die Abnahme der
Unbefangenheitsprobe
geht,
desto reibungsloser und sicherer wird diese Probe ablaufen,
-
die Überprüfung der Unbefangenheit hat unter normalen Umwelteinflüssen zu
erfolgen,
-
der zu prüfende Hund ist nicht herauszufordern, da sonst eine Reaktion
natürlich ist,
insbesondere
sind besondere Reizeinflüsse zu unterlassen,
-
die Identitätskontrolle (z.B. Tätowiernummer, Chip- Nummer)
ist zwingender
BESTANDTEIL der
Unbefangenheitsprobe,
-
die Überprüfung der Unbefangenheitsprobe erfolgt nicht nur zu Beginn der
Prüfung, sondern
ebenfalls
im gesamten Prüfungsablauf.
Stellt
der Leistungsrichter Wesensmängel fest, so prüft er genau (z.B. bei der
Schussabgabe).
Wiederholungen
sind zu diesem Zweck erlaubt, ein Anfassen des Hundes durch den
Leistungsrichter
ist nicht erlaubt.
2. Durchführung der Identitätskontrolle
Die
Identitätskontrolle ist zwingender Bestandteil der Unbefangenheitsprobe. Dies kann
dadurch
geschehen,
dass die Tätowiernummer oder unter Zuhilfenahme eines Chip-Lesegerätes die
Chip-
Nummer
des Hundes kontrolliert wird. Hunde ohne Ahnentafel und Tätowiernummer müssen
zwingend
einen Chip tragen. Die Leistungsrichter haben in den Prüfungsunterlagen zu
bestätigen,
dass
diese Kontrolle durchgeführt wurde.
Sollten
Tätowierzeichen nicht deutlich erkennbar sein, so sind auf alle Fälle die
erkennbaren
Zeichen
einzutragen. Die Tätowiernummer muss mit der vom Hundeführer vorzulegenden
Ahnentafel
übereinstimmen. Bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. Unlesbarkeit der
Nummer) ist
in
den Prüfungsunterlagen ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.
Sollten
Chip-Nummern durch das zur Verfügung stehende Lesegerät nicht erkannt werden,
ist ein
entsprechender
Vermerk in die Prüfungsunterlagen aufzunehmen. Der Hund darf vorgeführt
werden,
wenn glaubhaft gemacht werden kann (z. B. entsprechender Vermerk in LU oder
Impfpass),
dass der Hund ordnungsgemäß im Inland gechippt wurde.
Hundeführer,
die ihren Hund im Ausland haben chippen lassen, bzw. einen im Ausland
gechippten
Hund
erworben haben, müssen dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Lesegerät
ggfs. zur
Verfügung
steht.
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Hunde,
deren Identität nicht eindeutig feststellbar ist, dürfen an keiner
Leistungsveranstaltung
teilnehmen.
3. Ergebnis der Unbefangenheitsüberprüfung
Positive Darstellung = Bestanden:
-
Hund ist selbstsicher,
-
Hund ist ruhig, sicher und aufmerksam,
-
Hund ist lebhaft und aufmerksam,
-
Hund ist unbefangen und gutartig.
Grenzfälle = Besonders weiter zu beobachten
-
Hund ist unstet, aber nicht aggressiv, im Verlauf der Prüfung jedoch unbefangen,
-
Leicht überreizt, wird während der Vorführung jedoch ruhiger.
Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können:
-
Unsichere und schreckhafte Hunde, weichen der Person aus,
-
Nervöse, aggressive, warnende Hunde, Angstbeißer,
-
Aggressive, bissige Hunde.
4. Eintragungen
Fällt
ein Hund so auf, dass er aus der Prüfung genommen wird sind folgende
Eintragungen zu
machen:
„Disqualifikation wegen
fehlender Unbefangenheit“
Alle
bisher erreichten Punktzahlen sind zu streichen
Punkte werden auch dann nicht vergeben, wenn bereits welche
bekannt geben wurden.
5. Sperren
Fällt
ein Hund wegen „Wesensmängel“ aus, so wird er von der Prüfung ausgeschlossen.
Über
etwaige Folgen und Entscheidungen entscheiden die VDH-MV in eigener Zuständigkeit.
Hunde, die sich nicht schussgleichgültig zeigen:
Zunächst
gilt festzustellen, dass Hunde, die schussaggressiv sind, nicht darunter
fallen. Das
aggressive Verhalten fällt in
die Beurteilung der Unbefangenheit.
Zeigt
sich ein Hund nicht schussgleichgültig, so scheidet er sofort von der Prüfung
aus. Keine
Vergabe von Punkten.
Was
versteht man unter nicht schussgleichgültig ?
Beispiele:
- Der Hund steht auf, zeigt sich verängstigt und läuft weg,
-
läuft bei gleichem Verhalten zum Hundeführer,
-
zeigt panische Angst und versucht den Platz zu verlassen oder verlässt diesen,
-
zeigt panische Angst und irrt umher.
Bei
der Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob ein Ausbildungsfehler vorliegt oder
das Aufstehen
etc.
nicht im Zusammenhang mit dem Schuss etc. zusammenhängt.
In
den Zweifelsfällen ist der Leistungsrichter verpflichtet, die
Schussgleichgültigkeit in der Art
festzustellen,
dass er den Hundeführer auffordert den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von
ca.
15
Schritten werden durch den Leistungsrichter nochmals Schüsse abgegeben, wobei
der Hund an
durchhängender
Leine zu stehen hat.
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BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST und
SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
Alle
Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten
der
Beteiligten
sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist für die
Begleithundprüfung
nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten
bindend
und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Zur
Vorführung in den Sparten FH, VPG, Agility, Obedience und Turnierhundsport ist
der
Nachweis
der BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind ausschließlich
Leistungsrichter
aus den Bereichen VPG, Agility, Obedience und Turnierhundsport, die auf einer
Richterliste
eines VDH- Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in dem
entsprechenden
Leistungsnachweis
zu vermerken.
BH-Prüfungen
werden nur anerkannt, wenn sie in einem des VDH (VDH-Fachausschuss
VPG/Agility/Obedience,
Turnierhundsport) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
Die
Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind
den
Mitgliedern
öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende
VDHMitgliedsverband
Terminschutz
erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese
Rahmenbestimmungen
gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen
sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung
analog
den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer Termin geschützten
Veranstaltung
des
Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder
die, die den
behördlichen
Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer,
die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden
Nachweis
der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem
amtierenden
Leistungsrichter
zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie
mit
ihrem
Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen
sind Hunde aller Rassen und Größen. Das
Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um
eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Teilnehmer an den
Start
gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen
Leistungsrichter variiert
von
12 bis zu 18 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden
Abteilungen, die die
Anzahl
36 nicht überschreiten
darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen
Sachkundeprüfung
zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2
Abteilungen.)
Halsbandpflicht/Mitführen der Leine
Aus
versicherungsrechtlichen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten
Prüfungsablaufes eine
Führleine mitzuführen, dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein
Halsband
zu tragen hat. Nicht zwingend ist ein Kettenhalsband. Das Halsband darf allerdings
nicht
mit
Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umgelegt
sein. So
genannte
„Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. In der BH/VT- Prüfung ist ein
Brustgeschirr
zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.
Die
Beschaffenheit des Halsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte
von der
handelsüblichen
Ausführung nicht abweichen. Bei aufkommendem Verdacht der Manipulation kann
der
Leistungsrichter einen Halsbandwechsel fordern. Dieses
hat jedoch vor dem Beginn der
jeweiligen
Abteilung zu erfolgen. Bei Verdacht einer Betrugsabsicht (verdeckte Stacheln o.
ä.) muss
der
Leistungsrichter den Teilnehmer von der weiteren Prüfung ausschließen. In
solchen Fällen ist
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ein
entsprechender Bericht zu fertigen und der zuständigen Stelle des jeweiligen
VDH-MV zur
weiteren
Veranlassung zu übersenden.
Eintragung: „Disqualifikation wegen
Unsportlichkeit“
Soweit
die Leine vom Halsband gelöst wird, ist sie umzuhängen (Schloss auf der dem
Hund
abgewandten
Seite) oder nicht sichtbar mitzuführen.
Unbefangenheitsprobe
Vor
der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsüberprüfung
zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer
und/oder Chip-
Nummer
erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung
in einer
Prüfung.
Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung.
Hunde,
die
bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren
Prüfungsverlauf
auszuschließen.
Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im
Laufe
der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung
ausschließen
und im Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest
nicht
bestanden“ – eintragen. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei
der BH/VTPrüfung
nicht
statt.
Bewertung
Hunde,
die im Teil A („Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die
erforderlichen 70 %
der
Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“)
mitgenommen.
Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein
Werturteil
„Bestanden“
oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden,
wenn
im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom
Leistungsrichter
als
ausreichend erachtet wurden. Dem Leistungsrichter ist es jedoch gestattet, auf
Wunsch des
Veranstalters,
zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.
Das
zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-,
Schau-, Kör- oder
Ausstellungsordnung
eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im
Wiederholungsfalle
an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg
der
Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.
A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede
Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
linken Seite
gerade,
ruhig und aufmerksam neben seinem Hundeführer mit dem rechten Schulterblatt in
Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt.
In der
Grundstellung
steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht
erlaubt.
Die
Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der
folgenden
Übung
verwendet werden. Körperhilfen des Hundeführers sind nicht gestattet, werden
sie
angewandt,
erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist
nicht
gestattet.
Kann ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht
korrekt
ausführen,
so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter mitzuteilen. Lässt
eine
Behinderung
des Hundeführers das Führen des Hundes an der linken Seite des Hundeführers
nicht
zu,
so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
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Der
Leistungsrichter gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie
Wendungen,
Halt,
Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Leistungsrichters ausgeführt.
Es ist
jedoch
dem Hundeführer gestattet, diese Anweisungen vom Leistungsrichter zu erfragen.
Das
Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine
neue
Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher
Zeitabstand (ca. 3
Sekunden)
einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“
Von
der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband
oder
Brustgeschirr
angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen.
Das
Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu
Beginn der Übung hat der Hundeführer mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt
geradeaus zu gehen,
ohne
zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den
langsamen
Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind
dann
mindestens
eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem
Schulterblatt
in Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers zu bleiben; er darf nicht vor,
nach
oder
seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer als Linkskehrtwendung zu
zeigen.
Nur
beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem Hundeführer das Hörzeichen „Fuß“
gestattet.
Bleibt der Hundeführer stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des
Hundeführers
zu setzen. Der Hundeführer darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und
insbesondere
nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist
während des
Führens
in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des
Leistungsrichters
geht
der Hundeführer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen.
Der
Hundeführer
hat in der Gruppe mindestens einmal in der Nähe einer Person zu halten. Die
Gruppe
hat
sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des
Hundeführers
bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das
Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der
Leinenführigkeit und in der
Freifolge
zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B.
in Form
einer
8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der
Nähe einer
Person
anzuhalten. Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu
verlangen. Das
Loben
des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden
Grundstellung
erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die
Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss vom
Hundeführer aber
jeweils
als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den
Hundeführer
herumgehen,
oder die Kehrtwendung mit dem Hundeführer als Links-Wendung (Hund bleibt an der
linken Seite des
Hundeführers) zeigen. Innerhalb einer Prüfung ist nur
eine der beiden
Varianten möglich.
2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“
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Auf
Anordnung des Leistungsrichters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint.
Der
Hundeführer
hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils
in die
vom
Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort
wieder in die
Personengruppe,
um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der
Hundeführer
kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
Festlegungen zu
Übung
1.
3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen: „Sitz“
Von
der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden
Hund
geradeaus.
Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst. ein, gibt, das Hz
Sitz und
entfernt
sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung
des
Leistungsrichters
geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite
Grundstellung
ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden
hierfür 5
Punkte
entwertet.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen: „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von
der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
geradeaus.
Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das Hz
Platz. und
entfernt
sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt
still stehen. Auf
Anweisung
des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund heran. Freudig und in
schneller
Gangart
hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihn zu
setzen. Auf das
Hörzeichen
"Fuß" hat sich der Hund neben seinen Hundeführer zu setzen.
Bleibt
der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden
hierfür 5
Punkte
entwertet.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen: „Fuß“, „Platz“, „Sitz“
Zu
Beginn der Abteilung „B“ eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen
vorher abgeleinten
Hund
mit dem Hörzeichen „Platz“ an einem vom der Leistungsrichter
angewiesenen Platz aus
gerader
Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei
ihm zu
lassen.
Nun geht der Hundeführer, ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes
wenigstens
30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm
ruhig
stehen.
Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere
Hund
die
Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des
Leistungsrichters geht der Hundeführer zu seinem
Hund
und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach
Anweisung
des
Leistungsrichters auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell und gerade in die
Grundstellung aufsetzen.
Unruhiges
Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des
Hundes
bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend
entwertet.
Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine
Teilbewertung.
Entfernt
sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3
Meter
vom
Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Verlässt der Hund nach
Abschluss der Übung
2
den Ablageplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem Hundeführer
beim Abholen
entgegen,
erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.
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B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die
nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
Umfeld
innerhalb
von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem PL fest,
wo und
wie
die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze)
durchgeführt werden.
Der
öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.
Die
Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen
Zeitaufwand.
Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler
Hunde
beeinträchtigt
werden.
Punkte
werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen
dieser
Prüfungsabteilung
ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden
Hund
maßgeblich.
Die
nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den
Leistungsrichter
individuell
auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Leistungsrichter ist
berechtigt,
bei
Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf
Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten
Hund einen
angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in
angemessener
Entfernung.
Der
Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit
der Schulter in
Kniehöhe
des Hundeführers - willig folgen.
Dem
Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu
verhalten.
Auf
seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten
(Auftragsperson)
geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
Hundeführer
und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6
Personen,
in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der
Hund hat
auf
Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich
während der
kurzen
Unterhaltung ruhig zu verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der
angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst
von hinten
von
einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand
wendet der
Radfahrer
und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen
gegeben.
Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer
und
vorbeifahrendem
Radfahrer befindet.
Der
angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der
Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei
wird eines
der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
Hundeführer
und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird
herunter
gedreht
und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung
des
V VVD DDH HH
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Hundeführers
zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber
Autos
und
allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der
Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei
Jogger
überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt,
kommen
erneut
Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die
Geschwindigkeit
herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden
bzw.
entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der
Hundeführer
seinen
Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt
der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer
überholen und
ihnen
wieder entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim
Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der
Hund
neutral
zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den
Hund bei
der
Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein
gelassenen Hundes, Verhalten
gegenüber Tieren
Auf
Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den
Gehweg
einer
mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung
des
Leistungsrichters
und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der
Hundeführer
begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der
Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während
der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem
angeleinten
Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund
vorbei.
Der
alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu
verhalten. Den
vorbei
geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes
Zerren an
der
Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der
Hund wieder
abgeholt.
Anmerkung
Es
bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen
mit jedem
Hund
an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur
einige Übungen
absolvieren
lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
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IPO ZTP (Zuchttauglichkeitsprüfung )
Gebrauchshundeprüfung IPO ZTP gliedert sich in:
Abteilung
A 100 Punkte
Abteilung
B 100 Punkte
Abteilung
C 100 Punkt
Gesamt:
300 Punkte
IPO ZTP Abteilung „A“
Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca.
90°), 2 dem HF gehörende
Gegenstände, mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 min.
Halten
der Fährte : 79 Punkte
Gegenstände
(10 + 11) 21 Punkte
Gesamt
100 Punkte
Wenn
der Hunde keine Gegenstände gefunden hat, kann die
Bewertung maximal befriedigend sein.
Zulassungsbestimmungen
Zur
Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens
18 Monate
alt
ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.
Allgemeine
Bestimmungen:
Der
LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmen unter Anpassung an das vorhandene
Fährtengelände
den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt werden. Es darf
nicht
sein, dass z. B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und Gegenstände in der
gleichen
Entfernung
bzw. in gleichen Abständen liegen. Die Abgangstelle der Fährte muss durch ein
Schild
gut
gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangstelle in den
Boden gesteckt
wird.
Die
Reihenfolge der Teilnehmer wird im Beisein des LR ausgelost.
Der
HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder
Fährtenverantwortlichen die
Gegenstände
zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte
Gegenstände
verwendet werden. Der HF (= Fährtenleger) verweilt kurz am Ansatz und geht dann
mit
normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Winkel werden ebenfalls in
normaler
Gangart
gebildet. Der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem
1.oder 2.
Schenkel,
der zweite Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Gegenstände müssen aus
der
Bewegung
auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss
der
Fährtenleger
noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Innerhalb einer Fährte
müssen
unterschiedliche
Gegenstände verwendet werden. (Material: z. B. Leder, Textilien, Holz). Die
Gegenstände
müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 - 3 cm, eine Dicke von 0,5 -
1 cm
aufweisen,
und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Während des
Legens
der Fährte muss sich der Hund außer Sicht aufhalten.
Der
LR, und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem
Bereich
aufhalten,
in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat zu suchen.
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a)
Ein Hörzeichen für :“Suchen“
Das
HZ für „Suchen“ ist bei Fährtenbeginn und nach dem ersten Gegenstand erlaubt.
b)
Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei
suchen oder an 10
m
langer Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder
zwischen den
Vorder-
und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug
eingestellten,
Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind
Brustgeschirr
oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein.
Nach
Aufruf meldet sich der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an,
ob sein
Hund
die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens
und der
gesamten Fährte ist jeglicher
Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam
und
ruhig zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv,
ruhig und
mit
tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase und in
gleichmäßigem
Tempo
intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung
am Ende
der
Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die
Fährtenleine
darf,
wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
Der
Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Nach dem Winkel muss der Hund im
gleichen
Tempo
weitersuchen.
Sobald
der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF
sofort
aufnehmen
oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen
oder
auch
zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind
fehlerhaft.
Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat
der Hund den
Gegenstand
verwiesen oder aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu
seinem
Hund. Durch hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat.
Hierauf
nimmt
der HF die Fährtenleine wieder auf und setzt mit seinem Hund die Fährte fort.
Nach
Beendigung
der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen.
c)
Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte
intensiv,
gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives
Suchverhalten
zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft.
Faseln, hohe
Nase,
Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder
verbale Hilfen
im
Bereich des Fährtenverlaufs oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen
oder
fehlerhaftes
Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der HF
die
Fährte
um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt
der Hund die
Fährte
und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu
folgen.
Wird
diese Richteranweisung nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen.
Ist
innerhalb von 15 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangstelle das Ende der
Fährte nicht
erreicht,
wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte
Leistung wird
bewertet.
Zeigt
ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen“
und
„Verweisen“ der Gegenstände so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die
Gegenstände, die
der
Meldung entsprechen.
Fehlverweisen
fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein.
Für
nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.
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Die
Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach
Länge und
Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und
Punkten.
Sucht
der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann die
Fährte auch
dann
abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.
IPO ZTP Abteilung „ B“
Übung
1 : Leinenführigkeit 25 Punkte
Übung
2 : Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
Übung
3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 20 Punkte
Übung
4 : Bringen auf ebener Erde 20 Punkte
Übung
5 : Sprung über eine Hürde 10 Punkte
Übung
6 : Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt
100 Punkte
Allgemeine
Bestimmungen:
Der
LR gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,
Anhalten,
Wechseln
der Gangart usw. werden ohne Anweisung ausgeführt.
Die
HZ sind im Leitfaden verankert. HZ sind normal gesprochene, kurze, aus einem
Wort
bestehende
Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit
immer
gleich
sein. Führt ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen
Übungsteil nicht
aus,
so ist die jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.
Beim
Abrufen kann anstelle des HZ für „Herankommen“ auch der Name des Hundes
verwendet
werden.
Der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen HZ gelten
als Doppelhörzeichen.
In
der Grundstellung sitzt der Hund eng und gerade an der linken Seite des HF,
sodass die Schulter
des
Hundes mit dem Knie des HF abschließt. Jede Übung beginnt und endet mit der
Grundstellung.
Das
Einnehmen der Grundstellung am Anfang der Übung ist nur einmal erlaubt. Ein
kurzes Lob ist
nur
nach jeder beendeten Übung und nur in Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF
eine neue
Grundstellung
einnehmen. Jedenfalls muss zwischen Lob und Neubeginn ein deutlicher
Zeitabstand
(ca.
3 sec.) eingehalten werden.
Aus
der Grundstellung heraus erfolgt die so genannte Entwicklung. Der HF muss sie
mindestens
10,
jedoch höchstens 15 Schritte zeigen, bevor das HZ zur Ausführung der Übung
gegeben wird.
Zwischen
den Übungsteilen „Vorsitzen“ und „Abschluss“ sowie beim Herantreten an den
absitzenden,
stehenden, abliegenden Hund, sind vor der Abgabe eines weiteren HZ deutliche
Pausen
einzuhalten
(ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der HF von vorne oder von hinten an seinen
Hund
herantreten.
Die
Freifolge ist auch auf den eventuell notwendigen Wegen zwischen den Übungen zu
zeigen.
Auch
beim Holen des Bringholzes muss der Hund mitgeführt werden. Ein Auflockern oder
Spielen
ist
nicht erlaubt.
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Die
Kehrtwendung ist vom HF nach links auszuführen. Der Hund kann bei der
Kehrtwendung
entweder
hinter dem HF herumkommen oder vorne zurückgehen, die Ausführung muss innerhalb
einer
Prüfung gleich sein.
Nach
dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum als auch von vorne in die
Grundstellung
gehen.
Die
starre Hürde hat eine Höhe von 80 cm und eine Breite von 150 cm. Alle Hunde
eines
Wettbewerbes müssen
die gleichen Hindernisse überspringen.
Bei
den Bringübungen sind nur Bringhölzer erlaubt (Gewicht 650 Gramm). Die vom
Veranstalter
bereitgestellten
Bringhölzer müssen von allen Teilnehmern verwendet werden. Bei allen
Bringübungen
darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in den Fang gegeben werden.
Sollte
der HF eine Übung vergessen, wird der HF durch den LR, ohne Punkteabzug,
aufgefordert
die
fehlende Übung zu zeigen. Es erfolgt kein Punktabzug.
Für
die Grundstellung ist ein HZ für „absitzen“ erlaubt.
1. Leinenführigkeit 25 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fussgehen“
b)
Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum PR, geht in
Grundstellung
und
stellt sich vor. Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für
"fussgehen“
aufmerksam,
freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des
HF
bleiben.
Die Leine darf nicht gespannt sein. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem
Hund 50
Schritte
ohne anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15
Schritten muss
der
HF den Laufschritt und den langsamen Schritt zeigen (jeweils mindestens 10
Schritte). Der
Übergang
vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt
werden.
Die
verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit
unterscheiden.
Während
der HF mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber 6 mm ) im
Zeitabstand
von 5 Sekunden in einer Entfernung von mindestens 15 Schritte zum Hund
abzugeben.
Der
Hund muss sich schussgleichgültig verhalten. In der normalen Gangart sind dann
mindestens
zwei
Rechts-, ein Links- und zwei Kehrtwendung auszuführen. sowie ein Anhalten nach
der zweiten
Kehrtwendung
auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer nach links (180 Grad auf der
Stelle
drehend) zu zeigen. (Vorführschema ist zu beachten)Dabei sind zwei Varianten
möglich:
-
Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.
-
Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.
Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.
Das
Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze
nach der
zweiten
Kehrtwendung zu zeigen.
Im
normalen Schritt ist dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
auszuführen. Das
Anhalten
ist mindestens einmal zu zeigen.
Der
HF geht mit seinem Hund auf Anweisung des R in eine sich bewegende Gruppe von
mindestens
vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund einmal in der Gruppe anhalten. Der
HF
mit
seinem Hund verlässt die Gruppe, nimmt Grundstellung ein und leint seinen Hund
ab.
c)
Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, zusätzliche HZ,
Körperhilfen,
Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
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2. Sitz aus der Bewegung 15 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen“, „Absitzen“
b)
Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden
Hund geradeaus.
Nach
10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Absitzen“ sofort und in
Laufrichtung
absetzen,
ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach
weiteren
15
Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf
Anweisung des LR
geht
der HF zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite.
c)
Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und
unaufmerksames
Sitzen
entwerten entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder steht,
werden 10
Punkte
abgezogen.
3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen 20 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: „Fussgehen“, „Ablegen“, „Herankommen“, „in Grundstellung
gehen“
b)
Ausführung: Aus gerader Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden
Hund geradeaus.
Nach
10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für „Ablegen“ sofort und in
Laufrichtung
ablegen,
ohne dass der HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF
geht noch
etwa
30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
Auf Anweisung
des
LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für „Herankommen“ oder dem Namen des
Hundes zu
sich.
Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und gerade
vor den
HF
setzen. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und
gerade links
neben
seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen.
c)
Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen,
langsames
Hereinkommen
bzw. langsamer werden beim Herankommen, Grätschstellung des HF, Fehler beim
Vorsitzen
und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder steht der Hund nach dem
HZ für
„Ablegen“
werden 13 Punkte abgezogen.
4. Bringen auf ebener Erde 20 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: „Bringen“, „Abgeben“, „in Grundstellung gehen“
b)
Ausführung: Aus gerader Grundstellung wirft der HF ein Bringholz (Gewicht 650
Gramm) etwa
10
Schritte weit weg. Das HZ für „Bringen“ darf erst gegeben werden, wenn das
Bringholz ruhig
liegt.
Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss auf das HZ für „Bringen“
schnell
und
direkt zum Bringholz laufen, es sofort aufnehmen und seinem
HF schnell und direkt bringen.
Der
Hund muss sich dicht und gerade vor seinen HF setzen und das Bringholz so lange
ruhig im
Fang
halten, bis ihm der HF nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem HZ
für
„Abgeben“
abnimmt.
Das
Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der
rechten
Körperseite
gehalten werden. Auf das HZ für „in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund
schnell
und
gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der
HF darf
während
der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c)
Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim
Aufnehmen,
langsames
Zurückkommen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem
Bringholz,
Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten
entsprechend.
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Zu
kurzes Werfen des Bringholzes und Hilfen des HF ohne Veränderung des Standortes
entwerten
ebenfalls.
Verlässt der HF seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung
mit
„Mangelhaft“
bewertet. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
5. Springen über eine Hürde (80 cm) 10 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "springen“, "herankommen“,“ in Grundstellung
gehen“
b)
Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Meter vor der Hürde
Grundstellung
ein.
Der HF geht auf die andere Seite der Hürde und nimmt in einem Abstand von
mindestens 5
Meter
Aufstellung. Der Hund muss auf das HZ für "springen“ im Freisprung über
die Hürde
springen,
und auf das HZ für „herankommen“ sofort sich dicht und gerade vor seinen HF
setzen.
Auf
das HZ für "in Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und gerade
links neben seinen
HF
mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Am Ende der Übung wird der Hund
angeleint.
c)
Bewertung: Fehler in der Grundstellung, zögerndes Springen, Fehler beim
Vorsitzen und
Abschluss,
HF-Hilfen entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen
bis
zu
2 Punkte, für Aufsetzen bis zu 4 Punkte entwertet werden. Springt der Hund
nicht, ist die Übung
mit
„0 Punkten“ zu bewerten.
6. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "ablegen“, "aufsetzen“
b)
Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes begibt sich der HF
mit seinem
Hund
zu einem vom LR angewiesenen Platz und leint seinen Hund in der Grundstellung
ab. Dann
legt
der HF seinen Hund mit dem HZ für "ablegen“ ab, und zwar ohne die
Führleine oder
irgendeinen
Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb
des
Prüfungsgeländes
wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem
Rücken
zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne
Einwirkung
des HF ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 5 zeigt. Auf
Anweisung
des LR geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Der
Hund
muss
sich nach Anweisung des LR auf das HZ für „aufsetzen“ schnell und gerade in die
Grundstellung
aufsetzen
Der
Hund wird angeleint.
c)
Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges
Liegen des
Hundes
bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten
entsprechend.
Steht
oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.
Entfernt sich der
Hund
vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom
Ablageplatz,
so ist die Übung mit 0 zu bewerten.
IPO ZTP Abteilung "C"
Übung
1 : Stellen und Verbellen 15 Punkte
Übung
2 :Anmarsch und Überfall auf den HF 10/30 Punkte
Übung
3 : Angriff auf den HF und seinen Hund 40 Punkte
Übung
4 : Transport zum LR 5 Punkte
Gesamt
100 Punkte
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1. Stellen und Verbellen 15 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: „Revieren“
b)
Ausführung: Der Helfer befindet sich in ca. 20 Schritten Entfernung zum HF und
seinem Hund,
für
den Hund nicht sichtbar, in einem Versteck. Auf Anweisung des
PR leint der HF seinen Hund
ab
sendet ihn mit einem Hörzeichen für "Revieren“ und/oder Sichtzeichen mit
dem Arm, zum
Versteck.
Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der
Hund
darf
den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Der HF geht sofort auf
Anweisung des PR
zum
Hund und hält ihn am Halsband fest. Nach dem Heraustreten des Helfers, wird der
Hund
angeleint
und im Versteck die Grundstellung eingenommen.
c)
Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und
drangvollen Stellen
entwerten
entsprechend. Bei Belästigen des Helfers z.B. anstoßen, anspringen usw. müssen
bis zu 3,
bei
starkem Fassen bis zu 12 Punkte abgezogen werden. Bleibt der Hund nicht am
Helfer, erfolgt
eine
Teilbewertung im Mangelhaft. Nimmt der Hund den Helfer nicht an, wird die
Abteilung C
abgebrochen.
2. Anmarsch und Überfall auf den HF Anmarsch 10 Punkte- Überfall
30 Punkte
a)
Je ein HZ für“ Abwehren“, „ablassen“, ein HZ für „Fußgehen“
b)
Auf Anweisung des LR nimmt der Hundeführer 30 Schritt vor dem Versteck an einer
markierten
Stelle
die Grundstellung ein und leint seinen Hund ab. Die Leine ist umzuhängen oder
einzustecken.
Auf
Anweisung des LR geht der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund in
Richtung des
Helferversteckes.
Der Hund hat dicht bei Fuß zu gehen. Auf Anweisung des LR unternimmt der
Helfer
einen Angriff mit Vertreibungslauten auf Hundeführer und Hund, wenn sich der
Hundeführer
bzw.
der Hund 10 Schritt vor dem Versteck befinden. Der Hund muss sofort sicher und
energisch
den
Angriff durch festes und volles Zufassen abwehren. Hat der Hund gefasst, erhält
er vom Helfer
mit
einem Softstock 2 Stockbelastungen. Schläge auf den Bereich des Widerristes. Er
darf dabei nur
am
Schutzarm des HL angreifen.
Der
HF selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Zur Abwehr des Angriffes ist
eine Ermunterung
durch
den Hundeführer erlaubt.
Auf
Anweisung des LR stellt der Helfer den Angriff ein und bleibt ruhig stehen. Der
Hund hat
selbständig
bzw. auf das Hörzeichen “Aus” abzulassen und den Helfer zu bannen.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die
Richteranweisung für
bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem
erlaubten und zwei
zusätzlichen)
nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“
muss der HF
ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken.
Auf
Richteranweisung geht der HF sofort in normaler Gangart, auf direktem Weg zu
seinem Hund
und
nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung gehen“ in die Grundstellung.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :
Energische
Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen,
nach
dem
Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
Verlässt
der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der
Hund am
Helfer
bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.
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Verlässt
der Hund den HF während des Anmarsches, ist dieser zu Wiederholen und vom LR
mit „0
Punkten“
zu bewerten. Entfernt sich der Hund beim zweiten Versuch wieder ist eine
„Disqualifikation“
auszusprechen und die Schutzarbeit zu beenden.
3. Angriff auf den HF und seinen Hund 40 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "abwehren“, "ablassen“, „in Grundstellung
gehen“, "fussgehen“
b)
Ausführung: Der Hund wird am Halsband gehalten, darf aber dabei vom HF nicht
stimuliert
werden.
Auf Anweisung des LR geht der Helfer in normalen Schritt von HF und Hund weg.
Nach
ca.
40 Schritten dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF und seinen Hund
unter Abgabe von
Vertreibungslauten
und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Auf Anweisung des LR gibt der
HF
seinen Hund in einer Entfernung von ca. 30 Schritten mit dem HZ für „abwehren“
frei. Der
Hund
muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches und kräftiges Zufassen
abwehren. Er darf
dabei
nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF selbst darf seinen Standort nicht
verlassen. Auf
Anweisung
des LR stellt der Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund
sofort
ablassen.
Der HF kann ein HZ für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die
Richteranweisung für
bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem
erlaubten und zwei
zusätzlichen)
nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“
muss der HF
ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am
Helfer
bleiben
und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF sofort in
normaler
Gangart,
auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in
Grundstellung
gehen“
in die Grundstellung. Der HF leint seinen Hund an.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend :
Energische
Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen,
nach
dem
Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
Verlässt
der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der
Hund
am Helfer bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.
5. Transport zum LR 5 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fussgehen“
b)
Ausführung: Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum PR über eine Distanz
von etwa 10
Schritten.
Ein HZ für "fussgehen“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des
Helfers zu
gehen,
so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem HF befindet. Der Hund muss
während
des
Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer
nicht
bedrängen,
anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an und meldet die Abteilung
C
beendet.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
entsprechend:
Aufmerksames beobachten des Helfers, exaktes Fußgehen
an lockerer Leine.
IPO- Vorstufe (IPO -V)
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gliedert sich in:
Abteilung
A 100 Punkte
Abteilung
B 100 Punkte
Abteilung
C 100 Punkte
Gesamt:
300 Punkte
Allgemeines
Diese
Vorstufe zur IPO-1 Prüfung wurde von der Kommission für Gebrauchshunde der FCI
ausgearbeitet.
Diese Prüfung kann verwendet werden:
1.
als Zulassungsprüfung (CACIB- Prüfung) zur Gebrauchshundeklasse
2.
als eine Bedingung zur Zulassung zur IPO-1, wobei jede LAO selbst entscheiden
kann, ob
sie
diese Prüfung für ihren Bereich vorschreibt.
Der
IPO-V wurde in deutscher Sprache von der Kommission beraten und ausgearbeitet.
In
Zweifelsfällen,
insbesondere bei Übersetzungen in andere Sprachen ist der deutsche Text
maßgebend.
Wenn
nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des „Allgemeinen
Teiles“
der geltenden IPO 2011.
Zulassungsbestimmungen
Zulassungsbestimmungen
Zur
Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens
15 Monate
alt
ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.
Es dürfen keine
Ausnahmen gemacht werden. Eine IPO-V entspricht drei Abteilungen, so dass von
einem LR
pro Tag maximal 10
IPO-V gerichtet werden dürfen.
Unbefangenheitsprobe
Zu
Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der LR den
Hund einer
Unbefangenheitsprobe
(Wesenstest) unterziehen. Siehe geltende IPO „Unbefangenheitsprobe“.
IPO V Abteilung "A"
Eigenfährte,
ca. 200 Schritte, 2 Schenkel, 1 Winkel (ca. 90°), ein dem HF gehörender Gegenstand,
ohne
Wartezeit auszuarbeiten, Ausarbeitungszeit 10 min.
Ansatz
10 Punkte
Halten
der Fährte (29 +30) 59 Punkte
Winkel
10 Punkte
Gegenstand
21 Punkte
Gesamt
100 Punkte
(Wenn der Hund keine Gegenstände gefunden hat, kann die Bewertung
maximal befriedigend
sein.)
Allgemeine Bestimmungen:
Die
Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches
unmittelbar
links
neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.
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Der
HF (= Fährtenleger) hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder
Fährtenverantwortlichen den
Gegenstand
zu zeigen. Es darf nur ein gut vom HF verwitterter Gegenstand, mit ca. 15 cm
Länge, 3
-
5 cm Breite, ca. 1 cm Dicke und farblich dem Gelände angepasst, verwendet
werden. Der HF
(=Fährtenleger)
verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in
die angewiesene
Richtung. Der Winkel
wird ebenfalls in normaler Gangart gebildet, der Gegenstand am Ende der Fährte
abgelegt.
Der LR, und
Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich
aufhalten, in
dem das Team (HF und
Hund) das Recht hat zu suchen.
a)
Ein Hörzeichen für : "suchen“
b)
Ausführung: Der HF bereitet seinen Hund zur Fährte vor. Der Hund kann frei
suchen oder
an
10 m langer Leine. Die 10 m lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich
oder zwischen
den
Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am,
nicht auf Zug
eingestellten,
Halsband oder an der Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind
Brustgeschirr
oder Böttgergeschirr, ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf
meldet
sich
der HF mit seinem Hund in Grundstellung beim LR und gibt an, ob sein Hund den
Gegenstand
aufnimmt
oder verweist. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte
ist
jeglicher
Zwang zu unterlassen. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur
Abgangsstelle
geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer
Nase
Witterung
nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv
dem
Fährtenverlauf
folgen. Der HF folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine.
Bei
Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m einzuhalten. Die Fährtenleine
darf, wenn sie vom
HF
nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Der Hund muss den Winkel sicher
ausarbeiten.
Sobald
der Hund den Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort
aufnehmen
oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen
oder
auch
zum HF kommen. Wenn der Hund „auf nimmt“ und zum HF
kommt, soll den HF stehen
bleiben.
Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen sind fehlerhaft. Das
Verweisen
kann liegend, sitzend oder stehend erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand
verwiesen
oder
aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund.
Durch
Hochheben
des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund gefunden hat.
c)
Bewertung: Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die
Fährte
intensiv,
gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der Hund dabei ein positives
Suchverhalten
zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft.
Faseln, hohe
Nase,
Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder
verbale Hilfen
im
Bereich des Fährtenverlaufs oder am Gegenstand, fehlerhaftes Aufnehmen oder
fehlerhaftes
Verweisen
des Gegenstandes, Fehlverweisen, entwerten entsprechend. Wenn der HF die Fährte
um
mehr
als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen. Verlässt der Hund
die Fährte und
wird
dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die Richteranweisung, dem Hund zu folgen.
Wird diese
Richteranweisung
nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 10
Minuten
nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, wird
die
Fährtenarbeit
vom LR abgebrochen. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet.
Die
Bewertung der Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht
(längeres
Verweilen
am selben Platz ohne zu suchen) kann die Fährte auch dann abgebrochen werden,
wenn
sich
der Hund noch auf der Fährte befindet.
IPO V Abteilung B
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Übung
1 : Leinenführigkeit 30 Punkte
Übung
2 Freifolgen 20 Punkte
Übung
3 : Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
Übung
4 : Bringen 10 Punkte
Übung
5 : Sprung über eine Hürde 10 Punkte
Übung
6 : Ablegen unter Ablenkung 15 Punkte
Gesamt
100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Wenn
nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des
Allgemeinen
Teiles
der IPO-2003
Für
die Grundstellung ist ein HZ für „absitzen“ erlaubt.
1. Leinenführigkeit 30 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“
b)
Ausführung: Der HF begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum LR, geht in
Grundstellung
und stellt sich vor. Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für
"fuß
gehen“ aufmerksam, freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an
der linken
Seite
des HF bleiben. Die Leine darf nicht gespannt sein. Zu
Beginn der Übung geht der HF mit
seinem
Hund 30 Schritte ohne anzuhalten geradeaus, nach der Kehrtwendung sind
mindestens eine
Rechts-
und eine Linkswendung auszuführen. Während der HF mit dem Hund die erste Gerade
geht,
sind
zwei Schüsse (Kaliber 6 mm) im Zeitabstand von 5 Sekunden in einer Entfernung
von
mindestens
15 Schritte zum Hund, abzugeben. Der Hund muss sich schussgleichgültig
verhalten.
Der
HF geht mit seinem Hund auf Anweisung des LR in eine sich bewegende Gruppe von
mindestens
vier Personen. Der HF muss mit seinem Hund einmal in der Gruppe anhalten. Der HF
mit
seinem Hund verlässt die Gruppe, nimmt Grundstellung ein und leint seinen Hund
ab.
c) Bewertung:
Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, zusätzliche HZ, Körperhilfen,
Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
2.
Freifolge 20 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen
b)
Ausführung: Aus der Grundstellung muss der Hund dem HF auf das HZ für "fuß gehen“
aufmerksam,
freudig folgen, mit dem Schulterblatt immer in Kniehöhe an der linken Seite des
HF
bleiben.
Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem frei folgende
Hund 30 Schritte ohne
anzuhalten
geradeaus, nach der Kehrtwendung sind mindestens eine Rechts-, und eine
Linkswendung
auszuführen. Am Ende der Übung hält der HF an, geht in Grundstellung und leint
seinen
Hund an.
c)
Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, zurückbleiben, langsames oder
zögerndes
Absitzen,
zusätzliche HZ, Körperhilfen, Unaufmerksamkeit, und/oder Gedrücktheit des
Hundes
entwerten
entsprechend.
3.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen 15 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“,
"ablegen“, "herankommen“, "in Grundstellung gehen“
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b)
Ausführung: Aus der Grundstellung geht der HF mit seinem frei folgenden Hund
geradeaus.
Nach
10-15 Schritten muss sich der Hund auf das HZ für "ablegen“ sofort
ablegen, ohne dass der
HF
seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der HF geht noch etwa
15 Schritte
geradeaus,
bleibt stehen und dreht sich sofort zu seinem ruhig liegenden Hund um. Auf
Anweisung
des
LR ruft der HF seinen Hund mit dem HZ für "herankommen“
und/oder dem Namen des Hundes
zu
sich. Der Hund muss freudig, schnell und direkt herankommen und sich dicht und
gerade vor den
HF
setzen. Auf das HZ für "in
Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und
gerade links
neben
seinem HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der Hund wird angeleint.
c)
Bewertung: Fehler in der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges Liegen,
langsames
Hereinkommen,
Grätschstellung des HF, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten
entsprechend.
Sitzt oder steht der Hund nach dem HZ für "ablegen“
werden hierfür 7 Punkte
abgezogen.
4. Bringen 10 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "bringen“,
"abgeben“, "in Grundstellung gehen“
b)
Ausführung: In der Grundstellung wird der Hund abgeleint. Der HF wirft einen
ihm
gehörenden
Gegenstand mindestens 5 Schritte weit weg. Das HZ für "bringen“ darf erst
gegeben
werden,
wenn der Gegenstand ruhig liegt. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende
Hund muss
auf
das HZ für "bringen“ schnell und direkt zum Gegenstand laufen, ihn sofort aufnehmen und
seinem
HF schnell und direkt bringen. Der Hund muss sich dicht und gerade vor seinen
HF setzen
und
den Gegenstand so lange ruhig im Fang halten, bis ihm der HF nach einer Pause
von ca. 3 Sek.
den
Gegenstand mit dem HZ für "abgeben“ abnimmt. Auf das HZ für "in
Grundstellung gehen“
muss
sich der Hund schnell und gerade links neben seinen HF mit dem Schulterblatt
auf Kniehöhe
absetzen.
Der HF darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen. Am Ende
der
Übung
wird der Hund angeleint.
c)
Bewertung: Fehler in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim
Aufnehmen,
langsames
Zurückkommen, Fallenlassen, Spielen oder Knautschen mit dem Gegenstand,
Grätschstellung
des HF, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend. Hilfen des
HF
ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls. Verlässt der HF seinen
Standort bevor
der
Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit Mangelhaft bewertet. Bringt der Hund
nicht, ist die
Übung
mit 0 Punkten zu bewerten.
5. Springen über eine Hürde (80 cm) 10 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "springen“,
"herankommen“, „zurückspringen“, "in Grundstellung
gehen“
b)
Ausführung: Der HF nimmt mit seinem Hund mindestens 5 m. vor der Hürde
Grundstellung
ein
und leint seinen Hund ab. Der ruhig und frei neben seinem HF sitzende Hund muss
auf das HZ
für
"springen“ im
Freisprung über die Hürde springen, und auf die HZ für „herankommen“ und
„zurückspringen“
sofort im Freisprung über die Hürde zurückspringen und sich dicht und gerade
vor
seinen HF setzen. Auf das HZ für "in
Grundstellung gehen“ muss sich der Hund schnell und
gerade
links neben seinen HF mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der HF kann
beim HZ
für
„springen“ zwei Schritte mitgehen. Am Ende der Übung wird der Hund angeleint.
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c)
Bewertung: Fehler in der Grundstellung, zögerndes Springen, Fehler beim
Vorsitzen und
Abschluss,
HF-Hilfen entwerten entsprechend. Für Streifen des Hundes an der Hürde müssen
pro
Sprung
bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2 Punkte entwertet werden.
6.
Ablegen des Hundes unter Ablenkung 15 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "ablegen“,
"aufsetzen“
b)
Ausführung: Zu Beginn der Abteilung B eines anderen Hundes begibt sich der HF
mit
seinem
Hund zu einem vom LR angewiesenen Platz und leint seinen Hund in der
Grundstellung ab.
Dann
legt der HF seinen Hund mit dem HZ für "ablegen“
ab, und zwar ohne die Führleine oder
irgendeinen
Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF, ohne sich umzusehen, innerhalb
des
Prüfungsgeländes
wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem
Rücken
zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HF ruhig liegen, während
der
andere Hund die Übungen 1
bis 3 zeigt. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund und
stellt
sich an dessen rechte Seite. Der Hund muss sich nach Anweisung des LR auf das
HZ für
"aufsetzen“ schnell
und gerade in die Grundstellung aufsetzen. Der Hund wird angeleint.
c)
Bewertung: Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges
Liegen
des
Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten
entsprechend.
Steht
oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.
Entfernt sich der
Hund
vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom
Ablageplatz,
so ist die Übung mit 0 zu bewerten.
IPO V Abteilung "C"
Übung
1 : Stellen und Verbellen 15 Punkte
Übung
2 : Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 30 Punkte
Übung
3 : Angriff auf den HF und seinen Hund 50 Punkte
Übung
4 : Transport zum LR 5 Punkte
Gesamt
100 Punkte
Allgemeine Bestimmungen:
Wenn
nicht ausdrücklich anders angeführt, gelten sinngemäß die Bestimmungen des
Allgemeinen
Teiles
der IPO-2003
Es
erfolgt keine TSB- Bewertung. Der Helfer verwendet einen Softstock zur
Bedrohung des
Hundes,
ohne jedoch zuzuschlagen.
Das
HZ für das "Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal
erlaubt. Bewertung für das
"Ablassen"
siehe untenstehende Tabelle.
Zögerndes
Ablassen
Erstes Zusatz-
HZ mit
sofortigem
Ablassen
Erstes Zusatz-
HZ mit
zögerndem
Ablassen
Zweites
Zusatz- HZ
mit sofortigem
Ablassen
Zweites
Zusatz- HZ
mit zögerndem
Ablassen
Kein Ablassen
nach 2.
Zusatz- HZ
bzw. weitere
Einwirkungen
0,5 – 3,0 3,0 3,5 –
6,0 6,0 6,5 – 9,0 Disqualifikation
1. Stellen und Verbellen 15 Punkte
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a)
Je ein Hörzeichen für: „Revieren“
b)
Ausführung: Der Helfer befindet sich in ca. 20 Schritten Entfernung zum HF und
seinem
Hund,
für den Hund nicht sichtbar, in einem Versteck. Auf Anweisung des LR leint der
HF seinen
Hund
ab sendet ihn mit einem Hörzeichen für "Revieren“
und/oder Sichtzeichen mit dem Arm, zum
Versteck.
Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und anhaltend verbellen. Der
Hund
darf
den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Der HF geht sofort auf
Anweisung des LR
zum
Hund und hält ihn am Halsband fest.
c)
Bewertung: Einschränkungen beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen
Stellen
entwerten entsprechend. Bei Belästigen des Helfers z.B. anstoßen, anspringen
usw. müssen
bis
zu 3, bei starkem Fassen bis zu 12 Punkte abgezogen werden. Bleibt der Hund
nicht am Helfer,
erfolgt
eine Teilbewertung im Mangelhaft. Nimmt der Hund den Helfer nicht an, wird die
Abteilung
C
abgebrochen.
2. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers 30 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "ablassen“
b)
Ausführung: Während der HF seinen Hund am Halsband festhält, tritt der Helfer
aus dem
Versteck
und unternimmt einen Fluchtversuch. Auf Anweisung des LR gibt der HF seinen
Hund
frei.
Der Hund muss den Fluchtversuch selbständig durch energisches und kräftiges
Zufassen
wirksam
vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Auf Anweisung des
LR steht
der
Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen.
Der HF kann ein
HZ
für "ablassen“ in angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die
Richteranweisung für
bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Lässt der Hund nach dem dritten HZ (einem erlaubten und
zwei
zusätzlichen) nicht ab, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ "ablassen“ muss der
HF
ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am
Helfer
bleiben
und diesen aufmerksam bewachen. Der HF geht sofort auf Anweisung des LR zum
Hund
und
hält ihn am Halsband fest.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
entsprechend:
Schnelles, energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und
wirksamem
Verhindern der Flucht, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames
Bewachen
dicht am Helfer. Hat der Hund nicht innerhalb ca. 20 Schritten die Flucht durch
Zufassen
und
Festhalten vereitelt, wird die Abteilung C abgebrochen.
3. Angriff auf den HF und seinen Hund 50 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "abwehren“,
"ablassen“, „in Grundstellung gehen“, "fuß gehen“
b)
Ausführung: Der Hund wird am Halsband gehalten, darf aber dabei vom HF nicht
stimuliert
werden.
Auf Anweisung des LR geht der Helfer in normalen Schritt von HF und Hund weg.
Nach
ca.
20 Schritten dreht sich der Helfer zum HF und greift den HF und seinen Hund
unter Abgabe von
Vertreibungslauten
und heftig drohenden Bewegungen frontal an. Der HF gibt seinen Hund mit dem
HZ
für "abwehren" frei. Der Hund muss den Angriff ohne zu zögern durch energisches
und
kräftiges
Zufassen abwehren. Er darf dabei nur am Schutzarm des HL angreifen. Der HF
selbst darf
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seinen
Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des LR stellt der Helfer ein. Nach dem
Einstellen
des Helfers muss der Hund sofort
ablassen. Der HF kann ein HZ für "ablassen“
in angemessener
Zeit
selbständig geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten HZ nicht ab, so erhält der HF die
Richteranweisung für
bis
zu zwei weiteren HZ für "ablassen“. Wenn der Hund nach diesen HZ (einem erlaubten und zwei
zusätzlichen)
nicht ablässt, erfolgt Disqualifikation. Während des HZ für "ablassen“ muss der
HF
ruhig
stehen, ohne auf den Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am
HL
bleiben
und diesen aufmerksam bewachen. Auf Richteranweisung geht der HF sofort in
normaler
Gangart,
auf direktem Weg zu seinem Hund und nimmt ihn mit dem HZ für "in Grundstellung
gehen“ in die Grundstellung. Der HF
leint seinen Hund an.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
entsprechend:
Energische Verteidigung mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis
zum
Ablassen,
nach dem Ablassen aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
Verlässt
der Hund in der Bewachungsphase den Helfer oder gibt der HF ein HZ, damit der
Hund am
Helfer
bleibt, wird die Übung im Mangelhaft bewertet.
5. Transport zum LR 5 Punkte
a)
Je ein Hörzeichen für: "fuß gehen“
b)
Ausführung: Es folgt ein Seitentransport des Helfers zum LR über eine Distanz
von etwa 10
Schritten.
Ein HZ für "fuß gehen“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu
gehen,
so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem HF befindet. Der Hund muss
während
des
Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer
nicht
bedrängen,
anspringen oder fassen. Vor dem LR hält die Gruppe an und meldet die Abteilung
C
beendet.
c)
Bewertung: Einschränkungen in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) Stufen A 1 bis A 3
Höchstpunktzahl 200
Die
VPG A 1 - 3-Prüfungen bestehen nur aus den Abteilungen B und C der VPG 1 -
3-Prüfungen.
Eine
Fährtenarbeit wird bei diesen Prüfungen nicht gezeigt.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der
Ausstellungsordnung,
Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
200 Punkte 191 - 200 180 - 190
160 - 179 140 - 159 0 - 139
Fährtenprüfung 1 – 3 (FPr 1 – 3)
Die
Fährtenprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „A“ der
VPGPrüfungsstufen
1
bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn
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mindestens
vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. Es
bleibt
dem
Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der
Ausstellungsordnung,
Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 –
89 70 – 79 0 - 69
Unterordnungsprüfung 1 – 3 (UPr 1 – 3)
Die
Unterordnungsprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „B“
der VPGPrüfungsstufen
1
bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn
mindestens
vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. gehen.
Es
bleibt
dem Hundeführer freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der
Ausstellungsordnung,
Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 –
89 70 – 79 0 - 69
Die
Unterordnungsprüfung muss nicht zwingend in der Reihenfolge 1 bis 3 geführt
werden.
Schutzdienstprüfung 1 – 3 (SPr 1 – 3)
Die
S-Prüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „C“ der VPG-
Prüfungsstufen
1
bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn
mindestens
vier
Teilnehmer in den Sparten BH-VT/VPG/IPO oder FH an den Start gehen. gehen. Es
bleibt dem
Hundeführer
freigestellt, in welcher Stufe sein Hund vorgeführt wird.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der
Ausstellungsordnung,
Zuchtordnung und Körordnung wird nicht vergeben.
Hinweis: Reine Wettkämpfe in der Abteilung C sind nicht zulässig.
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 –
89 70 – 79 0 - 69
Die
Schutzdienstprüfung muss nicht zwingend in der Reihenfolge 1 bis 3 geführt
werden.
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Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) Stufen 1 - 3
Anforderungen VPG Stufe 1
Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst
Mindestens 300 Schritte,
Eigenfährte, mindestens 20
Minuten alt, 2 Winkel (ca.
Freifolgen (20 Punkte) Revieren nach dem Helfer (5
Punkte)
90 Grad), 3 Schenkel,
2 Gegenstände:
( 11, 10 Punkte)
Sitz aus der Bewegung (10
Punkte)
Stellen und Verbellen (10
Punkte)
Ausarbeitungszeit 15
Minuten
Ablegen aus dem
Normalschritt in Verbindung
mit Herankommen (10 Punkte)
Verhinderung eines
Fluchtversuches des Helfers
(20 Punkte)
Wechselgelände möglich Bringen auf ebener Erde (10
Punkte)
Abwehr eines Angriffes aus
der Bewachungsphase (35
Punkte)
Bringen über eine Hürde (15
Punkte)
Angriff auf den Hund aus
der Bewegung (30 Punkte)
Bringen über eine Schrägwand
(15 Punkte)
Halten der Fährte:
79 Punkte
Voraussenden mit Hinlegen
(10 Punkte)
Gegenstände:
21. Punkte
Ablegen unter Ablenkung (10
Punkte
Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte
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Anforderungen VPG Stufe 2
Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst
Mindestens 400 Schritte,
Fremdfährte, mindestens
30 Minuten alt, 2 Winkel
Freifolgen (10 Punkte) Revieren nach dem Helfer (5
Punkte)
(ca. 90 Grad), 3 Schenkel,
2 Gegenstände
( 11, 10 Punkte),
Sitz aus der Bewegung (10
Punkte)
Stellen und Verbellen (10
Punkte)
Ausarbeitungszeit 15
Minuten
Ablegen aus dem
Normalschritt in Verbindung
mit Herankommen (10 Punkte)
Verhinderung eines
Fluchtversuches des Helfers
(10 Punkte)
Wechselgelände möglich Stehen aus dem Schritt (10
Punkte)
Abwehr eines Angriffes aus
der Bewachungsphase (20
Punkte)
Bringen auf ebener Erde (10
Punkte)
Rückentransport (5 Punkte)
Bringen über eine Hürde (15
Punkte)
Überfall aus dem
Rückentransport (25 Punkte)
Bringen über eine Schrägwand
(15 Punkte)
Angriff auf den Hund aus
der Bewegung (25 Punkte)
Halten der Fährte:
79 Punkte
Voraussenden mit Hinlegen
(10 Punkte)
Gegenstände:
21 Punkte
Ablegen unter Ablenkung (10
Punkte
Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte
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Anforderungen VPG Stufe 3
Abt A Fährtenarbeit Abt B Unterordnung Abt C Schutzdienst
Mindestens 600 Schritte
Fremdfährte, mindestens
Freifolgen (10 Punkte) Revieren nach dem Helfer
(10 Punkte)
60 Minuten alt, 4 Winkel
(ca. 90 Grad), 5 Schenkel,
Sitz aus der Bewegung (10
Punkte)
Stellen und Verbellen (10
Punkte)
3 Gegenstände (7-7-7)
Punkte), Ausarbeitungszeit
20 Minuten
Ablegen aus dem Laufschritt
in Verbindung mit
Herankommen (10 Punkte)
Verhinderung eines
Fluchtversuches des Helfers
(10 Punkte)
Wechselgelände möglich Stehen aus dem Laufschritt (10
Punkte)
Abwehr eines Angriffes aus
der Bewachungsphase (20
Punkte)
Bringen auf ebener Erde (10
Punkte)
Rückentransport (5 Punkte)
Bringen über eine Hürde (15
Punkte)
Überfall aus dem
Rückentransport (15 Punkte)
Bringen über eine Schrägwand
(15 Punkte)
Angriff auf den Hund aus
der Bewegung (10 Punkte)
Halten der Fährte:
79 Punkte
Voraussenden mit Hinlegen
(10 Punkte)
Abwehr eines Angriffes aus
der Bewachungsphase (20
Punkte)
Gegenstände:
21 Punkte
Ablegen unter Ablenkung (10
Punkte)
Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte Gesamt 100 Punkte
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Abteilung A - Fährtenarbeit
Halten der Fährte : 79 Punkte
Gegenstände 21 Punkte
Gesamt 100 Punkte
Anforderungen:
Stufe
Fährtenleger
Länge d.
Fährte in
Schritten ca.
Alter d.
Fährte
(Minuten)
Ausarbeitungszeit
Anz. d.
Schenkel
Anz. d.
Winkel
VPG A entfällt -- -- -- -- --
VPG 1 Eigenfährte min 300 min 20 15 Min
3 2 (ca. 90°)
VPG 2 Fremdfährte min 400 min 30 15 Min
3 2 (ca. 90°)
VPG 3 Fremdfährte min 600 min 60 20 Min
5 4 (ca. 90°)
Stufe
Anzahl der
Gegenstände
Punkte je
Gegenstand
Hörzeichen Weitere Anforderungen
VPG A -- -- --
VPG 1 2 11 - 10 „Such“ Wechselgelände
möglich
VPG 2 2 11 - 10 „Such“ Wechselgelände
möglich
VPG 3 3 7 - 7 - 7 „Such“ Wechselgelände
möglich
Bei
überörtlichen Veranstaltungen (z. B. Ausscheidungsprüfungen und
Meisterschaften) können die
VDH-MV
eigene Regelungen aufstellen.
1. Allgemeine Bestimmungen
Der
amtierende Leistungsrichter oder der Fährtenverantwortliche, der ebenfalls
Leistungsrichter
oder
zugelassener Leistungsrichter Anwärter sein muss, bestimmt unter Anpassung an
das
vorhandene
Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Fährten müssen verschieden gelegt
werden.
Es
darf nicht sein, dass z.B. bei jeder Fährte die einzelnen Winkel und
Gegenstände in der gleichen
Entfernung
bzw. in gleichen Abständen liegen.
Der
Leistungsrichter und die Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des
Hundes nicht in
dem
Bereich aufhalten, in dem das Team (Hundeführer und Hund) das Recht hat, zu
suchen.
Die
Reihenfolge der Teilnehmer wird durch den Leistungsrichter ausgelost.
2. Fährtenfähiger Untergrund
Als
fährtenfähiger Untergrund kommen alle natürlichen Böden, wie z. B. Wiese, Acker
und
Waldboden
in Frage.
Sichtfährten
sind soweit wie möglich zu vermeiden. In allen Prüfungsstufen ist in Anpassung
an das
vorhandene
Fährtengelände Wechselgelände möglich.
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3. Fährtengegenstände
Der
FL (VPG 1 = Hundeführer, VPG 2 und 3 = fremde Person) hat vor dem Legen der
Fährte dem
Leistungsrichter
oder dem Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut
durch
den FL (mindestens 30 Minuten lang) selbst verwitterte Gegenstände verwendet
werden.
Innerhalb
einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden (Material:
z.B.
Leder,
Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite
von 2 - 3
cm,
eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht
wesentlich vom
Fährtenuntergrund
abheben.
Bei
überörtlichen Veranstaltungen sind die Gegenstände mit Nummern zu versehen. Die
Nummern
der
Gegenstände müssen mit der Fährtennummer übereinstimmen.
4. Legen der Fährte
Dem
amtierenden Leistungsrichter bzw. Fährtenbeauftragten ,
der ebenfalls Leistungsrichter sein
muss,
obliegt:
- das Einteilen des Fährtenverlaufes,
- das Einweisen der Fährtenleger,
- das Legen der Fährten zu beaufsichtigen.
Der
Verlauf der einzelnen Fährte ist dem vorhandenen Gelände anzupassen.
Beim
Legen der Fährten ist darauf zu achten, dass sie in natürlicher Gangart gelegt
werden.
Hilfestellungen
des FL durch unnatürliche Gangart im Bereich der Schenkel, Winkel, Gegenstände
sind
im Gesamtbereich der Fährte nicht zugelassen.
Insbesondere
die FL ab der Stufe 2 müssen Erfahrung im Legen von Fährten haben.
4.1 Ansatz
Die
Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches
unmittelbar
links
neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird und dort bis zum Ende der
jeweiligen
Fährtenarbeit
verbleibt.
Der
FL (VPG 1 = Hundeführer, VPG 2 und 3 = fremde Person) verweilt kurz am Ansatz
und geht
dann
mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Scharren oder ein
Unterbrechen der
Gangart
ist nicht gestattet.
4.2 Schenkel
Die
Anzahl der Schenkel bestimmt die jeweilige Prüfungsstufe der PO.
Sie
sind in normaler Gangart zu legen, ohne zu scharren oder zu unterbrechen. Der
Abstand
zwischen
den einzelnen Schenkeln muss mindestens 30 Schritte
betragen.
4.3 Winkel
Die
Winkel (ca. 90° ) werden ebenfalls in normaler Gangart
gebildet, wobei zu beachten ist, dass
eine
fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein
muss. Ein
Fährtenabriss
darf nicht erfolgen.
4.4 Ablegen der Gegenstände
Die
Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Nach Ablegen des letzten
Gegenstandes
am Ende der Fährte hat der FL noch einige Schritte in gerader Richtung zu
gehen,
ohne
die eigene Gangart zu unterbrechen.
Stufe
1: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2.
Schenkel,
der
zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.
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Stufe
2: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2.
Schenkel,
der
zweite Gegenstand am Ende der Fährte abzulegen.
Stufe
3: Der erste Gegenstand ist nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2.
Schenkel
abzulegen.
Der 2. Gegenstand wird auf Anweisung des Leistungsrichters, der 3.
Gegenstand
am Ende der Fährte abgelegt.
5. Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung
Der
Hund kann frei oder an einer 10 m langen Leine suchen. Die mindestens 10 m
lange
Fährtenleine
darf über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen
geführt
werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf Zug eingestellten Halsband oder
an der
Anbindevorrichtung
des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr, ohne
zusätzliche
Riemen) befestigt sein. Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an
der dafür
vorgesehenen
Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband (ausgenommen Böttger-
Suchgeschirr).
Beim Böttger-Suchgeschirr hat der Leistungsrichter darauf zu achten, dass die
Brustschnallung
nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist.
Das
Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet.
Die
Fährtenleine muss mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des
Halsbandes
und des Suchgeschirrs durch den Leistungsrichter kann vor Beginn der Prüfung
erfolgen.
Rollleinen sind nicht zulässig.
In
der Freisuche muss der Abstand von mind. 10 m zwischen Hundeführer und Hund
eingehalten
werden.
6. Hörzeichen
Ein
Hörzeichen für Suchen = „Such“
Das
Hörzeichen „Such“
ist nur bei Fährtenbeginn und beim Wiederansetzen am Gegenstand oder
nach
einem „Falschverweisen“ erlaubt.
7. Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit
Der
Hundeführer bereitet seinen Hund zur Fährte vor.
Nach
Aufruf meldet sich der Hundeführer mit seinem suchbereiten Hund und ausgelegter
Fährtenleine
in Grundstellung beim Leistungsrichter und gibt an, ob sein Hund die
Gegenstände
aufnimmt
oder verweist.
Vor
der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang
zu unterlassen.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund langsam und ruhig zur
Abgangsstelle geführt
und
angesetzt. Ein kurzes Absitzen des Hundes vor dem Ansatzbereich (ca. 2 Meter)
ist zugelassen.
7.1 Ansatz
Der
Hund ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu
unterlassen.
Der
Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muss am Hund
erfolgen.
Ein gewisser Spielraum an der Leine muss dem Hundeführer ermöglicht werden.
Der
Hund hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme
der
Witterung
hat ohne Hundeführer-Hilfen zu geschehen (außer Hörzeichen „Such“). Der Ansatz
ist
nicht
zeitabhängig; vielmehr muss sich der Leistungsrichter am Verhalten des Hundes
zu Beginn
des
ersten Schenkels über die Intensität der erfolgten Witterungsaufnahme
orientieren.
Der
Hund muss nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend
das
Ausarbeiten
der Fährte beginnen. Hat der Hund die Witterung aufgenommen und folgt dieser,
hat
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der
Hundeführer am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die
erforderliche
Distanz
von 10 m erreicht ist. Ein vorzeitiges Mitgehen des Hundeführers ist
fehlerhaft.
Nach
dem 3. erfolglosen Versuch eines Ansatzes im direkten Abgangsbereich ist die
Fährtenarbeit
abzubrechen.
Ein
Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt.
Ein Neuansatz
ist
jedoch erst dann erfolgt, wenn der Hundeführer seinen Hund bei Fuß nimmt oder
am Halsband
bzw.
an verkürzter Leine neu ansetzt. Solange der Hundeführer die Suchleine am Ende
in seinen
Händen
hält und den Hund frei suchen lässt, ist auch dann ein Neuansatz nicht erfolgt,
wenn der
Hund
den Hundeführer passiert. Das Zurückkommen des Hundes während der Ausarbeitung
und
das
selbständige Wiederaufnehmen der Fährte sind ebenfalls
nicht als Ansatz zu werten.
Entsprechender
Punktabzug ist vorzunehmen.
7.2 Suchleistung
Der
Hund muss dem Fährtenverlauf intensiv, ausdauernd und in möglichst
gleichmäßigem Tempo
(geländeabhängig,
Schwierigkeitsgrad) folgen. Der Hundeführer folgt seinem Hund in 10 m
Entfernung
am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 m
einzuhalten.
Die Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen
wird,
durchhängen,
jedoch darf keine gravierende Verkürzung der geforderten Distanz zum Hund
entstehen.
Bodenberührung ist nicht fehlerhaft.
Der
Hundeführer muss nicht zwingend auf der Fährte folgen
Eine
zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung,
wenn die
Fährte
gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird.
7.3 Winkel
Die
Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen,
ist nicht
fehlerhaft.
Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hund
im
gleichen
Tempo weiterzuarbeiten.
Im
Winkelbereich soll der Hundeführer nach Möglichkeit den vorgeschriebenen
Abstand einhalten.
7.4 Verweisen und Aufnehmen der Gegenstände
Sobald
der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des
Hundeführers
sofort
aufnehmen oder direkt überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen
bleiben,
sich
setzen oder auch zum Hundeführer kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder
Aufnehmen
im Liegen sind fehlerhaft. Das Verweisen der
Gegenstände hat überzeugend, in Suchrichtung
und
unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen.
Leicht
schräges Legen zum Gegenstand ist nicht, seitliches Ablegen am Gegenstand oder
starkes
Drehen
in Richtung Hundeführer ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe des
Hundeführers
gefunden
werden, gelten als überlaufen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Hund einen
Gegenstand
nicht anzeigt und durch Einwirkung des Hundeführers mittels Leine oder
Hörzeichen
am
Weitersuchen gehindert wird.
Das
Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat
der Hund den
Gegenstand
verwiesen oder aufgenommen, legt der Hundeführer die Fährtenleine ab und begibt
sich
zu
seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund
gefunden hat.
Aufnehmen
und Verweisen
ist fehlerhaft.
Nimmt
der Hund den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch
zum
Hundeführer
kommen, der stehen zu bleiben hat. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder
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Aufnehmen
im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hund den Gegenstand, hat der Hundeführer dem
Hund
nicht entgegenzugehen.
Beim
Herantreten des Hundeführers zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muss
sich
der
Hundeführer neben seinen Hund stellen.
Der
Hund hat bis zum Wiederansetzen ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu
verharren
und
wird aus dieser mit kurzer Leine am Hundeführer wieder angesetzt.
7.5 Verlassen der Fährte
Hindert
der Hundeführer den Hund am Verlassen des Fährtenverlaufes, so ergeht die
Anweisung
des
Leistungsrichters an den Hundeführer zum Nachgehen. Der Hundeführer hat diese
Anweisung
zu
befolgen. Die Fährtenarbeit ist spätestens abzubrechen, wenn der Hund die
Fährte um mehr als
eine
Leinenlänge verlässt (über 10 m bei dem frei suchenden Hund) oder der
Hundeführer die
Anweisung
des Leistungsrichters zum Nachgehen nicht befolgt.
7.6 Loben des Hundes
Ein
gelegentliches Loben im Verlauf der Fährtenarbeit ist nur in der Stufe 1
statthaft. Nur an den
Gegenständen
darf der Hund in allen Prüfungsstufen kurz gelobt werden.
8. Abmelden
Nach
Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem
Leistungsrichter
vorzuzeigen.
Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der
Abmeldung
und der Bekanntgabe der erreichten Punktzahl durch den Leistungsrichter ist
nicht
gestattet.
Das
Abmelden des Hundes hat in der Grundstellung zu erfolgen.
9. Bewertung
Die
Bewertung der Abt „A“ beginnt mit dem Ansatz des vorzuführenden Hundes.
Vom Hund wird eine überzeugende, intensive und ausdauernde Nasenarbeit sowie
der
entsprechende
Ausbildungsstand erwartet.
Der Hundeführer muss sich
in die Aufgabe einfühlen können, bzw. sie miterleben. Er muss die
Reaktionen
seines Hundes richtig interpretieren können, sich auf die Arbeit konzentrieren
und die
Geschehnisse
in seinem Umfeld dürfen ihn nicht ablenken.
Der Leistungsrichter darf
nicht nur den Hund oder den Hundeführer sehen, sondern muss die
Geländebeschaffenheit,
die Witterung, mögliche Verleitungen und den Faktor Zeit berücksichtigen.
Er
muss seine Bewertung auf die Gesamtheit aller Einflussgrößen abstützen.
-
Suchverhalten (z. B. Suchtempo auf Schenkel, vor und nach Winkel, vor und nach
den
Gegenständen)
-
Ausbildungsstand des Hundes (z. B. hektischer Ansatz, gedrücktes Verhalten,
Meideverhalten)
-
nicht zulässige Hilfen des Hundeführers
-
Schwierigkeiten im Ausarbeiten der Fährte durch:
-
Bodenverhältnisse (Bewuchs, Sand, Geländewechsel, Mist)
-
Windverhältnisse
-
Wildwechsel
-
Wetter (Hitze, Kälte, Regen, Schnee)
-
Witterungswechsel
Unter
Berücksichtigung dieser Kriterien soll die Bewertung erfolgen.
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Nachdem
sich der Hundeführer zur Fährte gemeldet hat, muss der Leistungsrichter so
Stellung
einnehmen,
bzw. der Fährtenarbeit folgen, dass er das Geschehen und die Einflüsse
beobachten,
evtl.
Hörzeichen oder Einwirkungen des Hundeführers erkennen kann.
Der
Abstand zum arbeitenden Hund ist so zu wählen, dass der Hund nicht in seinem
Suchverhalten
beeinträchtigt
wird und sich der Führer nicht bedrängt fühlt. Der Leistungsrichter muss die
gesamte
Fährtenarbeit
miterleben.
Er
muss beurteilen, mit welchem Eifer, Sicherheit bzw. Unsicherheit oder
Flüchtigkeit der Hund an
seine
Arbeit herangeht.
Eine
zügige oder langsame Fährtenarbeit sind insbesondere
dann kein Kriterium bei der Bewertung,
wenn
die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird und der
Hund dabei ein
positives
Suchverhalten zeigt.
Ein
Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Faseln,
Entleeren, Kreisen an den
Winkeln,
dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des
Fährtenverlaufs,
oder
an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der
Gegenstände,
Fehlverweisen,
entwerten entsprechend (je bis zu 4 Punkten Entwertung).
Starkes
Faseln, Fährten mit fehlender Intensität, stürmisches Fährten, Entleeren,
Mäusefangen u.ä.
haben
Abstriche bis zu jeweils 8 Punkten zur Folge.
Ist
innerhalb der maximalen Ausarbeitungszeit (Stufe 1 und 2 = 15 Minuten nach dem
Ansatz an der
Abgangsstelle,
Stufe 3 = 20 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle) das Ende der Fährte
nicht
erreicht, wird die Fährtenarbeit vom Leistungsrichter abgebrochen. Die bis zum
Abbruch
gezeigte
Leistung wird bewertet.
Zeigt
ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten also „Aufnehmen“
und
„Verweisen“ der Gegenstände so ist dies
fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die
der
Meldung entsprechen.
Ein
Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Soweit der
Hund falsch
verweist
(z.B. kein Gegenstand, nicht vom FL ausgelegter Gegenstand) erfolgt eine
generelle
Entwertung
von 2 Punkten.
Für
nicht aufgefundene Gegenstände werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom FL
ausgelegter
Gegenstand
aufgefunden, ist die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten.
Hierbei ist
insbesondere
zu berücksichtigen, dass der Hundeführer an keinem Gegenstand die Übung
„Wiederansetzen
an einem Gegenstand“ zeigen kann.
Geht
der Hund während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach,
so kann
der
Hundeführer mit dem Hörzeichen „Platz“ versuchen, den
Hund in Gehorsam zu nehmen. Auf
RA
ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Prüfung zu
beenden (Bewertung:
Disqualifikation
wegen Ungehorsam).
10. Schenkel-Punktaufteilung
Die
Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach
Länge und
Schwierigkeitsgrad
erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und
Punkten.
Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen am selben Platz ohne zu suchen) kann
die
Fährte
auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.
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Beispiel:
Stufe Ansatz u.
1. Schenkel
1. Winkel m.
2. Schenkel
2. Winkel m.
3. Schenkel
3. Winkel m.
4. Schenkel
4. Winkel m.
5. Schenkel
VPG 1 27 27 25 -- ---
VPG 2 27 27 25 -- --
VPG 3 16 16 16 16 15
11. Abbruch/Disqualifikation
Verhalten Konsequenz
Hund
wird 3x erfolglos im Abgangsbereich
angesetzt
Abbruch
-
Alle Stufen: HF verlässt Fährte um mehr als
eine
Leinenlänge oder der Hundeführer
missachtet
die Anweisung des Leistungsrichters
zum
Nachgehen
-
Hund folgt Wildfährte um mehr als 10 Meter
-
Hund erreicht nicht in der vorgeschriebenen Zeit
das
Ende der Fährte
Stufe
1: 15 Minuten nach Ansatz
Stufe
2: 15 Minuten nach Ansatz
Stufe
3: 20 Minuten nach Ansatz
Abbruch, die bis dahin gezeigte Leistung
wird
bewertet.
BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!
-
Hund nimmt Gegenstand auf und gibt ihn nicht
mehr
ab.
-
Hund geht Wild nach und lässt sich nicht mehr
einsetzen
DISQUALIFIKATION
wegen Ungehorsam,
keine Punkte.
KEINE BESPRECHUNG!!
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12. Fährtenformen
Die
im Folgenden beispielhaft dargestellten Fährtenformen können auch
spiegelbildlich gelegt
werden.
VPG 1 und 2:
VPG 3:
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Abteilung B (Unterordnungsleistungen)
1. Anforderungen
Übung
VPG 1 VPG 2 VPG 3
Freifolgen
20 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Sitz aus der Bewegung
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Ablegen in Verbindung mit
Herankommen
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Stehen aus dem Schritt
10 Punkte
Stehen aus dem Laufschritt
10 Punkte
Bringen auf ebener Erde
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Bringen über eine Hürde
15 Punkte 15 Punkte 15 Punkte
Bringen über eine Schrägwand
15 Punkte 15 Punkte 15 Punkte
Voraussenden mit Hinlegen
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Ablegen unter Ablenkung
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Gesamt 100 Punkte 100 Punkte 100 Punkte
2. Allgemeine Bestimmungen
1. Bewertung durch den Leistungsrichter
Gerade
in der Unterordnung muss darauf geachtet werden, dass keine Hunde vorgeführt
werden,
denen
das Selbstvertrauen genommen und die schon rein äußerlich lediglich als „Sportgerät“
ihres
Hundeführer
zu erkennen sind.
Während
aller Übungen ist eine freudige Arbeit gepaart mit der erforderlichen
Konzentration auf
den
Hundeführer gefordert. Das bei aller Arbeitsfreude auch auf die korrekte
Ausführung zu achten
ist,
muss sich selbstverständlich in der zu vergebenden Note wieder finden.
Sollte
ein Hundeführer eine komplette Übung vergessen, wird er umgehend durch den
Leistungsrichter
aufgefordert, die fehlende Übung zu zeigen. Eine Punktentwertung erfolgt nicht.
2. Geräte
Spätestens
zu Beginn der Unterordnung hat der Leistungsrichter die in der PO
vorgeschriebenen
Geräte
auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Geräte
müssen entsprechend der PO
vorhanden sein.
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a) Hürde
Die
Hürde hat eine Höhe von 100 cm und
eine
Breite von 150 cm. (siehe Skizze)
Probesprünge
sind während der Vorführung
nicht
gestattet.
b) Schrägwand
Die
Schrägwand besteht aus zwei am oberen
Teil
verbundenen Kletterwänden von 150 cm
Breite
und 191 cm Höhe. Am Boden stehen
diese
beiden Wände soweit auseinander, dass
die
senkrechte Höhe 180 cm ergibt. Die
ganze
Fläche der Schrägwand muss mit
einem
rutschfesten Belag versehen sein. An
den
Wänden sind in der oberen Hälfte je 3
Steigleisten
24/48 mm angebracht. Alle
Hunde
eines Bewerbes müssen die gleichen
Hindernisse
überspringen.
Probesprünge
sind während der Vorführung
nicht
gestattet.
c) Bringhölzer
VPG I VPG II VPG III
Ebener Erde 650 Gramm 1.000 Gramm
2.000 Gramm
Hürde 650 Gramm 650 Gramm 650 Gramm
Schrägwand 650 Gramm 650 Gramm
650 Gramm
Bei
den Bringübungen sind nur Bringhölzer
erlaubt.
Die vom Veranstalter bereitgestellten
Bringhölzer
müssen von allen Teilnehmern
verwendet
werden. Führereigene Bringhölzer
sind
nicht zugelassen.
Der
Steg des Bringholzes muss aus Holz
hergestellt
sein. Der Abstand Außenkante Steg
zum
Boden muss mind. 4cm betragen.
Das
Anspucken des Bringholzes durch den Hundeführer ist nicht zu erlauben.
Vor
allen Bringübungen darf das Bringholz dem Hund nicht vorher in den Fang gegeben
werden.
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d) Pistole
Die
während der Übungen „Freifolge“ und „Ablegen unter Ablenkung“ zu benutzende
Pistole hat
ein
Kaliber von 6 mm.
e) Hundeführer-Versteck
Das
in der Stufe 3 für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ benötigte
Hundeführer-Versteck muss
innerhalb
des Vorführgeländes aufgestellt sein.
3. Anmeldung
In
der Stufe VPG 1 erscheint der Hundeführer mit angeleintem, in den Stufen VPG 2
und VPG 3
mit
frei folgendem Hund. und meldet sich in Grundstellung
stehend beim Leistungsrichter an. In der
Stufe
VPG 1 wird der Hund danach abgeleint.
4. Körperliche Behinderung
Kann
ein Hundeführer aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht
korrekt zeigen, so
hat
er vor Beginn der Prüfung dem Leistungsrichter dieses mitzuteilen.
5. Übungsbeginn
Der
Leistungsrichter gibt die Anweisung für den Beginn einer Übung.
6. Grundstellung
Jede
Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. In der Grundstellung steht der
Hundeführer in
sportlicher
Haltung. Eine Grätschstellung ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
Der
Hund sitzt in der Grundstellung eng, gerade, ruhig und aufmerksam an der linken
Seite des
Hundeführers,
so dass die Schulter des Hundes mit dem Knie des Hundeführers abschließt.
Das
Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn einer Übung nur einmal in der
Vorwärtsbewegung
erlaubt.
Aus
der Grundstellung heraus erfolgt der Aufbau aller Unterordnungsübungen. Die
Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der Folgeübung
verwendet
werden. Ein Zeitabstand von ca. 3 Sek. ist hier einzuhalten. Es ist jedoch
statthaft, dass
der
Hundeführer eine erneute Grundstellung einnimmt.
7. Übungsentwicklungen
Aus
der Grundstellung heraus erfolgt der Aufbau der Übung, die sogen. Entwicklung.
Der
Hundeführer
hat mindestens 10 Schritte, jedoch höchstens 15 Schritte Entwicklung zu zeigen,
bevor
das
Hörzeichen zur Ausführung der Übung gegeben wird.
Zwischen
den einzelnen Übungsteilen (z.B.: Vorsitzen und Abschluss, sowie beim
Herantreten an
den
absitzenden, stehenden, abliegenden Hund) sind vor der Abgabe eines weiteren Hörzeichen
deutliche
Pausen einzuhalten (ca. 3 Sekunden). Beim Abholen kann der Hundeführer von
vorne
oder
von hinten an seinen Hund herantreten.
Grundstellungs-
und Entwicklungsfehler müssen Einfluss in die Bewertung der Einzelübungen
haben.
8. Entfernungen Hundeführer/Hund
In
der PO sind Mindestschrittzahlen vorgegeben, wenn sich der Hundeführer vom Hund
entfernen
soll.
Es wird der Entscheidung des Hundeführers überlassen, ob er sich über die
Mindestschrittzahl
hinaus
von seinem Hund. entfernen möchte. Der Leistungsrichter kann ein zu weites
Entfernen
unterbinden.
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9. Loben
Ein
kurzes Loben ist nach jeder beendeten Übung n u r in der Grundstellung erlaubt. Danach kann
der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen.
Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher
Zeitabstand von ca. 3 Sekunden einzuhalten.
10. Verhalten zwischen den Übungen
Auf
den Wegen zwischen den Übungen und beim Holen und Wegbringen der Bringhölzer
ist der
Hund
analog der „Freifolge“ am Fuß zu führen. Der Hund darf hierbei nicht motiviert
werden. Ein
Auflockern
oder Spielen ist nicht erlaubt.
11. Aufteilung der Übungen
2-teilige
Übungen wie „Sitz aus der Bewegung“, „Ablegen in Verbindung mit Herankommen“,
„Steh
aus dem Normalschritt“ und „Steh aus dem Laufschritt“ können, um eine
differenzierte
Beurteilung
zu erhalten, in sich aufgeteilt werden.
Die
Aufteilung erfolgt:
a) „Grundstellung, Entwicklung, Ausführung“ = 5 Punkte
b) „weiteres Verhalten bis zum Übungsabschluss“ = 5 Punkte
Bei
der Beurteilung jeder Übung ist das Verhalten des Hundes beginnend mit der
Grundstellung bis
zum
Abschluss der Übung aufmerksam zu beobachten.
12. Zusatzhörzeichen
Führt
ein Hund nach dem dritten gegebenen HZ eine Übung oder einen Übungsteil nicht
aus, so ist
die
jeweilige Übung ohne Bewertung abzubrechen.
Beim
Abrufen kann anstelle des Hörzeichens „Hier“ auch der Name des Hundes verwendet
werden.
Der
Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen Hörzeichen gilt jedoch als
Doppelhörzeichen.
Entwertung: 1. Zusatzhörzeichen: befriedigend für Teilübung
2. Zusatzhörzeichen: mangelhaft für Teilübung
Beispiele:
5 Punkteübungen:
1.
Zusatzhörzeichen: befriedigend aus 5 Pkt.: = -1,5 Pkt.
2.
Zusatzhörzeichen: mangelhaft aus 5 Pkt.: = -2,5 Pkt.
Zwischen
den Übungsteilen Vorsitzen und Abschluss (bei Fuß kommen), sowie beim
Herantreten
an
den absitzenden, stehenden oder abliegenden Hund ist vor Abgabe eines weiteren Hörzeichen
eine
deutliche Pause von ca. 3 Sekunden einzuhalten.
3. Leistungsanforderungen
1. Freifolgen
Prüfungsstufe VPG 1 2 3
Höchstpunktzahl: 20 10 10
a) Hörzeichen
Ein
Hörzeichen für Fuß gehen = Fuß
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Die
Grundstellung ist einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer, der seinen Hund zur
Ablage
führt,
die Grundstellung für die Übung Ablegen unter Ablenkung eingenommenen hat. Ab
diesen
eingenommenen
Grundstellungen beginnt für beide Hunde die Bewertung.
Das
Hörzeichen ist dem Hundeführer nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart
gestattet.
b)
Ausführung
Der
Hundeführer begibt sich in der Stufe VPG 1
mit
seinem angeleinten Hund und in den Stufen
VPG
2 und 3 mit frei folgendem Hund zum
Leistungsrichter,
lässt seinen Hund absitzen und
stellt
sich vor.
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter begibt
sich
der Hundeführer in allen Stufen mit frei
folgendem
Hund zur Startposition. Auf weitere
RA
beginnt der Hundeführer die Übung. Aus
einer
geraden, ruhigen und aufmerksamen
Grundstellung
folgt der Hund dem Hundeführer
auf
das Hörzeichen „Fuß“
aufmerksam, freudig,
gerade
und schnell. Mit dem Schulterblatt muss
der
Hund immer in Kniehöhe an der linken Seite
des
Hundeführers in Position bleiben und sich
beim
Anhalten selbständig, schnell und gerade
setzen.
Zu
Beginn der Übung geht der Hundeführer mit
seinem
Hund 50 Schritte ohne anzuhalten
geradeaus.
Nach der Kehrtwendung und weiteren
10
bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils
mit
dem Hörzeichen „Fuß“ den Laufschritt und
den
langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der
Übergang
vom Laufschritt in den langsamen
Schritt
muss ohne Zwischenschritte ausgeführt
werden.
Die
verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit
unterscheiden. In der
normalen
Gangart sind dann zwei Rechts-, eine Links- und zwei Kehrtwendungen sowie ein
Anhalten
nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Die Kehrtwendung ist vom Hundeführer
nach
links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten
möglich:
-
Der Hund. geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum.
-
Der Hund. zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend.
Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.
Das
Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze
nach der
zweiten
Kehrtwendung zu zeigen.
Während
der Hundeführer mit dem Hund die erste Gerade geht, sind zwei Schüsse (Kaliber
6 mm )
in
einem Zeitabstand von 5 Sekunden und in einer Entfernung von mindestens 15
Schritten zum
Hund,
abzugeben. Die Schussabgabe erfolgt während der Übung „Freifolge“ auf der
ersten Geraden
und
bei der Übung „Ablegen unter Ablenkung“. In der Stufe VPG 3 ist darauf zu
achten, dass der
Hundeführer
außer Sicht seines Hundes ist. Der Hund hat sich schussgleichgültig zu
verhalten.
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Zeigt
sich der Hund auffällig, ist die Schussgleichgültigkeit analog der Bestimmungen
zur
Unbefangenheitsüberprüfung
zu überprüfen.
Am
Ende der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund auf Anweisung des
Leistungsrichters
in
eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen. Der Hundeführer muss
mit seinem
Hund
dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen
und
mindestens
einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten. Dem Leistungsrichter
ist es
freigestellt,
eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des Leistungsrichters verlässt der
Hundeführer
mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein.
c) Bewertung
Die
Bewertung beginnt mit der Anfangsgrundstellung. Vorlaufen, seitliches
Abweichen,
zurückbleiben,
langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche Hörzeichen, Körperhilfen,
Unaufmerksamkeit
in allen Gangarten und Wendungen und/oder Gedrücktheit des Hundes
entwerten
entsprechend.
Um
eine PO- gerechte Vorführung auf kleineren Übungsplätzen zu gewährleisten, hat
der
Leistungsrichter
eine variable Vorführweise des Hundeführers zuzulassen.
Der
Hund muss freudig, aufmerksam, stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe des
Hundeführers in
allen
Gangarten und Wendungen, einschließlich in der Gruppe, seinem Hundeführer
sicher folgen.
Er
muss gerade zum
Hundeführer gehen und sich beim Anhalten selbstständig, sofort und gerade
setzen.
Der
Hundeführer hat deutliche Unterschiede in den einzelnen Gangarten zu zeigen.
aa) Normale Gangart
Diese
ist im natürlichen Schrittverhalten zu zeigen.
bb) Laufschritt
Auch
hierbei kein überhastetes Laufen, keinen Sprint.
cc) Langsame Gangart
Natürliches
Schrittmaß
Der
Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat ohne normale Übergangschritte zu
erfolgen.
Das Hörzeichen „Fuß“ ist nur bei Antritt und beim Gangartwechsel erlaubt.
Die
vorgeschriebenen Mindestschrittzahlen (10 Lauf, 10 Langsam) in den einzelnen
Gangarten,
sowie
nach der 1. Kehrtwendung 10 - 15 Schritte sind einzuhalten. Die Schenkellänge nach den
Winkeln muss 15 - 20 Schritte betragen.
In der „Freifolge“ ist insbesondere auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudige, aufmerksame Arbeit, korrekt in Position am Knie des Hundeführers,
-
Hilfen des Hundeführers,
-
Verhalten bei der Schussabgabe,
-
aufmerksame und enge Wendungen (Kehrt-, Rechts- und Linkswendung),
-
direktes, sicheres und gerades Absitzen beim Anhalten,
-
Verhalten in der Gruppe,
-
Einnahme der Endgrundstellung
-
Verhalten in der Endgrundstellung.
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2. Sitz aus der Bewegung
Prüfungsstufe VPG: 1 2 3
Höchstpunktzahl: 10 10 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Fuß gehen und Absitzen = Fuß und Sitz
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der
Entwicklung
hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert
zu
folgen.
Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
Nach
10-15 Schritten muss sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell und gerade in
Laufrichtung
absetzen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder
sich
umsieht.
Nach weiteren 15 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem
ruhig
und aufmerksam sitzenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der
Hundeführer
in normaler Gangart auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an
dessen
rechte Seite. Dabei kann der Hundeführer von vorne oder um den Hund
herumgehend, von
hinten
herantreten.
c) Bewertung
Fehler
in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, langsames Absitzen, unruhiges und
unaufmerksames
Sitzen entwerten entsprechend. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder
steht,
werden 5 Punkte entwertet (Pflichtentwertung). Sonstiges Fehlverhalten ist
zusätzlich zu
berücksichtigen.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Sitz“ ohne Hilfe des
Hundeführers,
-
Verhalten beim Entfernen und Herantreten des Hundeführers,
-
gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
3. Ablegen in Verbindung mit Herkommen
Prüfungsstufe VPG: 1 2 3
Höchstpunktzahl: 10 10 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Fuß gehen, Ablegen, Herankommen
und in Grundstellung gehen = Fuß,
Platz, Hier (Rufname des Hundes) und Fuß
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der
Entwicklung
hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert
zu
folgen.
Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
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In
den Stufen 1 und 2 muss sich der Hund nach 10-15 Schritten auf das Hörzeichen „Platz“ direkt
und
gerade in Laufrichtung ablegen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart
unterbricht, verändert
oder
sich umsieht. Der Hundeführer geht noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt
stehen und dreht
sich
sofort zu seinem ruhig und aufmerksam liegenden Hund um.
In
der Stufe 3 wechselt der Hundeführer nach 10-15 Normalschritten in den
Laufschritt. Auch hier
hat
der Hund, wie im Normalschritt aufmerksam, freudig und in Position am Knie des
Hf zu folgen.
Nach
10 – 15 Laufschritten muss sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ direkt und gerade in
Laufrichtung
ablegen, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder
sich
umsieht.
Der Hundeführer läuft noch etwa 30 Schritte geradeaus, bleibt stehen und dreht
sich sofort
zu
seinem ruhig und aufmerksam liegenden Hund um.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer seinen Hund mit dem
Hörzeichen
„Hier“ oder dem Namen des Hundes zu sich. Der Hund muss freudig, schnell
und direkt
herankommen
und sich dicht, gerade und frei vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen
„Fuß“ muss sich der Hund schnell und gerade links neben seinem
Hundeführer mit dem
Schulterblatt
auf Kniehöhe absetzen. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder hinten herum
als
auch
von vorne in die Grundstellung gehen. Die Ausführung muss innerhalb einer
Prüfung gleich
sein.
c) Bewertung:
Fehler
in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, langsames Hinlegen, unruhiges
Liegen,
langsames
Hereinkommen bzw. wird langsamer beim Herankommen, Grätschstellung des
Hundeführers,
Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder
steht
der
Hund nach dem Hörzeichen „Platz“ werden hierfür 5 Punkte entwertet
(Pflichtentwertung).
Sonstiges
Fehlverhalten ist zusätzlich zu berücksichtigen. Verlässt der Hundeführer
seinen Standort
bevor
der Abschluss erfolgt ist, wird die Teilübung mit Mangelhaft (0 – 3,0 Punkte aus 5 Punkten)
bewertet.
Das Hörzeichen „Hier“ in Verbindung mit dem Namen des Hundes gilt als
Zusatzhörzeichen.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Platz“ ohne Hilfe des
Hundeführers,
-
Verhalten beim Entfernen des Hundeführers,
-
Schnelles, freudiges und direktes Herankommen nach Kommando ohne
Gangartwechsel,
-
dichtes, gerades uns freies Vorsitzen,
-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
4. Steh aus dem Schritt
Prüfungsstufe VPG: 2
Höchstpunktzahl: 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Fuß gehen, Stehen, Absitzen = Fuß, Steh, Sitz
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt geradeaus. In der
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Entwicklung
hat der Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert
zu
folgen.
Dabei muss er gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
Nach
10-15 Schritten muss der Hund auf das Hörzeichen „Steh“ schnell und gerade in Laufrichtung
stehen
bleiben, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder
sich umsieht.
Nach
weiteren 15 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu seinem
ruhig
und
aufmerksam stehenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der
Hundeführer
in
normaler Gangart und auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an
dessen rechte
Seite.
Dabei kann der Hundeführer von vorne, oder, um den Hund herumgehend, von hinten
herantreten.
Nach einer kurzen Pause von ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des
Leistungsrichters
auf das Hörzeichen „Sitz“ des Hundeführers schnell und
gerade setzen.
c) Bewertung
Fehler
in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Nachgehen beim Hörzeichen,
unruhiges
Stehen,
Nachgehen, unruhiges Verhalten beim Zurückkommen des Hundeführers, langsames
Absitzen
beim Abschluss entwerten entsprechend. Sitzt oder liegt der Hund nach dem
Hörzeichen
„Steh“ werden hierfür 5 Punkte entwertet (Pflichtentwertung). Sonstiges
Fehlverhalten ist
zusätzlich
zu berücksichtigen. Verlässt der Hundeführer seinen Standort bevor der
Abschluss erfolgt
ist,
wird die Teilübung mit Mangelhaft (0 – 3,0
Punkte aus 5 Punkten) bewertet.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Steh“ ohne Hilfe des
Hundeführers,
-
Verhalten beim Entfernen und Herantreten des Hundeführers,
-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
5. Steh aus dem Laufschritt
Prüfungsstufe VPG: 3
Höchstpunktzahl: 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Fuß gehen, Stehen, Herankommen,
in Grundstellung gehen = Fuß, Steh,
Hier (Rufname des Hundes) und Fuß
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter läuft der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund geradeaus. In der Entwicklung hat
der
Hund seinem Hundeführer aufmerksam, freudig, schnell und konzentriert zu
folgen. Dabei muss
er
gerade in Position am Knie des Hundeführers bleiben.
Nach
10-15 Schritten muss der Hund auf das Hörzeichen „Steh“ schnell und gerade in Laufrichtung
stehen
bleiben, ohne dass der Hundeführer seine Gangart unterbricht, verändert oder
sich umsieht.
Nach
weiteren 30 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und dreht sich sofort zu
seinem ruhig und
aufmerksam
stehenden Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der Hundeführer
seinen
Hund
mit dem Hörzeichen „Hier“ oder dem Namen des Hundes zu
sich. Der Hund muss freudig,
schnell
und direkt herankommen und sich dicht, gerade und frei vor den Hundeführer
setzen. Auf
das
Hörzeichen „Fuß“ muss sich der Hund schnell und
gerade links neben seinem Hundeführer mit
dem
Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Nach dem Vorsitzen kann der Hund entweder
hinten
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herum
als auch von vorne in die Grundstellung gehen. Die Ausführung muss innerhalb
einer
Prüfung
gleich sein.
c) Bewertung
Fehler
in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Nachgehen beim Hörzeichen,
unruhiges
Stehen,
Nachgehen, langsames Hereinkommen bzw. wird langsamer beim Herankommen,
Grätschstellung
des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und beim Abschluss entwerten
entsprechend.
Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen „Steh“ werden hierfür 5 Punkte
entwertet.
(Pflichtentwertung). Sonstiges Fehlverhalten ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Verlässt
der
Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Teilübung
mit Mangelhaft
(0 – 3,0 Punkte aus 5 Punkten) bewertet.
Das Hörzeichen „Hier“ in Verbindung mit dem Namen
des
Hundes gilt als Zusatzhörzeichen.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudige, aufmerksame und konzentrierte Entwicklung,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Kommandos „Steh“ ohne Hilfe des
Hundeführers,
-
Verhalten beim Entfernen des Hundeführers,
-
Schnelles, freudiges und direktes Herankommen nach Kommando ohne Gangartwechsel,
-
dichtes, gerades uns freies Vorsitzen,
-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
6. Bringen auf ebener Erde
Prüfungsstufe VPG: 1 2 3
Höchstpunktzahl: 10 10 10
Gewichte des Bringholzes 650
Gramm
1000
Gramm
2000
Gramm
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Bringen, Abgeben und in
Grundstellung gehen = Bring, Aus und Fuß
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung ein Bringholz (Gewicht Stufe 1 = 650 Gramm, Stufe 2 = 1.000
Gramm,
Stufe 3 = 2.000 Gramm) etwa 10 Schritte weit weg. Eine Veränderung der
Grundstellung
des
Hundeführers ist nicht erlaubt..
Der
ruhig, frei und aufmerksam neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf das
Hörzeichen
„Bring“ schnell und direkt zum Bringholz laufen. Das Hörzeichen „Bring“ darf erst
gegeben
werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der Hund hat dieses sofort und sicher
aufzunehmen
und seinem Hundeführer schnell und direkt zu bringen. Der Hund muss sich dicht,
gerade
und frei vor seinen Hundeführer setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang
halten, bis
ihm
der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem
Hörzeichen „Aus“
abnimmt.
Das
Bringholz wird nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der
rechten
Körperseite
gehalten. Auf das Hörzeichen „Fuß“ muss sich der Hund schnell und
gerade links
neben
seinen Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der Hundeführer
darf
während
der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung
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Fehler
in der Grundstellung, langsames Hinlaufen, Fehler beim Aufnehmen, langsames
Zurückkommen,
Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen mit dem Bringholz,
Grätschstellung
des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss entwerten entsprechend.
Zu
kurzes oder zu weites Werfen des Bringholzes und Hilfen des Hundeführers ohne
Veränderung
des
Standortes entwerten ebenfalls.
Verlässt
der Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung
mit
Mangelhaft
(0 - 6,5 Punkte) bewertet.
Liegt
das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der
Hundeführer nach
Befragen
oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit (maximal 2
Wiederholungen) das
Bringholz
ohne Punkteentwertung erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein
Hörzeichen
„Sitz“ ist erlaubt. Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine
Note
entwertet.
Wird
das Bringholz nicht gebracht, ist die Übung mit der vollen Punktzahl zu
entwerten. „Nicht
gebracht“
heißt, wenn der Hund das Bringholz fallen lässt, nicht mehr aufnimmt
(Zusatzhörzeichen
sind
möglich, fließen in die Bewertung ein) und der Hundeführer seinen Standort
verlassen muss,
um
das Bringholz aufzunehmen.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
korrektes Werfen des Holzes,
-
freudiges und zielstrebiges Anlaufen des Bringholzes,
-
direkte und sichere Aufnahme des Bringholzes
-
direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,
-
Fallenlassen des Bringholzes,
-
Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,
-
freies, zügiges und dichtes Vorsitzen,
-
ruhiges präsentieren des Bringholzes, direkte Abgabe nach Hörzeichen,
-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
Gibt
der Hund den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu
disqualifizieren, da die
Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.
7. Bringen im Freisprung über die 1m-Hürde
Prüfungsstufe VPG: 1 2 3
Höchstpunktzahl: 15 15 15
Gewicht des Bringholzes 650
Gramm
650
Gramm
650
Gramm
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Springen, Bringen, Abgeben, in
Grundstellung gehen = Hopp, Bring, Aus,
Fuß
b) Ausführung
Der
Hundeführer nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Hürde die
Grundstellung
ein.
Nach Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer
geraden, ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über eine 100 cm hohe Hürde.
Eine
Veränderung der Grundstellung des Hundeführers ist nicht erlaubt.
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Der
ruhig und frei neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf die Hörzeichen „Hopp“ und
„Bring“ im direkten, kraftvollen und freien Freisprung über die Hürde
springen, schnell und direkt
zum
Bringholz laufen. Das Hörzeichen „Hopp“ darf erst gegeben werden, wenn
das Bringholz
ruhig
liegt. Das Hörzeichen „Bring“ ist während des Sprunges zu
geben. Der Hund muss das
Bringholz
sofort aufnehmen, direkt im kraftvollen Freisprung über die Hürde
zurückspringen und
das
Bringholz seinem Hundeführer schnell und auf direktem Weg bringen. Der Hund hat
sich dicht
und
gerade vor seinen Hundeführer zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im
Fang zu halten,
bis
ihm der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem
Hörzeichen „Aus“
abnimmt.
Das
Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an der
rechten
Körperseite
gehalten werden. Auf das Hörzeichen „Fuß“ muss sich der Hund schnell und
gerade
links
neben seinen Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der
Hundeführer darf
während
der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung
Fehler
in der Grundstellung, kraftloses Springen und langsames Hinlaufen, Fehler beim
Aufnehmen,
langsames Zurückspringen, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder Knautschen
mit
dem
Bringholz, Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und Abschluss
und Hilfen
des
Hundeführers ohne Veränderung des Standortes entwerten ebenfalls entsprechend.
Für Streifen
des
Hundes an der Hürde müssen pro Sprung bis zu 1 Punkt, für Aufsetzen bis zu 2
Punkte
entwertet
werden.
Liegt
das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der
Hundeführer nach
Befragen
oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit das Bringholz ohne
Punkteentwertung
erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein Hörzeichen „Sitz“ ist
erlaubt.
Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine Note entwertet.
Hundeführer-Hilfen
ohne Veränderung des Standortes, entwerten die Übung entsprechend. Verlässt
der
Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit
Mangelhaft (0
- 10 Punkte) bewertet. Sonstiges
Fehlverhalten ist gesondert zu bewerten.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Hürde Stufe 1- 3:
Hinsprung Bringen Rücksprung
5
Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine Teilbewertung der Übung
ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung – Bringen –
Rücksprung)
mindesten ein Sprung und die Teilübung „Bringen“
gezeigt wird.
Sprünge
und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hinsprung
oder Rücksprung nicht ausgeführt,
Bringholz
einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,
-
kraftvoller und freier Hinsprung,
-
sichere und direkte Aufnahme des Bringholzes
-
direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,
-
kraftvoller und freier Rücksprung,
-
Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,
-
Freies, gerades und dichtes Vorsitzen,
-
ruhiges präsentieren des Bringholzes,
-
direkte Abgabe nach Hörzeichen,
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-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
Wird
die Hürde beim Hinsprung umgeworfen, ist die Übung zu wiederholen, wobei der
erste
Sprung
im „unteren mangelhaft“ (-4 Pkt.) zu bewerten ist. Fällt die Hürde ein zweites mal um, ist
die
Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
Gibt
der Hund den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu
disqualifizieren, da die
Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.
8. Klettersprung über eine Schrägwand:
Prüfungsstufe VPG 1 2 3
Höchstpunktzahl: 15 15 15
Das
Springen ist mit Klettersprung zu zeigen.
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Springen, Bringen, Abgeben, in
Grundstellung gehen = Hopp, Bring, Aus,
Fuß
b) Ausführung
Der
Hundeführer nimmt mit seinem Hund mindestens 5 Schritte vor der Schrägwand die
Grundstellung
ein. Nach Freigabe durch den Leistungsrichter wirft der Hundeführer aus einer
geraden,
ruhigen und aufmerksamen Grundstellung ein Bringholz (Gewicht 650 Gramm) über
die
Schrägwand.
Der ruhig und frei neben seinem Hundeführer sitzende Hund muss auf die Hörzeichen
für
„Springen“
und „Bringen“ direkt und kraftvoll
über die Schrägwand klettern, schnell und direkt
zum
Bringholz laufen. Das Hörzeichen „Hopp“ darf erst gegeben werden, wenn
das Bringholz
ruhig
liegt. Das Hörzeichen „Bring“ ist während des Klettersprunges
zu geben. Der Hund muss das
Bringholz
sofort aufnehmen, direkt und kraftvoll über die Schrägwand zurückklettern und
das
Bringholz
seinem Hundeführer schnell und auf direktem Weg bringen. Der Hund hat sich
dicht und
gerade
vor seine/n Hundeführer zu setzen und das Bringholz so lange ruhig im Fang zu
halten, bis
ihm
der Hundeführer nach einer Pause von ca. 3 Sek. das Bringholz mit dem
Hörzeichen „Aus“
abnimmt.
Das Bringholz muss nach der Abgabe mit nach unten ausgestrecktem Arm, ruhig an
der
rechten
Körperseite gehalten werden. Auf das Hörzeichen „Fuß“ muss sich der Hund schnell und
gerade
links neben seinem Hundeführer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe absetzen. Der
Hundeführer
darf während der gesamten Übung seinen Standort nicht verlassen.
c) Bewertung
Fehler
in der Grundstellung, kraftloses Klettern und langsames Hinlaufen, Fehler beim
Aufnehmen,
langsames
und/oder kraftloses Zurückklettern, Fallenlassen des Bringholzes, Spielen oder
Knautschen
mit dem Bringholz, Grätschstellung des Hundeführers, Fehler beim Vorsitzen und
Abschluss
entwerten entsprechend.
Liegt
das Bringholz stark seitlich oder für den Hund schlecht sichtbar, so hat der
Hundeführer nach
Befragen
oder auf Hinweis des Leistungsrichters, die Möglichkeit das Bringholz ohne
Punkteentwertung
erneut zu werfen. Der Hund muss dabei sitzen bleiben. Ein Hörzeichen „Sitz“ ist
erlaubt.
Verlässt der Hund die Sitzposition wird die Übung um eine Note entwertet.
Hundeführer-Hilfen
ohne Veränderung des Standortes, entwerten die Übung entsprechend. Verlässt
der
Hundeführer seinen Standort bevor der Abschluss erfolgt ist, wird die Übung mit
Mangelhaft (0
- 10 Punkte) bewertet. Sonstiges
Fehlverhalten ist gesondert zu bewerten.
Punkteaufteilung für Bringen über eine Schrägwand Stufe 1 - 3:
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Hinsprung Bringen Rücksprung
5
Punkte 5 Punkte 5 Punkte
Eine
Teilbewertung der Übung ist nur möglich wenn von den drei Teilen (Hinsprung –
Bringen –
Rücksprung)
mindesten ein Sprung und die Teilübung „Bringen“ gezeigt wird.
Sprünge
und Bringen einwandfrei = 15 Punkte
Hinsprung
oder Rücksprung nicht ausgeführt,
Bringholz
einwandfrei gebracht = 10 Punkte
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,
-
kraftvoller Klettersprünge,
-
sichere und direkte Aufnahme des Bringholzes
-
direktes, freudiges und zielstrebiges Bringen des Bringholzes,
-
Knautschen oder Spielen mit dem Bringholz,
-
Freies, gerades und dichtes Vorsitzen,
-
ruhiges präsentieren des Bringholzes,
-
direkte Abgabe nach Hörzeichen,
-
zügiges Wechseln in eine gerade und aufmerksame Endgrundstellung.
Gibt
der Hund. den Bringgegenstand nach dem 3. Hörzeichen nicht ab, ist der Hund zu
disqualifizieren, da die
Abteilung B nicht mehr fortgesetzt werden kann.
9. Voraussenden mit Hinlegen:
Prüfungsstufe VPG 1 2 3
Höchstpunktzahl: 10 10 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Voraussenden, Ablegen, Aufsetzen = Fuß, Voraus, Platz,
Sitz/Fuß
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter geht der Hundeführer aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund im Normalschritt in der ihm
angewiesenen
Richtung geradeaus. In der Entwicklung hat der Hund seinem
Hundeführer
aufmerksam,
freudig, schnell und konzentriert zu folgen. Dabei muss er gerade in Position
am Knie
des
Hundeführers bleiben.
Nach
10-15 Schritten gibt der Hundeführer dem Hund unter gleichzeitigem, einmaligem
Erheben
des
Armes das Hörzeichen „Voraus“ und bleibt stehen. Hierauf muss
sich der Hund zielstrebig,
geradlinig
und in schneller Gangart mindestens 30 Schritte in der angezeigten Richtung
entfernen.
Auf
Richteranweisung gibt der Hundeführer das Hörzeichen „Platz“, worauf sich der Hund direkt
und
schnell hinlegen muss. Der Hundeführer darf den Arm so lange richtungweisend
hochhalten,
bis
sich der Hund gelegt hat. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der
Hundeführer in
normaler
Gangart und auf direktem Wege zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen
rechte
Seite.
Dabei kann der Hundeführer von vorne oder um den Hund herumgehend von hinten
herantreten.
Nach einer kurzen Pause von ca. 3 Sek. muss sich der Hund auf Anweisung des
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Leistungsrichters
auf das Hörzeichen „Sitz“ des Hundeführers schnell
und gerade in die
Grundstellung
aufsetzen.
c) Bewertung
Fehler
in der Anfangsgrundstellung, der Entwicklung, Mitlaufen des Hundeführers, zu
langsames
Vorauslaufen,
starkes seitliches Abweichen, zu kurze Entfernung, zögerndes oder vorzeitiges
Ablegen,
unruhiges Liegen bzw. vorzeitiges Aufstehen/Aufsitzen beim Abholen entwerten
entsprechend.
Weitere Hilfen z. B. bei Abgabe des Hörzeichens „Voraus“ oder „Platz“ fließen
ebenfalls
in die Bewertung ein.
Nach
Erreichen der erforderlichen Entfernung erfolgt grundsätzlich eine RA zum
Ablegen des
-
Hundes. Lässt der Hund sich nicht stoppen ist die Übung mit 0 Punkten zu
bewerten.
-
Ein Zusatzhörzeichen zum legen –1,5 Punkte.
-
Ein zweites Zusatzhörzeichen zum legen –2,5 Punkte.
-
Hund lässt sich stoppen, legt sich aber nicht auf zweites Zusatzhörzeichen –3,5 Punkte.
Weiteres
Fehlverhalten ist zusätzlich zu bewerten. Entfernt sich der Hund, oder kommt
zum
Hundeführer
zurück, ist die Gesamtübung mit 0 Punkten zu bewerten.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
freudiges und zielstrebiges Entfernen vom Hundeführer,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Hörzeichen „Platz“,
-
Verhalten beim Herantreten des Hundeführers,
-
zügiges Ausführen des Hörzeichens „Sitz“ in eine gerade und aufmerksame
Endgrundstellung.
10. Ablegen des Hundes unter Ablenkung:
Prüfungsstufe VPG: 1 2 3
Höchstpunktzahl: 10 10 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Ablegen, Aufsetzen = Fuß, Platz, Sitz/Fuß
b) Ausführung
Nach
Freigabe durch den Leistungsrichter legt der Hundeführer zu Beginn der
Abteilung „B“ eines
anderen
Hundes seinen Hund mit dem Hörzeichen „Platz“ an einem vom Leistungsrichter
angewiesenen
Platz aus gerader, ruhiger und aufmerksamer Grundstellung ab, und zwar ohne die
Führleine
oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. In den Stufen 1 und 2 geht der
Hundeführer,
nun ohne sich umzusehen, innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte
vom
Hund weg und bleibt auf Anweisung des Leistungsrichters in Sicht des Hundes mit
dem
Rücken
zu ihm ruhig stehen. In der Stufe 3 geht der Hundeführer außer Sicht des Hundes
in ein
dafür
vorgesehenes Hundeführer-Versteck.
Der
Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen, während der andere
Hund seine
Übungen
nach den Anforderungen der PO erfüllt. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht
der
Hundeführer
zu seinem Hund zurück und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek.
muss
sich
der Hund nach weiterer Anweisung des Leistungsrichters auf das Hörzeichen „Sitz“ des
Hundeführers
schnell und gerade in eine aufmerksame Grundstellung aufsetzen. Der Hund ist in
normaler
Gangart und auf direktem Wege abzuholen. Beim Abholen des Hundes kann der
Hundeführer
von vorne oder um den Hund herumgehend von hinten herantreten.
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c) Bewertung
Unruhiges
Verhalten des Hundeführers sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des
Hundes
bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen entwerten
entsprechend.
Steht
oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung.
Entfernt sich der
Hund
in der Stufe 1 vor Vollendung der Übung 3, in der Stufe 2 vor Vollendung der
Übung 4 und in
der
Stufe 3 vor Vollendung der Übung 5 des anderen vorgeführten Hundes um mehr als
3 Meter
vom
Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Kommt der Hund dem Hundeführer
beim
Abholen
entgegen, erfolgt eine Punkteentwertung bis zu 3 Punkten.
Besonders ist auf folgendes zu achten:
-
gerade, ruhige und aufmerksame Anfangsgrundstellung,
-
schnelle und korrekte Ausführung des Hörzeichen „Platz“,
-
ruhiges und sicheres Ablegen während der Vorführungen,
-
Verhalten bei der Schussabgabe,
-
Verhalten beim Herantreten des Hundeführers,
-
zügiges Ausführen des Hörzeichens „Sitz“ in eine gerade und aufmerksame
Endgrundstellung.
4. Bewertung:
Die
Einzelübungen sind vom Leistungsrichter prädikatmäßig
zu besprechen. Einzelne
Punktabzüge
sind generell nicht bekannt zu geben.
Bewertungstabelle
HPZ*
Mangelhaft Befriedigend Gut Sehrgut Vorzüglich
5
0,0 – 3, 0 3,5 4 4,5 5,0
10
0,0 – 6,5 7,0 – 7,5 8.0 – 8,5 9,0 – 9,5 10,0
15
0,0 – 10,0 10,5 – 11,5 12,0 – 13,0 13,5 – 14,0 14,5 – 15,0
20
0,0 – 13,5 14,0 – 15,5 16,0 – 17,5 18,0 – 19,0 19,5 – 20,0
100
0,0 - 69 70 – 79 80 – 89 90 – 95 96 - 100
Die
erreichte Gesamtpunktzahl in der Abteilung „B“ ist vom Leistungsrichter sofort
bekannt zu
geben.
Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf RA wird der Hund in allen
Prüfungsstufen
angeleint.
Nach der Besprechung verlässt der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund den
Vorführplatz.
Auch hierbei hat sich der Hund führig zu zeigen.
Disqualifikation
Verhalten Konsequenz
Der
Hund zeigt sich schussscheu
DISQUALIFIKATION
und Aberkennung
ALLER bereits erworbenen Punkte, keine Noten
KEINE BESPRECHUNG!!
Der
Hund gibt das Holz auch nach dem 3.
Hörzeichen
nicht ab
DISQUALIFIKATION
wegen Ungehorsam,
keine
Punkte in Abt. B
KEINE BESPRECHUNG!!
Der
Hund verlässt das Vorführgelände und
kommt
auch nach 3. Hörzeichen nicht zum
Hundeführer
zurück
DISQUALIFIKATION
wegen Ungehorsam,
keine
Punkte in Abt. B
KEINE BESPRECHUNG!!
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Abteilung C (Schutzdienst)
1. Anforderungen
Übung
VPG 1 VPG 2 VPG 3
Revieren nach dem Helfer
5 Punkte 5 Punkte 10 Punkte
Stellen und Verbellen
10 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Verhinderung eines Fluchtversuches des
Helfers
20 Punkte 10 Punkte 10 Punkte
Abwehr eines Angriffes aus der
Bewachungsphase
35 Punkte 20 Punkte 20 Punkte
Rückentransport
5 Punkte 5 Punkte
Überfall aus dem Rückentransport
25 Punkte 15 Punkte
Angriff auf den Hund aus der Bewegung
30 Punkte 25 Punkte 10 Punkte
Abwehr eines Angriffes aus der
Bewachungsphase
20 Punkte
Gesamt 100 Punkte 100 Punkte 100 Punkte
2. Allgemeine Bestimmungen
1. Einteilung des Schutzdienstgeländes
Auf
einem geeigneten Platz sind an den Längsseiten 6 Verstecke, 3 Verstecke auf
jeder Seite,
gestaffelt
aufgestellt.
2. Schutzdiensthelfer/ Schutzdienstbekleidung
Bei
Prüfungen kann in allen Prüfungsstufen mit einem Helfer gearbeitet werden, ab
sieben Hunden,
die
in der Abteilung „C“ in einer Prüfung zu prüfen sind, sollten jedoch zwei
Helfer eingesetzt
werden.
Es muss für alle Hundeführer innerhalb einer Prüfungsstufe derselbe Helfer zum
Einsatz
kommen.
Ein einmaliger Wechsel eines Helfers ist zugelassen, wenn der Helfer selbst
aktiver
Hundeführer
auf der Veranstaltung ist.
Der
Helfer muss mit einem Schutzanzug, Schutzarm und Softstock ausgerüstet sein.
Der Schutzarm
muss
mit Beißwulst ausgestattet sein. Wenn es für den Helfer erforderlich ist, den
Hund im Auge zu
behalten,
braucht der Helfer in der Bewachungsphase nicht unbedingt still zu stehen. Er
darf aber
keine
drohende Haltung einnehmen und auch keine Abwehrbewegungen machen. Er muss mit
dem
Schutzarm
seinen Körper decken.
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3. Anmeldung
a)
Der Hundeführer meldet sich in der Stufe 1 mit angeleintem, in den Stufen 2 und
3 mit seinem
frei folgenden Hund in
der Grundstellung beim Leistungsrichter an.
b)
Danach nimmt er die Ausgangsposition zur Übung „Revieren nach dem Helfer“ ein.
Der Hund
in
der Stufe 1 wird dort abgeleint.
c)
Aus der Grundstellung heraus wird der Hund. nach Freigabe durch den
Leistungsrichter zum
Revieren
eingesetzt.
Anmerkung:
Kann
ein Hundeführer sich und seinen Hund. nicht ordnungsgemäß anmelden, d.h. der
Hund ist
nicht
unter Kontrolle und läuft z. B. ins Verbell-Versteck oder vom Platz, sind dem
Hundeführer 3
Hörzeichen
zum Rückrufen des Hundes erlaubt.
Kommt
dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, wird die Abteilung „C“ mit der Begründung
„Disqualifikation
wegen Ungehorsam“ beendet.
4. Markierungen
Die
in der PO vorgeschriebenen Markierungen müssen für den Hundeführer,
Leistungsrichter und
Helfer
gut sichtbar sein.
Diese
Markierungen sind:
-
Standpunkt des HF zum Abrufen aus dem Verbellversteck
-
Standpunkt des Helfers zur Flucht und Ende des Fluchtpunktes,
-
Ablageposition des Hundes zur Flucht,
-
Markierung für den Hundeführer für die Übung „Angriff auf den Hund aus der
Bewegung“.
5. Verteidigungsübungen
Die
Verteidigungsübungen gliedern sich in:
-
Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers,
-
Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase,
-
Überfall aus dem Rückentransport (VPG 2 und 3),
-
Angriff auf den Hund aus der Bewegung,
-
Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase (VPG 3).
Alle
Verteidigungsübungen bestehen aus der:
-
Eröffnungsphase,
Wie
geht der Hund in den fliehenden oder
angreifenden
Helfer, wie setzt er den Ansatzgriff?
-
Belastungsphase, Wie zeigt sich der Hund während der Belastung, wie
wird
der Griff gehalten?
-
Übergangsphase, Wie zeigt sich der Hund grifflich in der Ruhephase vor
dem
Ablassen – Hörzeichen?
-
Ablassphase, Wie lässt der Hund ab?
-
Bewachungsphase, Wie bewacht der Hund nach dem Ablassen bis zum
Kommen
des Hundeführers den Helfer?
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Seite 66
Hunde,
die nicht in der Hand des Hundeführers stehen, die nach Verteidigungsübungen
nicht oder
nur
durch tätige Einwirkung des Hundeführers ablassen, die absichtlich an anderen
Stellen als dem
dafür
vorgesehenen Schutzarm zufassen (nicht anstoßen), müssen sofort disqualifiziert
werden.
Bei
Hunden die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen
ist die
Abteilung
„C“ abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung.
3. Leistungsanforderungen
1. Revieren nach dem Helfer
Prüfungsstufe: 1 2 3
Anzahl der Seitenschläge (rechts/links): 2 (1 + 1) 4 (2 + 2) 6 (3
+ 3)
Höchstpunktzahl: 5 5 10
Punktentwertung je nicht durchgeführten Seitenschlag: 2,5 1,0 1,5
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Revieren, Herankommen = Voran oder Revier, Hier, Name des Hundes
b) Ausführung
Der
Helfer befindet sich, für den Hund nicht sichtbar, im letzten Versteck. Der
Hundeführer nimmt
mit
seinem angeleinten Hund in der Stufe 1 zwischen dem vierten und fünften
Versteck, mit seinem
frei
folgenden Hund in der Stufe 2 zwischen dem zweiten und dritten Versteck und in
der Stufe 3
zwischen
dem ersten und zweiten Versteck Aufstellung, so dass zwei, vier bzw. sechs
Seitenschläge
möglich
sind. In der Stufe 1 leint der Hundeführer seinen Hund ab.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters beginnt der Hundeführer mit seinem Hund aus
einer geraden,
ruhigen
und aufmerksamen Grundstellung die Abteilung „C“. Auf ein kurzes Hörzeichen „Voran
oder Revier“ und Sichtzeichen mit
dem rechten oder linken Arm, welche wiederholt werden
können,
muss sich der Hund schnell vom Hundeführer lösen und zielstrebig das
angewiesene
Versteck
direkt anlaufen sowie eng und aufmerksam umlaufen. Hat der Hund einen
Seitenschlag
ausgeführt,
ruft ihn der Hundeführer mit einem Hörzeichen „Hier“ zu sich heran und weist ihn aus
der
Bewegung heraus mit erneutem Hörzeichen „Voran oder Revier“ zum
nächsten Versteck ein.
Das
Hörzeichen „Hier“ kann auch in Verbindung mit dem
Namen des Hundes gegeben werden.
Der
Hund hat sich während der gesamten Übung gut lenken und leiten zu lassen.
Der
Hundeführer bewegt sich im normalen Schritt auf der gedachten Mittellinie, die
er während des
Revieren
nicht verlassen darf. Der Hund muss sich immer vor dem Hundeführer befinden.
Wenn
der
Hund das Helferversteck erreicht hat, bleibt der Hundeführer stehen. Weitere
Hörzeichen sind
dann
nicht mehr erlaubt. Ein Verzicht auf das Revieren (direktes Schicken zum
Helfer) ist nicht
gestattet.
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c) Bewertung
Einschränkungen
bei der Lenkbarkeit, beim zügigen und zielstrebigen Anlaufen sowie engem und
aufmerksamen Umlaufen
der Verstecke, entwerten entsprechend.
Fehlerhaft
u. a. ist:
-
Nichteinnehmen einer ruhigen und aufmerksamen Grundstellung zu Beginn der
Übung,
-
zusätzliche Hör- oder Sichtzeichen,
-
Nichteinhalten der gedachten Mittellinie,
-
Nichteinhalten der normalen Gangart,
-
weiträumiges Revieren,
-
selbständiges Revieren, ohne auf die Hörzeichen des Hundeführers zu reagieren,
-
Verstecke werden nicht oder nicht aufmerksam umlaufen,
-
Hund muss sich besser lenken und leiten lassen.
Findet
der Hund den noch nicht erkannten Helfer nach 3-maligem erfolglosem Einsatz am
letzten
Versteck
(Verbellversteck) nicht, ist der Schutzdienst zu beenden. Wird der Hund im
Verlauf der
Übung
mit Kommando vom Hundeführer in die Fußposition genommen, gilt der Schutzdienst
ebenfalls
als beendet („Abbruch“ ohne Eintragung einer Punktzahl; alle anderen bisher in
der
Veranstaltung
erworbenen Punkte bleiben bestehen).
2. Stellen und Verbellen
Prüfungsstufe: 1 2 3
Höchstpunktzahl Stellen: 5 5 5
Höchstpunktzahl Verbellen: 5 5 5
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Herankommen, in Grundstellung
gehen oder Abholen = Hier- Fuß / Fuß
Es
sind keine Hör- oder Sichtzeichen zum Stellen und Verbellen erlaubt.
b) Ausführung:
Der
Hund muss selbstbewusst den Helfer eng, aufmerksam und drangvoll stellen. Er
muss sofort.
anhaltend
und energisch bis zur Einstellung durch den Hundeführer den Helfer verbellen.
Der Hund
darf
den Helfer weder anspringen, noch darf er zufassen. Nach einer Verweildauer von
ca. 20
Sekunden,
geht der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters bis auf 5 Schritte auf
direktem
Weg an das Versteck heran. Auf Anweisung des Leistungsrichters ruft der
Hundeführer
seinen
Hund mit Hörzeichen „Hier- Fuß“ in die Grundstellung ab.
Lediglich
in der Stufe 1 ist es dem Hundeführer alternativ gestattet, seinen Hund frei
folgend aus
dem
Versteck mit dem Hörzeichen „Fuß“ abzuholen und zur Abrufmarkierung zu bringen. Beide
Varianten
werden gleich bewertet.
Der
Helfer wird nach Freigabe durch den Leistungsrichter vom Hundeführer
aufgefordert aus dem
Versteck
herauszutreten und auf der für ihn markierten Fluchtposition aufgestellt. Der
Hund hat
hierbei
ruhig (z.B. ohne Bellen), gerade und aufmerksam in der Grundstellung zu sitzen.
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c) Bewertung
Einschränkungen
beim anhaltenden, fordernden Verbellen und drangvollen Stellen bis zum
Hörzeichen.
Lässt sich der Hund z. B. vom Leistungsrichter oder vom herankommenden
Hundeführer
ablenken, ist dieses verhalten entsprechend zu bewerten.
Entwerten für „Stellen“:
Belästigen
des Helfers (z. B. anstoßen, anspringen usw.) = bis - 2 Punkte
Starkes
Fassen am Schutzarm = bis - 9 Punkte
Absichtliches
Fassen an anderen Körperteilen (nicht stoßen) = Disqualifikation
Fasst
der Hund im Versteck und lässt nicht selbstständig ab, erhält der Hf die
Aufforderung an das
Versteck
(5 Schritte Abstand) heranzutreten. Es ist erlaubt den Hund mit dem Hörzeichen „Hier-
Fuß“
(nicht Hörzeichen „Aus“) abzurufen. Kommt der Hund nicht, wird das Team
disqualifiziert.
Verlassen des Helfers
Kommt
der Hund dem Hundeführer beim Herankommen an das Versteck entgegen, oder kommt
der
Hund
vor dem Abrufen zum Hundeführer, erfolgt eine Teilbewertung im Mangelhaft (0 – 6,5
Punkte).
Verlässt
der Hund den erkannten Helfer, bevor die Richteranweisung für den Hundeführer
zum
Verlassen
der Mittellinie erfolgt, kann der Hund nochmals zum Helfer geschickt werden.
Bleibt der
Hund
nun am Helfer, kann die Abteilung „C“ fortgesetzt werden, die Übung „Stellen und
Verbellen“
wird jedoch im Mangelhaft (– 9 Punkte) bewertet. Lässt sich der Hund nicht mehr
einsetzen
oder verlässt der Hund den Helfer erneut, wird der Schutzdienst abgebrochen.
Entwerten für „Verbellen“:
Für
anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Schwaches Verbellen (nicht
druckvoll, nicht
energisch)
und nicht anhaltendes Verbellen führt zu einer Entwertung bis –2 Punkten. Zeigt
der
Hund
ein aufmerksames Stellen ohne zu Verbellen, erfolgt eine Pflichtentwertung von
5 Punkten
für
dass Verbellen.
Fehlerhaft
ist zudem:
-
Hund zeigt kein markantes, selbstbewusstes, selbstsicheres Stellen,
-
Hund bellt nicht direkt,
-
Hund bellt nicht anhaltend, druckvoll und energisch,
-
Nichteinnehmen einer ruhigen und aufmerksamen Grundstellung zu Abschluss der
Übung,
-
Hund zeigt sich insgesamt nicht führig
-
Hund bleibt nicht in der Grundstellung beim Heraustreten des Helfers
-
Hund erhält Zusatzhörzeichen oder Körperhilfen zum Absitzen
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des/der Helfers/Helferin
Prüfungsstufe: 1 2 3
Höchstpunktzahl Flucht: 20 10 10
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Fuß gehen, Ablegen, Einsatz des
Hundes, Ablassen = Fuß, Platz, Voran
oder Stell, Aus
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Seite 69
b) Ausführung
Auf
Anweisung des Leistungsrichters
fordert
der Hundeführer den Helfer
auf,
aus dem Versteck herauszutreten.
Der
Helfer begibt sich in normaler
Gangart
zu dem markierten
Ausgangspunkt
für den Fluchtversuch.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters
bringt
der Hundeführer seinen frei
folgenden
Hund in die Ablageposition
(siehe
Markierung) und geht direkt
zum
Versteck.
Die
Distanz zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der Hund hat sich in der
Freifolge
freudig,
aufmerksam und konzentriert zu zeigen und die Übung in Position am Knie des
Hundeführers
gerade und schnell auszuführen. Vor dem Hörzeichen „ Platz“ hat der Hund in
gerader,
ruhiger und aufmerksamer Grundstellung zu sitzen. Das Hörzeichen „Platz“ hat er direkt
und
schnell anzunehmen und sich in der Ablageposition ruhig, sicher und aufmerksam
zum Helfer
zu
verhalten. Der Hundeführer muss sich beim Versteck so aufstellen, dass er
Sichtkontakt zum
Leistungsrichter,
Helfer und seinem Hund hat.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Der
Hund muss
ohne
zu zögern den Fluchtversuch auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder Stell“ des
Hundeführers
mit hoher Dominanz und energischem Zufassen wirkungsvoll vereiteln. Er darf
dabei
nur
am Schutzarm des Helfers angreifen.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss
der Hund, nach
einer kurzen
Übergangsphase, klar und sicher trennen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen „
Aus“ in angemessener Zeit selbständig
geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der
Hundeführer die
Richteranweisung
für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten
Hörzeichen
(einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine
Disqualifikation.
Während des Hörzeichens „ Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf
den
Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und
diesen
direkt,
selbstbewusst und aufmerksam bewachen.
c) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten. Ein besonderer Wert ist zu
legen
auf: schnelles, energisches Reagieren und Nachgehen mit kräftigem Zufassen und
wirksamem
Verhindern
der Flucht, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, aufmerksames Bewachen
dicht
am
Helfer.
Bleibt
der Hund liegen, oder hat der Hund nicht innerhalb von 20 Schritten die Flucht
durch
Zufassen
und Bannen vereitelt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Erfolgt
der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers, wird die Übung um eine
Note
entwertet.
Ist er in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam oder leicht lästig, wird die
Übung
ebenfalls
um eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder
ist er
stark
lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer
nicht, bleibt
aber
am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet. Verlässt der Hund den Helfer
oder gibt
der
Hundeführer ein Hörzeichen, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung
„C“
abgebrochen.
Radius 3
Schritte
Helfer-Standort 5
Fluchtrichtung
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Fehlerhaft
ist u. a.:
-
Hund zeigt sich nicht führig in der Freifolge,
-
Hund ist in der Grundstellung nicht ruhig und aufmerksam,
-
Hund legt sich nicht direkt,
-
Hund liegt nicht ruhig und sicher bis zum Einsatz-Hörzeichen,
-
unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
-
unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
-
unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
-
kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
-
kann die Flucht nicht vereiteln
-
Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
-
fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase
4. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Prüfungsstufe: 1 2 3
Höchstpunktzahl Abwehr: 35 20 20
Stockbelastungstests: ja ja ja
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung
bringen = Aus, Sitz, Fuß
b) Ausführung
Nach
einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung
des
Leistungsrichters
einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der
Hund
durch sofortiges und energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf
dabei nur am
Schutzarm
des Helfers angreifen. Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den
Helfer zu
belasten.
In der Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten.
Innerhalb der
Stockbelastung
werden zwei Tests durchgeführt. Es sind nur Stockbelastungstests auf Schultern
und
den
Bereich des Widerristes zugelassen. Der Hund muss sich in der Belastungsphase
unbeeindruckt
verhalten
und während der gesamten Verteidigungsübung einen vollen, energischen und vor
allem
beständigen
Griff zeigen.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss
der Hund, nach
einer
kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer kann
ein
Hörzeichen
„Aus“ in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der
Hundeführer die
Richteranweisung
für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten
Hörzeichen
(einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine
Disqualifikation.
Während des Hörzeichens „Aus“ muss der Hundeführer ruhig
stehen, ohne auf
den
Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und
diesen
direkt,
selbstbewusst und aufmerksam bewachen.
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c) Beenden
Auf
Leistungsrichter-Anweisung nähert sich der Hundeführer auf direktem Weg seinem
Hund in
normaler Gangart und nimmt ihn
mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung. Der Stock wird dem
Helfer
hierbei nicht abgenommen.
Bei
der Prüfungsstufe VPG 1 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil
„Angriff auf
den
Hund aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,
Bei
den Prüfungsstufen VPG 2 und 3 stellt sich der Hundeführer mit seinem Hund zum
Rückentransport
auf.
d) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten. Ein besonderer Wert ist zu
legen
auf: schnelles und kräftiges Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen,
nach dem
Ablassen
aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
Hält
der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab
und lässt
sich
verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Ist
der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig,
wird die Übung
um
eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist
er stark
lästig,
wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht,
bleibt aber am
Helfer,
wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden
Hundeführer
entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor
der
Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen,
damit der Hund
am
Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Fehlerhaft
ist u. a.:
-
unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
-
unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
-
unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
-
kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
-
Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
-
fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase
-
erhält mehrere Hörzeichen
-
zeigt sich nicht führig
-
setzt sich nicht in die Grundstellung
5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 und 3)
Prüfungsstufe: 2 3
Höchstpunktzahl Transport: 5 5
Transportstrecke/Schrittzahl: 30 30
Abstand/Schrittzahl: 5 5
a) Hörzeichen
Ein
Hörzeichen für Fuß gehen = Fuß / Transport
b) Ausführung
Im
Anschluss an die Übung „Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase“ erfolgt
in den
Prüfungsstufen
2 und 3 ein Rücktransport des Helfers über eine Distanz von etwa 30 Schritten.
Den
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Verlauf
des Transportes bestimmt der Leistungsrichter. Eine Wendung ist nicht
gefordert, kann
jedoch
bedingt durch die Platzanlage erforderlich werden.
Der
Hundeführer fordert den Helfer auf, voranzugehen, und geht aus einer geraden,
ruhigen und
aufmerksamen
Grundstellung mit seinem frei folgenden Hund in einem Abstand von 5 Schritten
hinter
dem Helfer nach. Der Hund hat konzentriert auf den Helfer in Position am Knie
des
Hundeführers
zu folgen. Er hat sich während der gesamten Transportarbeit absolut führig zu
zeigen,
dabei
den Helfer ständig im Auge zu behalten. Der Abstand von 5 Schritten muss
während des
gesamten
Rückentransportes eingehalten werden.
Insbesondere
der Stock ist vom Helfer während des Transportes nicht sichtbar zu tragen.
c) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Aufmerksames
beobachten
des Helfers, exaktes Fußgehen, Einhalten des Abstandes von 5 Schritten.
Körper-
und Schritthilfen des Hundeführers führen zu einer Entwertung von 2 Prädikaten.
Zusätzliche
Hörzeichen führen zu einer Entwertung von 3 Prädikaten.
Fehlerhaft
ist u. a.:
-
keine gerade, ruhige und aufmerksame Grundstellung
-
fehlende Konzentration zum Helfer
-
Hund drängt vor
-
Hund weicht seitlich ab
-
Abstand wird nicht eingehalten
-
Hilfen durch den Hundeführer
-
Hör- oder Sichtzeichen
-
Verändern der Gangart
Ist
eine Freifolge nicht möglich, wird der Schutzdienst mit der Begründung „Disqualifikation
wegen
Ungehorsam“
beendet.
Geht
der Hund bei der Übung aus der Hand des Hundeführers hat dieser die Chance den Hund
zurück
zu rufen, bevor der Hund gefasst hat. Die Übung ist mit der Note „Mangelhaft“
zu bewerten.
Kommt
der Hund nicht zum Hundeführer zurück oder hat den Helfer bereits gefasst, ist
das Team
zu
disqualifizieren.
6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2
und 3)
Prüfungsstufe: 2 3
Höchstpunktzahl Überfall: 25 15
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Ablassen, Fuß gehen = Aus, Sitz, Fuß, Transport
b) Ausführung
Aus
dem Rückentransport erfolgt auf Anweisung des Leistungsrichters, ohne
anzuhalten, ein
Überfall
auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der Hund durch
sofortiges
und
energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm
des Helfers
angreifen.
Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den Helfer zu belasten. In der
Belastung
ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten. Der Hund muss
sich in der
Belastungsphase
unbeeindruckt verhalten und während der gesamten Verteidigungsübung einen
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vollen,
energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Hat der Hund den Griff
gesetzt, muss
der
Hundeführer am momentanen Standort stehen bleiben.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des
Helfers muss
der
Hund, nach einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer
kann
ein Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit selbständig
geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der
Hundeführer die
Richteranweisung
für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten
Hörzeichen
(einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine
Disqualifikation.
Während des Hörzeichen`s „Aus“ muss der Hundeführer ruhig
stehen, ohne auf
den
Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und
diesen
direkt,
selbstbewusst und aufmerksam bewachen.
Auf
Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu
seinem
Hund
und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung.
c) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges
Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen
aufmerksames
Bewachen
dicht am Helfer.
Hält
der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab
und lässt
sich
verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Ist
der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig,
wird die Übung
um
eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist
er stark
lästig,
wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht,
bleibt aber am
Helfer,
wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden
Hundeführer
entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor
der
Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen,
damit der Hund
am
Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Fehlerhaft
ist u. a.:
-
unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
-
unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
-
unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
-
kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
-
Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
-
fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase
-
erhält mehrere Hörzeichen
-
zeigt sich nicht führig
-
Hund zeigt keinen Gehorsam beim Herantreten des Hundeführers
-
Hund setzt sich nicht in Grundstellung
-
Hund ist nicht aufmerksam zum Helfer (Entwertung – 1)
-
Hund muss sich freier verhalten (Entwertung – 1)
-
Hund ist lästig gegenüber dem Helfer (Entwertung – 2)
d) Beenden Prüfungsstufe 2
Der
Hundeführer begibt sich auf Anweisung in normaler Gangart zu seinem Hund und
bringt den
Hund
mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung. Der Softstock wird dem Helfer nicht abgenommen.
Bei
der Prüfungsstufe VPG 2 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil
„Angriff auf
den
Hund aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,
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e) Beenden Prüfungsstufe 3
Auf
Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu
seinem
Hund
und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem
Helfer
abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.
Lediglich
ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein
Arme
hochheben
des Helfers hat nicht zu erfolgen.
Der
Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Nach
Aufforderung
des Hundeführers folgt aus einer ruhigen und zum Helfer orientierten
Grundstellung
ein
Seitentransport über eine Distanz von ca. 20 Schritten zum Leistungsrichter.
Ein Hörzeichen
„Fuß und/oder Transport“ ist
erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu gehen, so
dass
sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der Hund muss
während
des
Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den Helfer
nicht
bedrängen,
anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der
Hundeführer
übergibt
dem Leistungsrichter den Softstock und meldet den ersten Teil des
Schutzdienstes als
beendet.
Zur Abmeldung hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu
sitzen. Bei
der
Prüfungsstufe VPG 3 wird der Helfer vom Leistungsrichter für den Übungsteil „Angriff
auf den
Hund
aus der Bewegung“ in ein Versteck eingewiesen,
7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Prüfungsstufen 1 bis 3)
Prüfungsstufe: 1 2 3
Höchstpunktzahl Angriff: 30 25 10
Stockschläge: nein nein nein
Abstand Helfer zum Hund bei Freigabe: 40 bis 30
Schritte
50 bis 40
Schritte
ca. 60
Schritte
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Absitzen, Abwehren, Ablassen, in
Grundstellung bringen, Fuß gehen = Sitz,
Stell oder Voran, Aus, Fuß, Transport
b) Ausführung
Der
Hundeführer wird mit seinem frei folgenden Hund zu einer markierten Stelle auf
der Mittellinie
in
der Höhe des ersten Versteckes eingewiesen. Dies geschieht in der VPG- Stufe 1
nach der Übung
„Abwehr
eines Angriffes aus der Bewachungsphase“, in der VPG- Stufe 2 nach der Übung
„Überfall
auf den Hund aus dem Rückentransport“ und in der VPG- Stufe 3 nach Abmeldung
des
ersten
Teils des Schutzdienstes beim Leistungsrichter.
Die
Freifolge hat der Hund aufmerksam zum Hundeführer, freudig und konzentriert zu
zeigen. Er
geht
dabei gerade in Position am Knie des Hundeführers. In Höhe des ersten Verstecks
bleibt der
Hundeführer
stehen und dreht sich um. Mit Hörzeichen „Sitz“ wird der Hund in die Grundstellung
gebracht.
Der gerade, ruhig und aufmerksam zum Helfer sitzende Hund kann in der
Grundstellung
am
Halsband gehalten werden, darf aber dabei vom Hundeführer nicht stimuliert
werden.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters tritt der mit einem Softstock versehene Helfer
aus einem
Versteck
und läuft zur Mittellinie. Der Helfer greift den Hund unter Abgabe von
Vertreibungslauten
und
drohenden Bewegungen im Laufschritt frontal an. Sobald sich der Helfer dem
Hundeführer und
seinem
Hund auf 40 bis 30 Schritte (Stufe 1), 50 bis 40 Schritte (Stufe 2) bzw. ca. 60
Schritte (Stufe
3)
genähert hat, gibt der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters seinen
Hund mit dem
Hörzeichen
„Stell
oder Voran“ frei.
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Der
Hund muss ohne zu zögern den Angriff des Helfers auf einmaligem Hörzeichen „Voran oder
Stell“ des Hundeführers mit hoher
Dominanz und energischem Zufassen vereiteln. Er darf dabei nur
am
Schutzarm des Helfers angreifen.
In
der Belastungsphase muss er sich unbeeindruckt verhalten und während der
gesamten
Verteidigungsübung
einen vollen energischen und vor allem beständigen Griff zeigen. Der
Hundeführer
selbst darf seinen Standort nicht verlassen. Auf Anweisung des
Leistungsrichters stellt
der
Helfer ein. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund, nach einer kurzen
Übergangsphase,
sofort
ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen „Aus“ in angemessener Zeit selbständig
geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der
Hundeführer die
Richteranweisung
für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Wenn der Hund nach diesen
Hörzeichen
(einem erlaubten und zwei zusätzlichen) nicht ablässt, erfolgt
Disqualifikation.
Während
der Hundeführer das Hörzeichen „Aus“ gibt, muss er ruhig stehen, ohne auf den Hund
einzuwirken.
Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam
bewachen.
c) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Energische
Verteidigung
mit kräftigem Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem
Ablassen
aufmerksames Bewachen dicht am Helfer.
Kann
der Hund den zunächst gesetzten Griff nicht halten, fasst jedoch sofort
selbstständig und
energisch
wieder an, ist die Übung im „Mangelhaft“ zu bewerten. Zeigt der Hund kein
Angriffsverhalten
ist der Schutzdienst abzubrechen (TSB „ng“).
Erfolgt
der Einsatz des Hundes ohne Hörzeichen des Hundeführers wird die Übung um eine
Note
entwertet.
Ist er in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig, wird
die
Übung
ebenfalls um eine Note entwertet. Bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam
und/oder
ist er stark lästig, wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund
den Helfer
nicht,
bleibt aber am Helfer, wird die Übung um drei Noten entwertet.
Wird
der Hund vor Freigabe durch den Leistungsrichter eingesetzt bzw. die
Aufforderung des
Leistungsrichters
zum Einsatz durch den Hundeführer missachtet, wird die Übung maximal in der
Note
„Befriedigend“ bewertet,
Kommt
der Hund dem herankommenden Hundeführer entgegen, wird die Übung im Mangelhaft
bewertet.
Verlässt der Hund den Helfer vor der Richteranweisung zum Herantreten oder gibt
der
Hundeführer
ein Hörzeichen, damit der Hund am Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“
abgebrochen.
Hält
der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab
und lässt
sich
verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
d) Beenden Prüfungsstufen 1 und 2:
Auf
Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu
seinem
Hund
und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem
Helfer
abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.
Lediglich
ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein
Arme
hochheben
des Helfers hat nicht zu erfolgen.
Der
Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Es
folgt ein
Seitentransport
des Helfers zum Leistungsrichter über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein
Hörzeichen
„Fuß und/oder Transport“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu
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gehen,
so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der
Hund muss
während
des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht
bedrängen,
anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der
Hundeführer
übergibt
dem Leistungsrichter den Softstock und meldet die Abteilung „C“ beendet. Zur
Abmeldung
hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu sitzen. Vor Beginn
der
Bewertungsbekanntgabe
und auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund angeleint.
Fehlerhaft ist u. a.:
-
unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
-
unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
-
unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
-
kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
-
Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
-
fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase
-
erhält mehrere Hörzeichen
-
zeigt sich nicht führig
-
Hund zeigt keinen Gehorsam beim Herantreten des Hundeführers
-
Hund setzt sich nicht in Grundstellung
-
Hund ist nicht aufmerksam zum Helfer (Entwertung – 1)
-
Hund muss sich freier verhalten (Entwertung – 1)
-
Hund ist lästig gegenüber dem Helfer (Entwertung – 2)
8. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase (Prüfungsstufe
3)
Prüfungsstufe: 3
Höchstpunktzahl Abwehr: 20
Stockbelastungstests: ja
a) Hörzeichen
Je
ein Hörzeichen für Ablassen, in Grundstellung
bringen = Aus, Sitz, Fuß
b) Ausführung
Nach
einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung
des
Leistungsrichters
einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der
Hund
durch sofortiges und energisches Zufassen wirkungsvoll verteidigen. Er darf
dabei nur am
Schutzarm
des Helfers angreifen. Er ist durch Schlagandrohung und Bedrängen durch den
Helfer zu
belasten.
In der Belastung ist insbesondere auf seine Aktivität und Stabilität zu achten.
Innerhalb der
Stockbelastung
werden zwei Tests durchgeführt. Es sind nur Stockbelastungstests auf Schultern
und
den
Bereich des Widerristes zugelassen. Der Hund muss sich in der Belastungsphase
unbeeindruckt
verhalten
und während der gesamten Verteidigungsübung einen vollen, energischen und vor
allem
beständigen
Griff zeigen.
Auf
Anweisung des Leistungsrichters steht der Helfer still. In der Ablassphase muss
der Hund, nach
einer
kurzen Übergangsphase, sofort, klar und sicher ablassen. Der Hundeführer kann
ein
Hörzeichen
„Aus“ in
angemessener Zeit selbständig geben.
Lässt
der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der
Hundeführer die
Richteranweisung
für bis zu zwei weitere Hörzeichen „Aus“. Lässt der Hund nach dem dritten
Hörzeichen
(einem erlaubten und zwei zusätzlichen Hörzeichen) nicht ab, erfolgt eine
Disqualifikation.
Während des Hörzeichens „Aus“ muss der Hundeführer ruhig stehen, ohne auf
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den
Hund einzuwirken. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und
diesen
direkt,
selbstbewusst und aufmerksam bewachen.
c) Beenden Prüfungsstufe 3
Auf
Richteranweisung geht der Hundeführer in normaler Gangart, auf direktem Weg zu
seinem
Hund
und nimmt ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Der Softstock wird dem
Helfer
abgenommen. Die Art und Weise der Entwaffnung ist dem Hundeführer freigestellt.
Lediglich
ein Herantreten des Helfers an die Seite des Hundes ist nicht gestattet. Ein
Armhochheben
des
Helfers hat nicht zu erfolgen.
Der
Hundeführer nimmt nochmals neben dem Helfer haltend die Grundstellung ein. Es
folgt ein
Seitentransport
des Helfers zum Leistungsrichter über eine Distanz von etwa 20 Schritten. Ein
Hörzeichen
„Fuß und/oder Transport“ ist erlaubt. Der Hund hat an der rechten Seite des Helfers zu
gehen,
so dass sich der Hund zwischen dem Helfer und dem Hundeführer befindet. Der
Hund muss
während
des Transportes den Helfer aufmerksam beobachten. Er darf dabei jedoch den
Helfer nicht
bedrängen,
anspringen oder fassen. Vor dem Leistungsrichter hält die Gruppe an, der
Hundeführer
übergibt
dem Leistungsrichter den Softstock und meldet die „Abteilung
C“ beendet. Zur
Abmeldung
hat der Hund frei bei Fuß zwischen Hundeführer und Helfer zu sitzen. Vor Beginn
der
Bewertungsbekanntgabe
und auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund angeleint.
d) Bewertung
Einschränkungen
in den wichtigen Beurteilungskriterien entwerten entsprechend: Schnelles und
kräftiges
Zufassen, voller und ruhiger Griff bis zum Ablassen, nach dem Ablassen
aufmerksames
Bewachen
dicht am Helfer.
Hält
der Hund den Belastungen durch den Helfer nicht stand, kommt vom Schutzarm ab
und lässt
sich
verdrängen, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Ist
der Hund in der Bewachungsphase leicht unaufmerksam und/oder leicht lästig,
wird die Übung
um
eine Note entwertet, bewacht der Hund den Helfer sehr unaufmerksam und/oder ist
er stark
lästig,
wird die Übung um zwei Noten entwertet. Bewacht der Hund den Helfer nicht,
bleibt aber am
Helfer,
wird die Übung um drei Noten entwertet. Kommt der Hund dem herankommenden
Hundeführer
entgegen, wird die Übung im Mangelhaft bewertet. Verlässt der Hund den Helfer
vor
der
Richteranweisung zum Herantreten oder gibt der Hundeführer ein Hörzeichen,
damit der Hund
am
Helfer bleibt, wird die Abteilung „C“ abgebrochen.
Fehlerhaft
ist u. a.:
-
unterstützende Hörzeichen während der Verteidigungsübung
-
unsicheres Zufassen in der Eröffnungsphase
-
unruhiger Griff in den einzelnen Phasen
-
kann den Griff nicht halten, kommt vom Arm ab
-
Unaufmerksamkeit während der Bewachungsphase
-
fasst nach oder belästigt während der Bewachungsphase
-
erhält mehrere Hörzeichen
-
zeigt sich nicht führig
-
setzt sich nicht in die Grundstellung
4. Zusatzbestimmungen
1. Ablassen
Der
Helfer bleibt auf Richteranweisung still stehen.
In
den Ablassphasen muss der Hund, nach einer kurzen Übergangsphase, sofort, klar
und sicher
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ablassen.
Ein einmaliges Hörzeichen „Aus“ des Hundeführers ist erlaubt (ohne Entwertung). Der
Hundeführer
hat das 1. Hörzeichen in angemessener Zeit
zum Ablassen selbständig zu geben.
Die zwei weiteren Hörzeichen werden auf RA gegeben. Bei Geben des Hörzeichen „Aus“
hat der
Hundeführer
ruhig zu stehen, er darf dabei nicht auf den Hund zugehen.
Der
Hund hat den Helfer zu bewachen
Der
Hund kann jedoch auch selbständig ablassen. Das Hörzeichen „Aus“ muss also nicht zwingend
gegeben
werden. Lässt der Hund jedoch in diesem Fall nicht sofort ab und gibt der
Hundeführer das
Hörzeichen
verzögert, gilt dies als fehlerhaft.
Zwischen
den Verteidigungsübungen ist eine Bewachungsphase
von 5 Sekunden zu zeigen. Die
Zeitrechnung
gilt ab dem Moment, wenn der Hund abgelassen hat. Lässt der Hund nicht ab, darf
der
Helfer
nicht selbständig weiterarbeiten.
Der
Hund muss spätestens mit dem 3. Hörzeichen ablassen (Entwertung max. 9 Punkte).
Lässt der Hund nach dem 3. Hörzeichen „Aus“ nicht ab, ist die
Abteilung C zu beenden.
Eintragung: „Disqualifikation wegen
Ungehorsam“;
Der Schutzdienst ist ebenfalls zu beenden. wenn der Hund
unkontrollierbar ist und den
Helfer absichtlich an anderen Stellen als den Schutzarm beißt
(auch im Versteck). Gleiches
gilt, wenn der Hund nur durch körperliche Einwirkung durch den
Hundeführer ablässt.
Eintragung: „Disqualifikation wegen
Ungehorsam“;
Sollte der Name des Hundes verwendet werden, so wird dies als
zusätzliches Hörzeichen
gewertet.
Eine
Übung wird mit „Mangelhaft“ bewertet, wenn der Hund zum Ablassen das
Hilfshörzeichen
„Platz“ erhält. Wird das Hörzeichen „Platz“ zum Bannen des Hundes am Helfer
benutzt, bedeutet
dies
die Beendigung des Schutzdienstes.
Eintragung: „Abbruch“;
alle bisher in der Veranstaltung erworbenen Punkte bleiben
bestehen
Die
nachstehenden Punktzahlen werden nur für das Ablassen angewendet. Sonstige Fehlverhalten
des
Hundes werden nach dem üblichen Bewertungssystem beurteilt.
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1.
Hörzeichen erlaubt
sofortiges
Ablassen 0,0
1.
Hörzeichen erlaubt; zögerndes 0,5
bis
sehr zögerndes Ablassen bis
3,0
2.
Hörzeichen (1. Zusatzhörzeichen);
sofortiges
Ablassen 3,0
2.
Hörzeichen (1. Zusatzhörzeichen) 3,5
zögerndes
bis sehr zögerndes bis
Ablassen
6,0
3.
Hörzeichen (2. Zusatzhörzeichen);
sofortiges
Ablassen 6,0
3.
Hörzeichen (2. Zusatzhörzeichen) 6,5
zögerndes
bis sehr zögerndes bis
Ablassen
9,0
Maximale
Punktabzüge für alle
Prüfungsstufen
und Kampfhandlungen
2. Entwaffnen
Die
Art und Weise des Entwaffnens ist dem Hundeführer freigestellt. Es ist darauf
zu achten, dass
der
Hund vor der Entwaffnung des Helfers mit Hörzeichen „Sitz“ in Grundstellung zu bringen ist.
Ein
Herantreten des Helfers an den Hund ist nicht gestattet. Das Entwaffnen erfolgt
ohne ein
Hochheben
der Arme des Helfers. Es wird lediglich der Stock weggenommen. Während der
Entwaffnung
hat sich der Hund ruhig (z.B. kein Bellen) zu verhalten.
3. Seitentransporte
Die
Seitentransporte sind in allen Prüfungsstufen mit frei folgendem Hund zu
zeigen. Es ist nicht
erforderlich,
dass der Schutzarm von links auf rechts gewechselt wird. Es ist jedoch darauf
zu
achten,
dass der Seitentransport zum Leistungsrichter mit einer Grundstellung beginnt.
Jede Übung
fängt
mit einer Grundstellung an und hört mit einer Grundstellung auf. Während der
Transporte
(Seiten-
und Rückentransport) hat sich der Hund ruhig (z.B. kein Bellen) zu verhalten.
5. Bewertung
a) Allgemeines
Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100
- 96 95 - 90 89 - 80 79 - 70 69 - 0
Die
Abteilung C ist mit der Bewertung „Befriedigend“ (70 - 79 Punkte) bestanden.
Die
erreichte Gesamtpunktzahl in der Abteilung „C“ ist vom Leistungsrichter sofort
bekannt zu
geben.
Vor Beginn der Bewertungsbekanntgabe und auf RA wird der Hund in allen
Prüfungsstufen
angeleint.
Nach der Besprechung verlässt der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund den
Vorführplatz.
Auch hierbei hat sich der Hund führig zu zeigen.
Die
Einzelübungen sind vom Leistungsrichter prädikatsmäßig zu besprechen. Einzelne
Punktabzüge
sind
nicht bekannt zu geben.
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b) Einflussgrößen für die Beurteilung
Einflussgrößen
für die Beurteilung der Abteilung „C“ sind:
-
Ausgeglichene Triebveranlagung,
-
Nervenfestigkeit,
-
Selbstsicherheit,
-
Belastbarkeit,
-
natürliches, kontrolliertes Aggressionsverhalten,
-
Führigkeit,
-
physische und psychische Verfassung der Helfer.
c) Griffverhalten
Mögliche
Griffvarianten:
-
Energischer (fester), voller und ruhiger Griff,
-
nicht ganz voller, jedoch energischer und ruhiger Griff,
-
knapper und spitzer Griff,
-
hektischer und unruhiger Griff,
-
unbeständiger Griff,
-
lascher und wenig energischer Griff.
Ein
Hund, der seinen Griff in den Belastungsphasen bzw. auf Grund ungeschickten
Helferverhaltens
verbessert,
ist absolut positiv zu bewerten.
d) Bewachungsphasen
Besonderes
Augenmerk ist auch auf ein aufmerksames, direktes und selbstbewusstes Bewachen
zu
legen.
Verhalten des Hundes Maximale Übungsbewertung
Unaufmerksam
und/oder lästig Sehr Gut
Stark
unaufmerksam und/oder stark lästig Gut
Bewacht
nicht, bleibt aber am Helfer (kein
aktives
Stellen – meiden)
Befriedigend
Verlässt
den Helfer, wird durch Hörzeichen am
Helfer
gebunden
Abbruch
der Abteilung „C“
e) Führigkeit
Die
Führigkeit unseres Hundes zeigt sich in einem freudig dargelegten Gehorsam, bei
optimal
gesteuertem
Triebverhalten.
Hunde
mit unkontrolliertem Triebverhalten z.B.
-
kommt beim Stellen und Verbellen nicht zum Hundeführer,
-
beim Herankommen des Hundeführers lässt der Hund sich nicht bei Fuß nehmen,
sondern
weicht seinem Hundeführer aus,
-
bei den Transporten geht er vor oder ist unkontrolliert,
-
unruhig in der Grundstellung oder im Platz,
-
sperrt sich ständig gegenüber seinem Hundeführer und den Anforderungen. Er ist
sehr
eigenwillig und nur durch starke Einwirkungen zur Leistung zu bringen.
müssen
entsprechend in den Bewertungen herabgesetzt werden.
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f) Bewertungstabelle
HPZ
Mangelhaft Befriedigend Gut Sehr-Gut Vorzüglich
5
0,0 – 3, 0 3,5 4 4,5 5,0
10
0,0 – 6,5 7,0 – 7,5 8.0 – 8,5 9,0 – 9,5 10,0
15
0,0 – 10,0 10,5 – 11,5 12,0 – 13,0 13,5 – 14,0 14,5 – 15,0
20
0,0 – 13,5 14,0 – 15,5 16,0 – 17,5 18,0 – 19,0 19,5 – 20,0
30
0,0 – 20,5 21,0 – 23,5 24,0 – 26,5 27,0 – 28,5 29,0 – 30,0
35
0,0 – 24,0 24,5 – 27,5 28,0 – 31,0 31,5 – 32,5 33,0 – 35,0
g) Abbruch/Disqualifikation
Verhalten Konsequenz
-
Hund steht nicht in der Hand des Hundeführers
-
Hund lässt auch nach 3. Hörzeichen nicht ab
-
Hund beißt in anderen Körperteilen als am
Schutzarm
-
Freifolge beim Rückentransport nicht möglich
-
Hund gerät zu Beginn des Schutzd. außer
Kontrolle
und folgt
auch
nach 3. Hörzeichen nicht
DISQUALIFIKATION wegen Ungehorsam,
KEINE BESPRECHUNG!!
-
Hund findet Helfer auch nach 3. Einsatz nicht
-
Hund verlässt den Verbell-Helfer ein zweites
Mal
Abbruch, keine Punkte in C,
BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!
-
Hund vereitelt innerhalb von 20 Schritten die
Flucht
nicht
-
Hund hält Belastung nicht stand und lässt sich
verdrängen
Abbruch, keine Punkte in C,
BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!
-
Hörzeichen „Platz“ zum Bannen am Helfer
-
Hund verlässt Helfer vor RA zum Herantreten
Abbruch, Punkte bis zum Abbruch!!
BESPRECHUNG BIS ZUM ABBRUCH!!
Hund
lässt nur aufgrund körperlicher Einwirkung
des
Hundeführers ab
DISQUALIFIKATION und Aberkennung
ALLER bereits erworbenen Punkte, keine
Noten,
KEINE BESPRECHUNG!!
6. „TSB“- Bewertung
Die
„TSB“ Bewertung soll die Wesensveranlagung des Hundes im Hinblick auf eine
Zuchtverwendung
beschreiben. Die TSB Bewertung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der
Prüfung
bzw. auf eine Reihung. Um eine TSB Bewertung zu erhalten, muss der Hund
mindestens
eine
Verteidigungsübung abgeleistet haben.
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Mit
dem Prädikat ausgeprägt (a), vorhanden (vh.) und nicht genügend (ng) werden
folgende
Eigenschafen
bewertet: Triebveranlagung, Selbstsicherheit
und Belastbarkeit.
TSB „ausgeprägt“ erhält
ein Hund bei großer Arbeitsbereitschaft, klarem Triebverhalten,
zielstrebigem
Ausführen der Übungen, selbstsicherem Auftreten, uneingeschränkter
Aufmerksamkeit
und außergewöhnlich großem Belastungsvermögen.
TSB „vorhanden“ erhält
ein Hund bei Einschränkungen bei der Arbeitsbereitschaft, im
Triebverhalten,
in der Selbstsicherheit, in der Aufmerksamkeit und in der Belastbarkeit.
TSB „nicht genügend“ erhält
ein Hund bei Mängel in der Arbeitsbereitschaft, bei
mangelnder
Triebveranlagung,
fehlender Selbstsicherheit und ungenügender Belastbarkeit.
VI Helferbestimmungen
Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung „C“
1.
Die Richtlinien und Bestimmungen bezüglich der Helfertätigkeit der
Prüfungsordnung sind zu
beachten.
2.
Der Helfer in Abteilung „C“ ist am Tag der Prüfung der Assistent des
Leistungsrichters.
3.
Im Hinblick auf seine persönliche Sicherheit sowie auch aus
versicherungsrechtlichen Gründen,
hat
der Helfer, sowohl im Ausbildungsbetrieb wie auch bei Prüfungen und
Wettkämpfen,
Schutzbekleidung
(Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm) zu tragen.
4.
Das Schuhwerk des Helfers muss den Witterungs-/Bodenverhältnissen angepasst,
standsicher und
rutschfest
sein.
5.
Vor Beginn der Abteilung „C“ wird der Helfer vom Leistungsrichter eingewiesen.
Er hat seine
Tätigkeit
nach den Weisungen des Leistungsrichters verbindlich auszuführen.
6.
Der Helfer hat bei Entwaffnungen auf Anweisung des Hundeführers zu arbeiten,
soweit dies nach
der
PO erwartet wird. Er muss es dem Hundeführer ermöglichen, den Hund vor Beginn
des Seitenund
Rückentransportes
nochmals in Grundstellung zu nehmen.
7.
Bei Vereinsprüfungen kann mit einem Helfer gearbeitet werden. Ab 7 Hunden in einer Prüfung
können
jedoch zwei Helfer eingesetzt werden. Bei überregionalen Veranstaltungen wie
z.B.
Wettkämpfen,
Qualifikationsprüfungen, Meisterschaften usw. sind generell mindesten zwei
Helfer
einzusetzen.
Ein mit dem Hundeführer in häuslicher Gemeinschaft lebender Helfer darf bei
allen
Veranstaltungen
eingesetzt werden.
Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:
1. Allgemein
Im
Rahmen einer Prüfung sind der Ausbildungsstand und die Qualität des
vorgeführten Hundes
(z.B.
Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom
Leistungsrichter
zu beurteilen. Der Leistungsrichter kann das
objektiv beurteilen, was er im
Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.
Dieser
Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung
(d.h.
möglichst
gleiche Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es, dass die
Helferarbeit dem
Leistungsrichter
ein weitgehend zweifelsfreies Bild bieten muss.
Es
darf also nicht der Willkür des Helfers überlassen bleiben, wie die Abteilung „C“
gestaltet wird.
Vielmehr
hat der Helfer eine Reihe von Regeln zu beachten.
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Vom
Leistungsrichter sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die
wichtigsten
Beurteilungskriterien
für die Abteilung „C“ zu überprüfen. Diese sind z.B. Belastbarkeit,
Selbstsicherheit,
Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus ist auch die Griffqualität der
vorgeführten
Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z.B. die Griffqualität
beurteilt
werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen „guten Griff“ überhaupt
zu
setzen,
oder wenn die Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass „Belastung“
durch
den entsprechenden Einsatz des Helfers erfolgt. Anzustreben ist daher ein
möglichst
einheitliches
Helferverhalten, das den Forderungen an die Beurteilungsmöglichkeit genügt.
2. Stellen und Verbellen
Der
Helfer steht – für Hundeführer und Hund nicht sichtbar – mit leicht
angewinkeltem Schutzarm
bewegungslos
und ohne „drohende“ Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm
dient
als Körperschutz. Der Hund ist beim „Stellen und Verbellen“ vom Helfer zu
beobachten,
zusätzliche
Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der Softstock
wird
seitlich
nach unten gehalten.
3. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers
Der
Helfer kommt nach der Übung „Stellen und Verbellen“ nach Aufforderung durch den
Hundeführer
in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom
Leistungsrichter
zugewiesenen
Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des Helfers muss dem
Hundeführer
ermöglichen seinen Hund in einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls
zugewiesenen
Stelle seitlich vom Helfer auf der Schutzarmseite abzulegen. Für den
Hundeführer
muss
die Fluchtrichtung erkennbar sein.
Der
Helfer unternimmt auf Anweisung des Leistungsrichters in schnellem und forschem
Laufschritt
einen Fluchtversuch in gerader Richtung, ohne dabei übertrieben und
unkontrolliert zu
laufen.
Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung versetzt, der Hund soll eine
optimale
Anbissmöglichkeit
vorfinden. Der Helfer darf sich während des Fluchtversuches keinesfalls zum
Hund
drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des
Schutzarmes
hat
zu unterbleiben. Hat der Hund gefasst läuft der Helfer in gerader Richtung
weiter, er zieht
dabei
den Schutzarm aus der Bewegung heraus dicht an den Körper.
Die
Länge der vom Helfer zurückzulegenden Fluchtdistanz wird vom der
Leistungsrichter
festgelegt.
Der Helfer stellt auf Anweisung des Leistungsrichters den Fluchtversuch ein.
Wenn der
Fluchtversuch
mit der entsprechenden Dynamik vom Helfer durchgeführt wird, hat der
Leistungsrichter
eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den Helfer
wie
z.B. übertriebenes Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder
Anschlagen mit
dem
Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während des Fluchtversuches,
spannungslos
gehaltener
Schutzarm nach dem Anbiss, Minderung der Fluchtgeschwindigkeit, selbständiges
Einstellen
des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.
Einstellung
siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)
4. Abwehr eine Angriffes aus der Bewachungsphase
Nach
der Bewachungsphase unternimmt der Helfer auf Anweisung des Leistungsrichters einen
Angriff
auf den Hund. Hierbei wird der Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des
Schutzarmes
eingesetzt ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen Augenblick wird der Hund,
ohne
das
der Schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen
mit dem
entsprechenden
Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am und vor dem Körper
gehalten.
Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den Helfer seitlich zu
platzieren und
die
Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Ein Drehen in der Eröffnungsphase
ist nicht
erlaubt.
Der Helfer muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich
der
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Leistungsrichter
so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das
Angriffsverhalten,
das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen
und
die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des Hundeführers
ist nicht
zulässig.
Die
Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des
Widerristes.
Die
Stockschläge sind bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1.
Schlag erfolgt
nach
ca. 4 – 5 Schritten, der 2. Schlag nach weiteren 4 – 5 Schritten in der
Belastungsphase. Nach
dem
2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu zeigen.
Die
Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf
Anweisung des
Leistungsrichters
die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom
Helfer
durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale
Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche
Hilfestellung
durch den Helfer wie z.B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute
oder
Anschlagen
mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos
gehaltener
Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche
Intensität
während
der Belastungsphase und bei den Stockschlägen, selbständiges Einstellen bei
Mängeln der
Belastungsfähigkeit
des Hundes usw. sind nicht zulässig.
Einstellung
siehe Punkt 8
5. Rückentransport (Prüfungsstufen 2 + 3)
In
normaler Gangart führt der Helfer nach Aufforderung durch den Hundeführer einen
Rückentransport
über eine Distanz von ca. 30 Schritten durch. Den Verlauf des Transportes
bestimmt
der Leistungsrichter. Der Helfer darf während des Transportes keine ruckartigen
Bewegungen
durchführen. Der Softstock und der Schutzarm sind so zu tragen, dass sie für
den
Hund
keine zusätzliche Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei
verdeckt zu tragen.
Der
Helfer geht bei allen Hunden in derselben Schrittgeschwindigkeit.
6. Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport (Prüfungsstufen 2
+ 3)
Der
Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung der
Leistungsrichter.
Der Überfall wird vom der Helfer durch eine dynamische Links- oder
Rechtskehrtwendung
und einem druckvollen Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes
durchgeführt.
Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen
eingesetzt.
Der Schutzarm ist frontal zur Laufrichtung am Körper des Helfers zu halten.
Zusätzliche
Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden. Hat der Hund gefasst, ist er aus
der
Bewegung
durch den Helfer seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader
Richtung
beginnt.
Der Helfer muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich
der
Leistungsrichter
so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das
Angriffsverhalten,
das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen
und
die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des Hundeführers
ist nicht
zulässig.
Die
Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf
Anweisung des
Leistungsrichters
die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom
Helfer
durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale
Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche
Hilfestellung
durch den Helfer wie z.B. übertreiben seitliches Abweichen des Helfers vor dem
Anbiss,
Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem
Softstock
an
die Schutzhose bei Beginn des Überfalls, spannungslos gehaltener Schutzarm nach
dem Anbiss
während
der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase,
selbständiges
Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.
Einstellung
siehe Punkt 8
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7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung
Der
Helfer verlässt auf Anweisung des Leistungsrichters sein ihm zugewiesenes
Versteck und
überquert
im Laufschritt das Vorführgelände bis zur Mittellinie und greift, ohne den
Laufschritt zu
unterbrechen,
den Hundeführer und Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und
Drohbewegungen
mit dem Softstock frontal an.
Der
Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der Helfer zum Stillstand
kommt,
angenommen
werden. Beim Annehmen des Hundes muss – soweit erforderlich – eine Drehung
des
Körpers durchgeführt werden, um den Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund
darf auf
keinen
Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den
Helfer
seitlich
zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss
ein
Überrollen
des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der Helfer muss alle Hunde in
derselben
Richtung
bedrängen. Demnach hat sich der Leistungsrichter so zu positionieren, dass es
ihm
möglich
ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der
Belastungsphase,
das
Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein
Bedrängen in
Richtung
des Hundeführers ist nicht zulässig.
Die
Dauer der Belastungsphase bestimmt der Leistungsrichter. Der Helfer stellt auf
Anweisung des
Leistungsrichters
die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom
Helfer
durchgeführt wird, hat der Leistungsrichter eine optimale
Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche
Hilfestellung
durch den Helfer wie z.B. Minderung der Angriffsgeschwindigkeit, Annahme des
Hundes
im Stand, übertrieben seitliches Abweichen des Helfers vor dem Anbiss, Umlaufen
des
Hundes,
Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, spannungslos gehaltener Schutzarm nach
dem
Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der
Belastungsphase,
selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw.
sind
nicht zulässig.
8. Einstellung der Verteidigungsübung
Die
Einstellung bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der
Leistungsrichter
das
Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann
(nicht
mit
dem Rücken zum Leistungsrichter einstellen, Blickkontakt zum Leistungsrichter
halten). Nach
der
Einstellung einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu
verringern, der
Helfer
hat die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern.
Der
Schutzarm
ist nicht hoch angewinkelt zu tragen, sondern er verbleibt in der Position in
der er auch
während
der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der Softstock wird für den Hund nicht
sichtbar
seitlich am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom Helfer
keinerlei
Hilfestellungen
gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der Helfer Blickkontakt zum Hund
zusätzliche
Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im
Auge
zu
behalten, kann sich der Helfer während der Stellphasen bei umkreisenden
Bewegungen des
Hundes
langsam ohne ruckartige Bewegungen mitdrehen.
Einstellung
siehe Punkt 8
9. Unsicherheiten und Versagen des Hundes
Ein
Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst, oder in einer
Belastungsphase den Griff
löst
und ablässt, ist durch den Helfer weiter zu bedrängen, bis der Leistungsrichter
die Übung
abbricht.
Der Helfer darf in einer solchen Situation keinesfalls Hilfestellungen geben,
oder
selbstständig
die Übung einstellen. Hunde, die nicht ablassen dürfen seitens des Helfers
durch
entsprechende
Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden.
Hunde,
die während der Stellphasen dazu neigen den Helfer zu verlassen, dürfen seitens
des
Helfers
durch Reizeinwirkungen nicht gebunden werden. Der Helfer hat sich bei allen
Übungen
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und
Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten.
Stößt oder beißt
ein
Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den Helfer zu
vermeiden.
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Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1)
Höchstpunktzahl 100- Hörzeichen „Such“
- Halten der Fährte = 79 Punkte
- 4 Gegenstände (1 x 6, 3 x 5) = 21 Punkte
1. Zulassungsbestimmungen
Zur
Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens
18 Monate
alt
ist und die VDH-BH/VT- Prüfung abgelegt und bestanden hat.
2. Leistungen in der Fährtenarbeit
Der
Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritt langen und
mindestens drei
Stunden
alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel aufweisen
muss und
mindestens
zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden
Punkten
geschnitten
wird, zu zeigen.
Auf
der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des
Fährtenlegers gut
versehene
Gegenstände, die der
Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug.
Innerhalb
einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. (Material:
z.B.
Leder,
Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite
von 2 - 3
cm,
eine Dicke von 0,5 - 1 cm aufweisen Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht
wesentlich vom
Fährtenuntergrund
abheben.
Alle
Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der
Startschilder
mit
den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu
finden
und
aufzunehmen oder zu verweisen.
Vor
Beginn der Übung hat der Hundeführer dem Richter zu melden, ob sein Hund den
Gegenstand
aufnimmt
oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft.
Es
werden
nur solche Gegenstände bewertet, die der Meldung des Hundeführers (Aufnehmen
oder
Verweisen)
entsprechen.
Der
Hundeführer lässt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine
fährten.
Die
Fährtenleine darf, wenn sie vom Hundeführer nicht aus der Hand gelassen wird,
durchhängen.
3. Das Legen der Fährten
Der
dem Hund fremde Fährtenleger erhält vom Leistungsrichter bzw.
Fährtenbeauftragten eine
Geländeskizze
ausgehändigt. Der Leistungsrichter/Fährtenbeauftragte beschreibt ihm anhand von
Geländemerkmalen,
wie einzeln stehende Bäume, Leitungsmasten, Hütten usw. - die zu gehende
Fährte.
Vor dem Abgang zeigt der Fährtenleger dem Richter vier Gebrauchsgegenstände.
Die
Abgangsstelle
der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der
Abgangsstelle
in den Boden gesteckt wird und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muss.
Nachdem
der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom
Leistungsrichter
vorgeschriebenen Weg.
Die
Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand auf die Fährte zu legen. Der erste
Gegenstand
darf
nicht unter zweihundertfünfzig Schritt von der Abgangsstelle entfernt liegen.
Der vierte und
letzte Gegenstand wird am
Schluss der Fährte abgelegt. Gegenstände auf den Winkel oder in dessen
unmittelbare
Nähe zu legen ist nicht erlaubt. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern
auf die
Fährte
gelegt werden. Die Stellen, wo die Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet
der
Fährtenleger
in der Skizze mit einem Kreuz.
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Es
ist streng darauf zu achten, dass die Fährte auf wechselndem Boden gelegt wird.
Eine begangene
feste
Straße ist nicht zwingend erforderlich. Die Fährte muss so gelegt werden, dass
sie der
Wirklichkeit
entspricht. Jedes Schema ist zu vermeiden.
Dreißig
Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens erhält eine zweite, dem Hund fremde
Person,
den
Auftrag, von einer vom Richter anzugebenden Stelle die Fährte durch eine
Verleitungsfährte
zweimal
(nicht im ersten oder letzten Schenkel) zu schneiden.
4. Das Ausarbeiten der Fährte
Der
Hund soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er muss so
ausgebildet
sein,
dass er ruhig, möglichst ohne Einwirkung des Hundeführers (zugelassen ist das
Hörzeichen
„Such“)
die Fährte aufnimmt. Auf keinen Fall soll der Hundeführer mit der Hand den
Drang zum
Vorwärtsstürmen
wecken. Hat der Hundeführer den Eindruck, dass der Hund die Fährte nicht
richtig
aufgenommen hat, so steht es ihm frei, den Hund nochmals anzusetzen, aber nur,
wenn
dieser
nicht weiter als 15 Schritte von der Abgangsstelle entfernt war. Hierfür
erfolgt eine
Pflichtentwertung
von 4 Punkten.
Die
Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der Hundeführer im Schritt
folgen kann. Stößt
der
Hund auf einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu
verweisen.
Das
Verweisen kann sitzend, liegend oder stehend geschehen. Der Hundeführer hat
sich sofort zu
seinem
Hund zu begeben und den Gegenstand nach Hochheben an sich zu nehmen. Der
Hundeführer
lobt den Hund und lässt ihn weiter fährten. Stößt der Hund auf der Fährte auf
einen
Gegenstand,
der nicht vom Fährtenleger ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen noch
verweisen.
Wenn der Hund von der Fährte auf die Verleitungsfährte überwechselt und dieser
etwa
25
Schritten weit folgt, muss die Fährtenarbeit abgebrochen werden.
5. Bewertung:
Die
Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die für ihn
gelegte Fährte
von
Anfang bis Ende eine überzeugende Suchleistung gezeigt und alle vier Gegenstände
aufgenommen
oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hund
darf
sich
von den Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für nicht aufgefundene
Gegenstände
werden
keine Punkte vergeben. Wird kein vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand
aufgefunden,
ist
die Abt „A“ max. mit der Note „Befriedigend“ zu bewerten. Soweit der Hund
falsch verweist
(z.B.
kein Gegenstand, nicht vom Fährtenleger ausgelegter Gegenstand) erfolgt eine
generelle
Entwertung
von 2 Punkten.
6. Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund Stufe 1 (FH 1)
Das
Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund
mindestens 70
Punkte
erreicht hat.
Als
Bewertung werden vergeben:
Höchstpunktzahl Vorzüglich Sehr Gut Gut Befriedigend Mangelhaft
100 Punkte 96 - 100 90 – 95 80 –
89 70 – 79 0 - 69
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